Positionspapiere

Ausserschulisches Lernen gehört zur unentgeltlichen Grundbildung

Lernen im realen Kontext, ausserhalb des Schulhauses, wo die Welt zum Lernort wird, gehört zur Grundbildung. Die Bundesverfassung hält in Artikel 19 fest, dass alle einen Anspruch auf ausreichenden und unentgeltlichen Grundschulunterricht haben. Eine Kostenüberwälzung auf die Eltern ist damit nicht vereinbar. Die Haltung der Geschäftsleitung Lehrerinnen und Lehrer Schweiz (GL LCH) zur Unentgeltlichkeit der Volksschule ist nicht erst seit dem Bundesgerichtsentscheid betreffend Änderung des Volksschulgesetzes im Kanton Thurgau (Beiträge von Eltern für DaZ und für obligatorische Bildungsangebote auf Volksschulstufe) klar: «Eine umfassende und ausreichende Grundbildung steht jedem Individuum unentgeltlich zu!»

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Positionspapier LCH: Ausserschulisches Lernen gehört zur unentgeltlichen Grundbildung

 

Datum

27.04.2018

Ort
Zürich

Publikation
Positionspapiere