Kriterien zur Standortbestimmung für die Schulische Integration von Kindern und Jugendlichen mit besonderem Bildungsbedarf
Die neue Hoheit der Kantone über die Umsetzung der gesetzlichen Grundlagen begünstigt eine Vielfalt von Systemen und Modellen. So wird beispielsweise durch die Abschaffung besonderer Klassen in einzelnen Kantonen die integrative Förderung gefördert. Aber nicht in allen Regionen geschieht dies seriös und mit genügend Ressourcen. Eine erfolgreiche schulische Integration von Kindern und Jugendlichen mit besonderem Bildungsbedarf bis zum 20. Altersjahr hängt von einer Vielzahl von Faktoren auf allen Ebenen des Systems ab und nicht alleine von finanziellen Ressourcen.
Mit den nachfolgend aufgelisteten Kriterien soll den Mitgliedsorganisationen LCH ein Instrument in die Hand gegeben werden, mit dem sie die Schwachstellen in der Umsetzung der integrativen Schulung in ihrem Schulsystem definieren können. Je nach kantonalen Bestimmungen und Gegebenheiten fordern sie aufgrund der Analyse Nachbesserungen und veränderte Rahmenbedingungen.