Status Die Stufenkommission 4bis8 des LCH ist eine ständige Kommission gem. Artikel 13 und 25 der LCH-Statuten. Die Stufenkommission 4bis8 wird von der Delegiertenversammlung (DV) des LCH für die permanente und vertiefte Bearbeitung von Stufenthemen eingesetzt. Sie erhält ein Reglement mit Aufgabenbeschreibung, das von der Präsidentenkonferenz (PrK) zu genehmigen ist. Die Stufenkommission 4bis8 arbeitet im Auftrag der GL LCH, die zur Behandlung spezifischer Themen der Eingangsstufe Aufträge an die Stufenkommission formuliert. Sie übernimmt im Rahmen ihres Auftrags und Budgets die Federführung bei der Bearbeitung pädagogischer und/oder standespolitischer Themen, die sich auf der Eingangsstufe abzeichnen. Die Kommission kann Anträge zuhanden der PrK und der DV stellen, gem. Art. 17.2. Die Mitglieder werden von der DV LCH für eine Amtszeit von vier Jahren gewählt. Sie können maximal drei Amtsperioden absolvieren. |
Zusammensetzung Jede Kantonalsektion des LCH nominiert ein Mitglied der Eingangsstufe in die Stufenkommission 4bis8. Die Stufenkommission 4bis8 konstituiert sich selbst. Geleitet wird die Stufenkommission 4bis 8 durch Ruth Fritschi, GL LCH. Wird die Stufenkommission 4bis8 nicht von einem GL-Mitglied präsidiert, wählt die DV LCH das Präsidium auf Antrag der GL LCH. |
Zweck und Ziele Die Stufenkommission 4bis8 vertritt die Anliegen der Lehrpersonen der Eingangsstufe innerhalb des LCH. Die Stufenkommission 4bis8 unterstützt den LCH bei der Wahrung der Gesamtinteressen der Mitglieder der Eingangsstufe. Sie erarbeitet im Auftrag der Geschäftsleitung Grundlagen zu aktuellen stufenspezifischen Themen und nimmt Stellung zu beruflichen, bildungspolitischen und pädagogischen Fragen im Bereich Eingangsstufe. Sie ist ausserdem Anlaufstelle für Anliegen von Lehrpersonen als Arbeitnehmer/Arbeitnehmerinnen der Eingangsstufe. Die Stufenkommission 4bis8 informiert und dokumentiert die Lehrpersonen der Eingangsstufe über pädagogische, berufliche und bildungspolitische Themen. Der LCH kann so die Anliegen und Interessen der Eingangsstufe und ihrer Lehrpersonen bei schweizerischen Organisationen und Behörden, die sich mit Schul- und Bildungsfragen der Eingangsstufe befassen, besser vertreten und sich für die optimale Aus- und Fortbildung der Lehrpersonen für die Eingangsstufe einsetzen. Um die Gesamtinteressen der Mitglieder der Eingangsstufe zu wahren und zu fördern, unterstützt die Stufenkommission 4bis8 die Kantonalverbände in pädagogischen, gewerkschaftlichen, standes- und bildungspolitischen Fragen der Eingangsstufe. |
Arbeitsweise Die Stufenkommission 4bis8 führt in der Regel zweimal jährlich eine Sitzung durch. Diese dienen in erster Linie der Diskussion von Stufenthemen. Die Mitglieder der Stufenkommission 4bis8 informieren ihre Kommission bzw. das Präsidium regelmässig über wichtige stufenspezifische Themen und Entwicklungen aus ihrem Wirkungskreis. Für Informationen der Stufenkommission 4bis8 gegenüber den Lehrpersonen der Schuleingangsstufe stehen die LCH-Kommunikationskanäle zur Verfügung. |
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