In Abstimmung mit dem SVSS unterstützt die GL LCH in ihrer Stellungnahme die Weiterführung der J+S Programme, schlägt aber für die Lagerabrechnung eine zeitnahe Auszahlung vor (nicht erst Ende Kalenderjahr), welche im BuSpo mit Rückstellungen sichergestellt werden kann. Für Vollzeitausbildungen auf der Sekundarstufe II sollen 3 Lektionen Sport und Bewegung verbindlich sein.
Verordnung Förderung von Sport und Bewegung Sportförderungsprogramme und -Projekte
Stellungnahmen
Verordnung des Bundesamts für Sport zur Förderung von Sport und Bewegung / Projekte
Datum
Ort
Zürich
Publikation
Stellungnahmen