Vorsorgeberatung

Kolumne des Vorsorgeexperten Willy Graf

In seiner Expertenkolumne greift Willy Graf, Inhaber der VVK Vorsorge- und Vermögenskonzepte AG in Teufen (AR), wichtige Themen zur persönlichen Vorsorge auf. Ohne einen komplizierten Fachjargon zu verwenden, erklärt er, wie Frau und Mann richtig Geld anlegen und Steuern einsparen können, welche attraktiven Säule 3a-Angebote die Versicherungen anbieten und vieles mehr. Der VVK bietet Einführungsworkshops und Beratungstermine für LCH-Mitglieder zum Thema an.

Die VVK-Kolumnen erscheinen in unregelmässiger Folge. Jede neue Kolumne wird bei Erscheinung auch via Newsletter LCH verschickt. 

Kinderinvalidität kann langfristig finanzielle Schwierigkeiten verursachen – was tun?

Das Schweizer Sozialversicherungssystem ist eines der besten weltweit. Ausgerechnet bei den Kindern jedoch gibt es Mängel. Die LCH-Dienstleistungspartnerin für Vorsorge- und Vermögenskonzepte weiss, worauf es ankommt.

Viele Eltern wissen nicht, dass ihre Kinder bei einer durch Unfall oder Krankheit verursachten Invalidität von Gesetzes wegen nur minimal abgesichert sind. In solchen Fällen würden sowohl die Eltern wie die Kinder aus finanzieller Sicht einen schweren Weg durchs Leben haben werden. Die unschöne Wahrheit ist: Ein Kind, das infolge eines Unfalls oder einer Krankheit invalid wird, ist lebenslang finanziell benachteiligt.

Da ein invalides Kind unter Umständen nie die Chance hat, ins Berufsleben einzusteigen, hat es nie die Chance, sich den Anspruch auf Leistungen aus der 2. Säule (Pensionskasse) zu erarbeiten. Auch aus der 1. Säule wird es erst ab 18 Jahren die Minimalrente von aktuell 1225 Franken pro Monat erhalten. Dazu kommt ein ausserordentlicher Zuschlag von rund 33,3 Prozent, also total Fr. 1633.35 pro Monat. Selbst wenn immer wieder erneut zu beantragende Ergänzungsleistungen die Situation ein wenig verbessern, es bleibt schwierig: Wer bereits als Kind invalid wird, kämpft lebenslänglich auch noch mit finanziellen Sorgen.

Finanzielle Belastung auch für Eltern

Für die Eltern stellt die Invalidität eines Kindes möglicherweise eine enorme finanzielle Belastung dar. Vielleicht müssen bauliche Anpassungen beim Eigeneheim vorgenommen werden oder ein Umzug wird unumgänglich. Möglicherweise müssen die Eltern aufgrund der intensiven Betreuung ihr eigenes Arbeitspensum reduzieren. Zudem werden invalide Kinder von ihren Eltern oft bis weit über das Kindesalter hinaus finanziell unterstützt.

Und wie können Eltern mit einer Erwerbsunfähigkeitsrente vorbeugen?

Mit einer Erwerbsunfähigkeitsrente für Kinder kann nebst der obligatorischen IV-Leistung eine zusätzliche Rente bei einer Invalidität infolge Krankheit oder Unfall versichert werden. Dabei ist besonders zu beachten:

Krankenkassenlösung

Die günstigen Angebote der Krankenkassen (UTI) sind Produkte, die in der Regel nur ein einmaliges Kapital auszahlen. Dies allerdings nur bei Unfall. 90% der Invaliditätsfälle entstehen jedoch aufgrund von Krankheit. Das ist also keine vollständige und langfristige Lösung.

Versicherungslösung

1.    Die Erwerbsunfähigkeitsrente muss nach Ablauf (meist zwischen 18 bis 30 Jahre) unbedingt ohne erneute Gesundheitsprüfung weitergeführt werden können.
2.    Die Invaliditätsrente sollte spätestens nach dem vollendeten 18. Geburtstag ausgerichtet werden und dies mindestens bis ins ordentliche Pensionsalter, besser lebenslänglich.
3.    Achten Sie darauf, dass die Prämienbefreiung bei Tod oder Erwerbsunfähigkeit des Elternteiles, der die Versicherung abschliesst, ebenfalls mitversichert ist.

 

Der Lebensplan der VVK

Der Vorsorge-, Finanz und Lebensplan der VVK AG zeigt Lösungen für die über 40 finanziell wirksamen Ereignisse im Leben eines Menschen. Die finanzielle Absicherung eines Kindes ist das Ereignis Nummer 1. Der Plan zeigt Ihnen alle Aspekte zur finanziellen Gesundheit und Sicherheit auf Ihrem Lebensweg und der Ihrer Liebsten. Möchten Sie mehr wissen? Informieren Sie sich persönlich an einem unserer Seminare, die sich speziell an Lehrerinnen und Lehrer des LCH und der kantonalen Lehrerinnen- und Lehrerverbände richten. Mehr Informationen: vvk.ch

Pension als Rente oder Kapital beziehen?


Früher oder später stellt sich für alle die Frage, wie sie das Kapital der Pensionskasse beziehen wollen. Die Vorsorge- und Vermögenskonzepte AG (VVK) weiss, worauf es bei dieser Entscheidung ankommt.

Eine lebenslange Rente beziehen – oder sich das über lange Jahre ersparte Kapital auf dem Pensionskassenkonto auf einmal auszahlen lassen? Auch ein Mix aus beiden Varianten ist möglich. Das ist eine der wichtigsten Finanzfragen. Die Entscheidung dazu lässt sich nicht rückgängig machen und hat unter Umständen schwerwiegende Auswirkungen auf «die längsten Ferien des Lebens». Die folgenden Punkte sind bei der Entscheidungsfindung besonders wichtig.

1. Haushaltsbudget berechnen

Nur wer weiss, wieviel für was im Alter ausgegeben wird, kann abschätzen, wie hoch die monatlichen Kosten nach der Pensionierung sein werden.

2. Plan erstellen

Die richtige Planung kann dabei helfen, die passende Entscheidung zu fällen. Sie sollte aufzeigen, wieviel Kapital in der Pensionskasse bleiben muss, um damit eine lebenslange monatliche Rente zu finanzieren und wieviel Geld man sich allenfalls auszahlen lassen kann (Teilkapitalbezug), weil man damit die Steuern optimieren und über einen Teil des angesparten Kapitals bereits frei verfügen kann (anlegen, vorvererben, Wünsche erfüllen).

3. Vor- und Nachteile der Rente berücksichtigen

Mit einer Pensionskassenrente können Versicherte bis an ihr Lebensende kalkulieren und ruhig schlafen. Sie verfügen lebenslang über monatliche Einnahmen, mit denen sie die regelmässig anfallenden Ausgaben wie bisher bezahlen können. Sie müssen sich ausserdem nie um Liquiditätsplanung oder Anlagefragen kümmern.

4. Vor- und Nachteile des Kapitalbezugs abwägen

Durch die gesunkenen Umwandlungssätze und die kleineren Renten besteht eine Tendenz, dass viele auf Rat eines Produkteverkäufers das gesamte Pensionskassenkapital oder einen Teil davon beziehen. Je nach Umgang mit dem Geld haben sie aber dadurch keine Garantie auf eine lebenslange Rente mehr. Das Kapital selbst zu verwalten kann eine Chance sein, ist aber immer auch ein Risiko. Der Steuervorteil beim Kapitalbezug wird von vielen Anbietern meist viel besser dargestellt, als er langfristig wirklich ist. Das muss genau ausgerechnet werden.

5. Tragbarkeit der Hypothek im Alter prüfen

Durch die stark steigenden Immobilienpreise in den letzten Jahren glauben viele Eigenheimbesitzende, dass sie nicht so viel amortisieren müssen. Dies führt dazu, dass die Tragbarkeitskriterien der Hypothekarbank nicht mehr erfüllt sind – besonders wenn Kapital aus der Pensionskasse bezogen wird und damit die Renten tief sind. Das bezogene Kapital müsste dann zur Amortisation verwendet werden und es fehlt für die täglichen Ausgaben. 

Es gibt nicht die eine Lösung

Der Entscheid «Rente oder Kapital» lässt sich nicht auf eine einfache Formel reduzieren. Man muss jeden Fall einzeln betrachten, um die beste Lösung zu finden. Eine gute Beratung kann bei der Entscheidung helfen. Zusammen lässt sich ein Plan erstellen, welcher die vielfältigen finanziellen Auswirkungen von Rente oder Kapitalbezug auf die Situation für die Jahre nach der Pensionierung übersichtlich darstellt und somit eine verlässliche Entscheidungsgrundlage bietet.

 

Der Lebensplan der VVK

Der Vorsorge-, Finanz- und Lebensplan der VVK AG zeigt Lösungen für die über 40 Ereignisse im Leben von jedem Menschen. Die Pensionierung und der Entscheid zum Bezug von Rente oder Kapital ist das Ereignis Nummer 35. Der Plan zeigt Ihnen alle Aspekte zur finanziellen Gesundheit und Sicherheit auf Ihrem Lebensweg. Möchten Sie mehr wissen? Informieren Sie sich persönlich an einem unserer Seminare, welche sich speziell an Lehrerinnen und Lehrer des LCH und der kantonalen Lehrerinnen- und Lehrerverbände richten. Mehr Informationen: www.vvk.ch

 

Der Traum vom Eigenheim ist nicht ausgeträumt

Ein Eigenheim ist noch immer der Wunsch Nummer eins bei jungen Familien. Doch der Erwerb ist komplizierter geworden. Die Vorsorge- und Vermögenskonzepte AG (VVK) weiss Rat.

Die Immobilienpreise und die Hypothekar-Zinssätze steigen. Aus der Traum vom Eigenheim?

Das lässt sich nicht so sagen. Wie bei allen Lebensereignissen kommt es auf die individuelle Situation an. Eine Analyse zeigt auf, wo und wie viel man sparen kann, welche Quellen noch zur Verfügung stehen, wie man sich helfen lassen könnte und welche Hypothek am besten passt. Aber niemand wird am Eigenheim Freude haben, wenn wegen Zinsen und Amortisation kein Platz für andere Wünsche bleibt – vor allem, wenn sich die Wirtschaftslage ändert.

Solche Entwicklungen können natürlich auch positiv sein. Wirtschaftsexperten rechnen in der Schweiz weiterhin mit steigenden Immobilienpreisen in Höhe von rund fünf Prozent. Das bedeutet: Immobilien sind eine gute Wertanlage. Und je länger die voraussichtliche Nutzungsdauer nach dem Kauf sein wird, desto einfacher wird eine entspannte Finanzierung. Am besten fährt, wer Erwerb, Amortisation und späteren Verkauf optimal plant. Wird das zielgerichtet und mit realistischen Einschätzungen gemacht, vermeidet man eine Belastung der Nachkommen, und zwar unabhängig davon, ob die Zinsen steigen oder sinken.

Wichtige Fragen dabei sind:

Standortfaktoren: Wichtig für den Wert einer Eigentumswohnung oder eines Hauses ist die Lage. Darum ist zu klären, wie das Gelände im Gestaltungsplan der Gemeinde eingetragen ist. Bleibt die Aussicht auf die Berge oder kommt ein Hochhaus hin, das den Wert mindert? Insbesondere bei einer Wohnung im Stockwerkeigentum sind die Reglemente und rechtliche Rahmenbedingungen zu prüfen.

Bauträger: Ob Generalunternehmen, Architektenangebot oder Einzelunternehmer – wichtig sind Referenzen und Angaben zur Finanzierungssituation.

Finanzierungsquellen: Welche Eigenmittel sind vorhanden? Infrage kommen die Säule 3a, Wohneigentumsförderung (WEF), die Verpfändung des Pensionskassenkapitals, Versicherungen oder Sparkonti. Lässt sich bei Freunden und Familie Fremdkapital als Darlehen beschaffen? Bei Hypotheken sind unbedingt alle Anbieter zu vergleichen. Wie wird die Amortisation vereinbart? Wie wird das Kapital abgesichert?

Tragbarkeitsberechnung: Die Tragbarkeit muss über die Haltedauer und nicht nur für den Zeitpunkt des Erwerbs berechnet werden. Zinserhöhungen, mögliche Inflation und anderes müssen eingerechnet werden. Was geschieht bei einer Scheidung oder beim Tod des Partners?

Der Lebensplan der VVK

Der Vorsorge-, Finanz- und Lebensplan der VVK AG zeigt Lösungen für die über 40 Ereignisse im Leben von jedem Menschen. Der Kauf einer Immobilie ist das Ereignis Nummer 21. Der Plan zeigt Ihnen alle Aspekte zur finanziellen Gesundheit und Sicherheit auf Ihrem Lebensweg. Er bietet die Grundlage zur Erreichung Ihrer Wünsche, Träume und Ziele.

Möchten Sie mehr wissen? Informieren Sie sich persönlich an einem unserer Seminare, welche sich speziell an Lehrerinnen und Lehrer des LCH und der kantonalen Lehrerinnen- und Lehrerverbände richten.

Mehr Informationen: www.vvk.ch

Die Nachlassplanung - für finanzielle und persönliche Sicherheit, Ruhe und Frieden

Wie kann ich meine Partnerin oder meinen Partner finanziell absichern? Welche Beträge stehen meinen Angehörigen nach meinem Tod zu? Wer trifft Entscheidungen für mich, wenn ich es selbst nicht mehr kann? Fragen wie diese sollten geklärt werden, solange man dazu noch selbst in der Lage ist.

Eine Nachlassplanung inklusive Vorsorgeauftrag und Patientenverfügung sind die Dinge, die dafür sorgen, dass alles nach den eigenen Wünschen läuft. Diese wichtigen Vorhaben sollten spätestens nach der Pensionierung in Angriff genommen werden. Dann gibt es oft auch mehr Zeit für solche Angelegenheiten. Das neue Erbrecht, das per Januar 2023 in Kraft getreten ist, bietet zwar neue und flexiblere Möglichkeiten der Erbzuteilung – trotzdem sprechen zahlreiche gewichtigere Gründe dafür, die Nachlassplanung an die Hand zu nehmen, solange man es noch nach freiem Willen kann. 

Damit sorgen Sie für:

  • Sicherheit für Ihre Familie: Eine frühzeitige Nachlassplanung gibt Ihrer Familie die Gewissheit, dass Ihre Wünsche respektiert werden und dass sie finanziell abgesichert sind, wenn Sie nicht mehr da sind. Sie verhindert auch einen ungewünschten Zugriff des Staates.
  • Schutz Ihrer Angehörigen: Eine frühzeitige Nachlassplanung trägt dazu bei, dass Ihre Angehörigen vor unbedachten Verpflichtungen und anderen finanziellen Schwierigkeiten geschützt werden, die nach Ihrem Tod auftreten können.
  • Schutz von Minderjährigen: Wenn Sie minderjährige Kinder haben, ist eine frühzeitige Nachlassplanung von entscheidender Bedeutung, um sicherzustellen, dass sie finanziell geschützt und versorgt sind, falls Ihnen etwas zustösst.
  • Sicherung des Familienvermögens: Eine sorgfältige Nachlassplanung kann dazu beitragen, das Familienvermögen zu sichern und es auf die nächste Generation zu übertragen.
  • Steuerliche Vorteile: Eine frühzeitige Nachlassplanung hilft, Steuern zu sparen und sicherzustellen, dass Ihre Lieben keine übermässigen Steuern zahlen müssen.
  • Planung für unerwartete Ereignisse: Eine frühzeitige Nachlassplanung trägt dazu bei, dass Sie auf unerwartete Ereignisse wie schwere Krankheit oder Tod vorbereitet sind.
  • Sicherstellung des Willens: Eine frühzeitige Nachlassplanung gewährleistet, dass Ihr Wille und Ihre Wünsche nach Ihrem Tod erfüllt werden. Dies ist besonders wichtig, wenn es um den Schutz Ihrer Lieben und um Vermögenswerte geht.
  • Vermeidung von Konflikten: Eine sorgfältige Nachlassplanung kann helfen, Konflikte innerhalb der Familie oder zwischen den Erben zu vermeiden. Durch eine klare Verteilung des Nachlasses können Missverständnisse und Streitigkeiten vermieden werden.

DER LEBENSPLAN DER VVK

Der Finanz- und Vorsorgeplan der VVK fokussiert auf über 40 Ereignisse im Leben. Die Nachlassplanung ist eines dieser Ereignisse. Der Plan zeigt Ihnen alle finanziellen Aspekte zur finanziellen Gesundheit und Sicherheit auf Ihrem Lebensweg und integriert diese in Ihre persönliche Planung. Er zeigt die finanziellen Konsequenzen und die erforderlichen Massnahmen zur Erreichung Ihrer Wünsche, Träume und Ziele.

Möchten Sie mehr wissen? Informieren Sie sich persönlich an unserem Seminar. Die Seminare werden speziell für die Lehrerinnen und Lehrer des LCH und der Kantonalverbände ausgerichtet. Rufen Sie uns unter der Telefonnummer 071 333 46 46 an oder senden Sie uns eine E-Mail an info@vvk.ch.

Mehr Informationen: www.lch.ch/dienstleistungen/mitglieder/vorsorgeberatung

Wie eine Heirat die finanziellen Rahmenbedingungen verändert

Mit der Heirat wird vieles von Gesetzes wegen geregelt – auch zur finanziellen Absicherung beider Partner
Vor der Heirat haben beide Eheleute ihre eigenen Vermögenswerte (Bankkonti, bewegliche Gegenstände, Liegenschaften usw.). Eine Heirat führt nicht dazu, dass diese Vermögenswerte von nun an automatisch beiden gemeinsam gehören.

Allerdings kann die Ehe und das Zusammenleben zur Folge haben, dass sich die Vermögenswerte vermischen. Der Saldo auf den Bankkonti wird grösser oder kleiner und neue Gegenstände werden gemeinsam angeschafft oder verkauft. Darum ist es wichtig, sich über den Güterstand, der zur persönlichen Situation passt, Gedanken zu machen. Scheidung (Güterrecht) oder Tod (Güterrecht und Erbrecht) scheinen bei der Heirat zwar fern.

Sie haben jedoch starke Auswirkungen auf die Beteiligten oder die Hinterbliebenen. Je nach gewähltem Güterstand und allenfalls zusätzlich getroffenen Vorkehrungen, lassen sich finanzielle Verluste oder teils massive Einschränkungen der Lebensqualität verhindern, zum Beispiel wegen einer mit Verlust verkauften Immobilie.

Folgende Güterstände werden unterschieden

• Die Errungenschaftsbeteiligung ist der ordentliche Güterstand. Schliessen die Parteien vor oder während der Ehe keinen Ehevertrag ab (öffentliche Urkunde), unterliegen sie automatisch diesem Güterstand. Der Güterstand umfasst das Eigengut (zum Beispiel, was eine Partei mit in die Ehe bringt und was ihr später unentgeltlich durch Schenkung, Erb- schaft usw. zukommt) und die Errungenschaft (zum Beispiel der Arbeitserwerb und die Leistungen der Personal- und Sozialfürsorgeeinrichtungen sowie der Sozialversicherungen) einer jeden Partei.

• Gütergemeinschaft: Eheleute können durch den Abschluss eines Ehevertrags (öffentliche Urkunde) die Gütergemeinschaft als ihren Güterstand wählen. Der Güterstand umfasst das Gesamtgut und das Eigengut jeder Partei.

• Gütertrennung: Die Gütertrennung kann von den Eheleuten durch Abschluss eines Ehevertrags (öffentliche Urkunde) gewählt werden. Daneben kann das Gericht diesen Güterstand anordnen. Auch kann er von Gesetzes wegen eintreten. Bei diesem Güterstand verwaltet und nutzt jeder Ehegatte sowie jede Ehegattin ein Vermögen und verfügt alleine darüber.

DER LEBENSPLAN DER VVK

Der Finanz- und Vorsorgeplan der VVK fokussiert auf über 40 Ereignisse im Leben. Die Heirat ist das Ereignis Nummer 13. Der Plan zeigt Ihnen alle finanziellen Aspekte zur finanziellen Gesundheit und Sicherheit auf Ihrem Lebensweg und integriert diese in Ihre persönliche Planung. Er zeigt die finanziellen Konsequenzen und die erforderlichen Massnahmen zur Erreichung Ihrer Wünsche, Träume und Ziele.

Möchten Sie mehr wissen? Informieren Sie sich persönlich an unserem Seminar. Die Seminare werden speziell für die Lehrerinnen und Lehrer des LCH und der Kantonalverbände ausgerichtet. Rufen Sie uns unter der Telefonnummer 071 333 46 46 an oder senden Sie uns eine E-Mail an info@vvk.ch.

Mehr Informationen: www.lch.ch/dienstleistungen/mitglieder/vorsorgeberatung

«Wir empfehlen bei einer Inflation eine Basisplanung der Finanzen» (13.09.2022)

LCH.ch: Seit 25 Jahren berät die VVK Lehrerinnen und Lehrer in Vorsorgefragen. Haben sich deren Fragen verändert?

Willy Graf: Die Fragen haben sich kaum verändert. Wann kann ich in die Frühpensionierung? Wie kann ich Steuern sparen? Soll ich die Rente oder das Kapital aus der Pensionskasse beziehen? Was sich glücklicherweise ändert: Endlich zeigen auch jüngere Menschen Interesse am Thema Vorsorge. Deshalb haben wir die beliebten Seminare beziehungsweise unser Webinar für Berufseinsteigende und jüngere Berufs­tätige angepasst.

Sie sind 66-jährig. Kann man in diesem Alter das Vorsorgethema zu den Akten legen?

Klar nein. Auch nach 65 bleiben wichtige Vorsorgefragen: Kann ich im Haus bleiben, wenn der Partner stirbt? Wie gebe ich mein Geld an die Kinder weiter? Dafür bieten wir als einzige Anbieter einen Pensionsbegleitungsplan, der diese Lebensfragen auch für jene löst, die über wenig Finanzwissen und -interesse verfügen. Das lohnt sich für die Kunden.

Ab wann soll ich mich eigentlich mit der Vorsorge beschäftigen?

Vorsorge muss man als lebensbegleitende Optimierung der finanziellen Ressourcen während des Lebenswegs verstehen. Deshalb sollen Berufseinsteigerinnen und -einsteiger bereits mit einer finanziellen Planung anfangen. Es ist unvernünftig, Vorsorge auf die anstehende Pensionierung zu reduzieren. Je früher man beginnt, desto besser. Tröstend aber ist, man kann auch ab Alter 45 noch viele Optimierungs- und Sparchancen nutzen.

Wie soll ich auf die laufend sinkenden Umwandlungssätze der Pensionskassen reagieren?

Die sinkenden Umwandlungssätze widerspiegeln einfach, dass die Menschen immer älter werden. Dadurch muss die Pensionskasse das Kapital, das im Laufe des Erwerbslebens angespart wurde, auf mehr Rentenjahre verteilen als früher. Wir raten deshalb allen, so früh wie möglich mit dem Sparen für das Alter zu beginnen und zusätzliche Angebote zu nutzen. Sei es in der bekannten Säule 3a mit Steuerspareffekt und je nach Möglichkeiten mit einem langfristig ausgelegten Fondssparplan. Wichtig ist hier, dass man nicht in Panik verfällt, wenn die Kurse einmal sinken, und Hals über Kopf die Pläne ändert oder ganz aufhört. Der Erfolg ist nur langfristig gewiss und das Selbersparen ist schlicht unverzichtbar.

Auch in der Schweiz zieht die Inflation an. Muss ich um meine Ersparnisse fürchten?

Bei einer Inflation schrumpft bekanntlich das Geld auf dem Bankkonto. Wir empfehlen auch bei einer Inflation eine Basisplanung der finanziellen Situation. Falls das Ergebnis freie Mittel ausweist, sollten diese in mehrere Anlagen mit jährlichen Zinszahlungen und eventuell etwas Aktienfonds und langfristig angelegt werden. Das hilft, den Inflationsverlust auszugleichen.

 

Die erste Beratung ist kostenlos

Möchten Sie mehr wissen? Informieren Sie sich persönlich anlässlich eines Seminars. Die Seminare werden speziell für die Lehrerinnen und Lehrer des LCH und der Kantonalverbände ausgerichtet. Rufen Sie uns unter der Telefonnummer 071 333 46 46 an oder senden Sie uns eine E-Mail: info@vvk.ch.
Mehr Informationen: www.vvk.ch 

Richtig sparen und anlegen in Zeiten von Inflationsängsten (17.05.2022)

Nach zwei Jahren Corona löst der Ukrainekrieg weiteren Druck auf die Wirtschaft und damit auf den Geldbeutel der Bürgerinnen und Bürger aus. Zudem kehrt die Inflation zurück: Fachleute befürchten für die Schweiz nach rund 20 Jahren kaum steigender Preise eine Inflationsrate von rund 2 Prozent. 

Die Empfehlung in der derzeitigen Situation 

Was soll Sparerinnen und Sparer nun tun? Die VVK empfiehlt, nicht überstürzt zu handeln und darüber zu schlafen, wie es sich in den vergangenen 25 Jahren mehr als einmal bewährt hat. Niemand kann voraussagen, wie sich die Inflationsrate nach Ende des Krieges verhält, wie sich die Zinsen und die Inflation mittel- und langfristig entwickeln und wie sich diese auf Depots und Bankkonten auswirken werden. Einige Vermutungen lassen sich dennoch aufgrund der Erfahrungen aus der Vergangenheit treffen, wenn man schaut, wie sich einzelne Anlageklassen in solchen Situationen üblicherweise entwickeln. 

Die einzelnen Anlageklassen bei einer Inflation 

Gold 

Gold generiert keine Zinserträge. Der Preis richtet sich nach Angebot und Nachfrage. Steigende Zinsen machen einerseits das Gold unattraktiver. Andererseits verliert Gold vermutlich nicht seine Bedeutung als Absicherung gegenüber allen möglichen Gefahren. 

Aktien 

Aktien zu kaufen ist bei einer inflationären Stimmung kaum zu empfehlen. Niemand weiss, wie sich die Wirtschaft in und nach der Inflation entwickelt. Es wird für das Management der börsenkotierten Unternehmen in einer solchen Phase schwieriger, zu investieren, zu wachsen und längerfristige Verträge abzuschliessen. Vielen Unternehmen gelingt es nicht, die steigenden Kosten an die Verbraucherinnen und Verbraucher weiterzugeben. Zugleich schrumpfen die Margen, was sich wiederum auf die Aktienkurse auswirkt. 

Wer jedoch bereits Aktien «guter» Unternehmen besitzt, sollte diese nicht in Panik verkaufen, sondern erst einmal abwarten, was geschieht. Mächtige Unternehmen aus bekannten Börsenindizes wie dem SPI oder dem MSCI werden auch nach der Krise mit grösster Wahrscheinlichkeit noch am Markt sein und wieder gute Geschäfte machen. 

Obligationen 

Hier gilt es zu unterscheiden zwischen Obligationen, die an der Börse gehandelt werden, und solche, die von einzelnen guten Unternehmen quasi «privat» herausgegeben und nicht-börsenkotierte Obligationen genannt werden. Beide sind festverzinsliche Wertpapiere mit einem versprochenen Zins pro Jahr. 

Börsenkotierte Obligationen können jederzeit zum Marktpreis verkauft werden; dieser kann tiefer oder höher als der Kaufpreis sein. Nicht-börsenkotierte Obligationen werden erst nach Ablauf der Laufzeit zum Kaufpreis zurückbezahlt. Bei beiden Arten von Obligationen erhält die Anlegerin oder der Anleger während der Laufzeit den vereinbarten Zins. 

Bei börsenkotierten Obligationen ist der Zins marktüblich, das heisst, tief bei allgemein tiefen Zinsen. Bei steigenden Zinsen werden neue Obligationen mit höheren Zinsen ausgegeben. Also laufen heutige Besitzerinnen und Besitzer von börsenkotierten Obligationen Gefahr, dass sie kaum eine Rendite erwirtschaften werden. Viele Fachleute raten gar zum Verkauf der Obligationen, obwohl man vielleicht sogar einen Kursverlust in Kauf nehmen muss. 

Nicht-börsenkotierte Obligationen haben als Vorteil immer höhere Zinsen. Dies ist deshalb der Fall, weil die eher unbekannten Herausgeber der Obligationen höhere Zinsen zahlen. Damit erhalten sie eine Chance, auf diesem Weg ihr Geschäftsmodell zu finanzieren. Sie sparen sich damit den hohen administrativen Aufwand einer Bankfinanzierung. Bei den hohen Gebühren und Zinsen der Banken sind sie vermutlich auch noch billiger finanziert, obwohl sie im Vergleich zu börsenkotierten Obligationen hohe Zinsen bezahlen. Der Nachteil nicht-börsenkotierter Obligationen ist jener, dass sie während der Laufzeit kaum verkauft werden können. 

Was Sie nun wirklich tun können 

Es ist in der Beurteilung der Wirtschaftlichkeit einer Anlage immer von einer gewissen Unsicherheit auszugehen. Wenn die Expertinnen und Experten, die den «Weltuntergang» oder die riesige Ertragsrendite einer möglichen Anlage voraussagen, immer richtig liegen würden, dann müssten sie unseres Erachtens nicht mehr als Experten für Auskünfte zur Verfügung stehen. Auch hier gilt der gesunde Menschenverstand. Aktien guter Unternehmen kann man auch über eine Phase der Inflation ruhig behalten, Obligationen mit tiefen Zinsen nützen in einer Inflationsphase niemanden mehr etwas und müssen allenfalls zähneknirschend verkauft werden. Neue Anlagen müssen auf die finanzielle Situation des Einzelnen angepasst werden. 

Deshalb gilt auch in schwierigen Zeiten – aus Sicht der VVK umso mehr – eine Analyse Ihrer ganz persönlichen finanziellen Lebenssituation unter Einbezug Ihrer Wünsche, Ziele und Träume. Basierend auf dieser Finanz- und Vorsorgeplanung entscheiden Sie zusammen mit Ihrer Beraterin, Ihrem Berater, was Sie sinnvollerweise umsetzen. Damit erhalten Sie eine Ihren Bedürfnissen angepasste, unaufgeregte Anlagestrategie. Das ist auch in schwierigen Zeiten die beste und erfolgversprechendste Vorgehensweise. Informieren Sie sich persönlich über die Vorteile dieses Beratungskonzeptes an einem der Seminare, welche die VVK speziell für Mitglieder des LCH und der Kantonalverbände ausrichtet. 

Willy Graf, lic. iur. HSG

Steuern sparen – einfach erklärt (15.03.2022)

Das Steuergesetz bietet viele legale Steuersparmöglichkeiten. Diese nutzt die Vorsorge- und Vermögenskonzepte AG (VVK AG) bei der Erstellung Ihrer Vorsorgepläne jeweils aus. Durchschnittlich werden über alle Pläne hinweg gesehen mehrere zehntausend Franken für den gesamten Planungszeitraum gespart. 

Wer Steuern sparen will, muss immer zuerst etwas ausgeben, damit es im Nachhinein auf der Steuererklärung in Abzug gebracht werden kann. Zum Beispiel renoviert man die Liegenschaft mit werterhaltenden Massnahmen, man investiert in die Säule 3a oder man zahlt in die Pensionskasse nach. Wie sich damit Steuern sparen lassen, erfahren Sie untenstehend im jeweiligen Kapitel.

In der Steuererklärung sind bereits – oft pauschale – Abzugsmöglichkeiten vorgesehen für Versicherungen, Berufsauslagen, Aus- und Weiterbildungskosten, Kinderbetreuungsabzug, Gesundheitskosten, Vermögensverwaltungskosten, Spenden, etc.. Daneben bieten sich Sparchancen bei folgenden Themen:

  1. Einzahlungen in die Säule 3a 
    Sowohl die Prämien für eine Säule 3a-Versicherung als auch für ein Säule 3a-Bankkonto können von allen Arbeitnehmenden, die einer Pensionskasse angeschlossen sind, bis maximal 6883 Franken jährlich vom Einkommen in Abzug gebracht werden, wenn sie diese vorgängig auf ein Konto oder als Prämie bezahlt haben.
  2. Schuldzinsabzug für Hypotheken und Darlehen 
    Schuldzinsen für Hypotheken und Darlehen können vollumfänglich abgezogen werden. Wer zusätzlich amortisieren möchte, ermittelt man am besten mittels eines individuellen Vorsorgeplans.
  3. Aufwendungen für die Liegenschaft 
    Aufwendungen für die Liegenschaft werden je nach Kanton unterschiedlich bewertet. Im Gegensatz zu wertsteigernden können werterhaltende Massnahmen meist vollumfänglich abgezogen werden. Dazu kommen meist Investitionen für Energieeinsparungen. Oft ist eine Staffelung über mehrere Jahre auch hier sinnvoll, um die Progression bei den Steuern über mehrere Jahre «brechen» zu können. 
  4. Einkäufe in die Pensionskasse 
    Einkäufe in die Pensionskasse können wie die Säule 3a zu 100 Prozent vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. Wieviel Sie nachzahlen dürfen, entnehmen Sie Ihrem Pensionskassenausweis. Wer diese Einzahlungen über die Jahre verteilt, kann mehrmals und somit auch mehr Steuern sparen. 
  5. Investitionen in steuergünstige Fonds
    Kursgewinne von Aktien sind steuerfrei, solange Sie kein «gewerbemässiger Wertschriftenhändler» sind. Eine Garantie, dass die gekauften Aktien tatsächlich an Wert zunehmen, gibt es natürlich nicht. Deshalb ist eine gute Diversifizierung notwendig und eine der persönlichen Lebenssituation und Präferenzen angepasste Fonds-Strategie sehr zu empfehlen.
  6. Vorsorgeleistungen gestaffelt beziehen (Säulen 3a- und Pensionskassenkapitalbezüge sowie der Bezug von Freizügigkeitsleistungen) 
    Kapitalleistungen aus der Vorsorge unterliegen einer reduzierten Kapitalbezugssteuer. Diese ist kantonal unterschiedlich. Mehrere Kapitalleistungen des gleichen Jahres werden zur Satzbestimmung zusammengerechnet. Es ist deshalb sinnvoll, Kapitalleistungen aus solchen Konten, Versicherungen und Pensionskassen in verschiedenen Jahren zu beziehen. Bei Ehegatten gilt das genauso wie bei Einzelpersonen. 

 Die beschriebenen Möglichkeiten sind nur ein Teil vieler möglichen Varianten, seine Finanzen und Steuern zu optimieren. Ob das Steuern sparen auch sinnvoll ist und damit nicht andere Bereiche Ihrer finanziellen Situation verschlechtert werden, können Sie nur mit Hilfe einer massgeschneiderten Vorsorgeplanung unter Berücksichtigung Ihrer aktuellen Lebenssituation sowie Ihrer Wünsche, Träume und Ziele feststellen. Die kostenlosen Vorsorge-Workshops der VVK bieten Ihnen dazu einen wertvollen und unverbindlichen Einstieg ins Thema. Sie können sich auf der VVK-Website dafür anmelden. 

Wir freuen uns auf Sie!

Willy Graf, lic. iur. HSG

 

Soforthilfe für ukrainische Familien und Kinder

Wir alle sitzen ungläubig vor unseren TV-Bildschirmen und starren auf die Not der Menschen in der Ukraine. Umso mehr, als mehrere Mitarbeitende der VVK Gruppe von diesem Krieg direkt betroffen sind. Die VVK Gruppe unterstützt deswegen eine Initiative für Soforthilfe für Familien und Kinder. Wenn Sie auch helfen wollen, dann finden Sie hier die Angaben für eine Geldspende:

«Wir sind alle MIA»

Wie sich ein Säule-3a-Konto einer Bank von dem einer Versicherung unterscheidet (02.11.2021)

Das steuerbegünstige Vorsorgesparen in der Säule 3a ist seit Jahren etabliert. Zurzeit kann eine Person mit AHV-Lohn maximal 6883 Franken pro Jahr einzahlen. Dieser Betrag kann zu 100 Prozent vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. Dies bedeutet je nach Kanton schnell einmal eine Ersparnis von rund 2000 Franken pro Jahr bedeuten. 

Banklösung mit Kontoführung oder mit Wertschriftensparen (Fondslösung) 

Junge Menschen entscheiden sich mit Vorteil für eine Fondslösung. Wer auf die Pension zugeht, sichert das in dieser Lösung Ersparte mit dem Wechsel in eine Kontolösung ab, damit allfällige Börsenschwankungen das sauer Ersparte nicht noch kurz vor dem Bezug vermindern. Eine Banklösung ist jenen Personen zu empfehlen, die wissen, dass sie genügend versichert sind und die Flexibilität schätzen. Denn die Sparerinnen und Sparer sind hier frei in der Wahl der Höhe und der Dauer der Einzahlungen. 

Die Auszahlung des Angesparten ist frühestens fünf Jahre vor Erreichen des AHV-Alters – 59 Jahre für Frauen und 60 für Männer – möglich. Im Todesfall wird der Saldo des bisher Ersparten an die Hinterbliebenen ausbezahlt. Bei einer Invalidität kann nicht mehr einbezahlt werden. Die bis dahin angesparte Summe wird dann erst mit 59 Jahren bei Frauen und 60 Jahren bei Männern ausbezahlt.

Klassische Versicherungslösung 

Wer Kinder in der Ausbildung hat beziehungsweise die Familie, die Partnerin oder den Partner absichern will, weil beispielsweise noch eine Hypothek abbezahlt werden muss, sollte auch eine Versicherungslösung in Betracht ziehen. Der Vorteil liegt vor allem in der Möglichkeit, eine Prämienbefreiung einzubauen. Im Falle einer Erwerbsunfähigkeit zahlt die Versicherung die Prämien weiter. Damit wird das Sparziel in jedem Fall sicher erreicht. 

Der Nachteil ist, dass man während der Dauer des Vertrages die abgemachte Summe jedes Jahr einzahlen muss. Deshalb ist Vorsicht geboten: Was geschieht bei einer Babypause, wenn die Mutter ein paar Jahre nicht mehr arbeitet? Denn eine vorzeitige Auflösung des Vertrages ist zwar möglich, aber immer mit Kosten verbunden, die sich mit einer guten Planung vermeiden lassen. Im Erlebensfall wird bei Ablauf des Vertrages die garantierte Versicherungssumme plus ein allfälliger Bonus ausbezahlt. Im Todesfall kommt sofort die garantierte Todesfall-Leistung plus angesammelter Bonus zur Auszahlung an die Hinterbliebenen. 

Fondsgebundene Versicherungslösung 

Es ist auch möglich, in eine fondsgebundene Versicherungslösung investieren. Der wesentliche Unterschied zur klassischen Versicherungslösung besteht darin, dass keine Auszahlungssumme garantiert ist, sondern der Stand der Fonds. Dieser ist vom dannzumaligen Stand der Börse abhängig. Wenn eine Person bei Ablauf eine Hypothek amortisieren wollte und mit dem beim Abschluss prognostizierten Fondsstand rechnete, kann sie böse erwachen. Dies sollte sie deshalb beim Abschluss bedenken und vielleicht eine Fondslösung mit Mindestgarantie-Summe abschliessen.

Bei allen Säule 3a-Lösungen können die Sparerinnen und Sparer die gesamten Einzahlungen vom steuerbaren Einkommen abziehen. Der gesamte Wertzuwachs ist einkommens- und verrechnungssteuerfrei und kommt ihnen vollumfänglich zugute. Bei der Auszahlung erfolgt eine einmalige Kapitalsteuer, die viel tiefer ist als die Summe der bei der Einzahlung realisierten Steuerersparnisse. Kurz: es lohnt sich! 

Willy Graf, lic. iur. HSG 

Holistische kundenzentrierte Finanzberatung (14.09.2021)

92 Prozent der Finanzkundinnen und -kunden vertrauen gemäss einer Umfrage eines bekannten deutschen Bloggers in Finanzfragen ihren Verwandten sowie Freundinnen und Freunden. Nur 36 Prozent vertrauen ihrer Bankberaterin und gerade noch 26 Prozent ihrem Versicherungsvertreter (Bitkom, zitiert in www.der-Bank-Blog.de). Einer der Hauptgründe dafür ist der produktzentrierte Beratungsansatz der grossen Anbieter.

Die Vorsorge- und Vermögenskonzepte AG (VVK AG) berät alle ihre Kundinnen und Kunden auf der Basis eines individuellen Vorsorgeplans. Diese sogenannte holistische kundenzentrierte Beratung findet in der Branche immer mehr Nachahmer. Der Dachverband Lehrerinnen und Lehrer Schweiz (LCH) arbeitet seit über 20 Jahren erfolgreich mit der VVK AG aus Teufen zusammen. 

Der holistische Beratungsansatz der VVK AG basiert auf fünf massgebenden Prinzipien und bietet allen Beteiligten mehrere Vorteile:

  1. Financial literacy: In einem Seminar werden die Kundinnen und Kunden in das Thema Vorsorge eingeführt. So lernen sie die Arbeitsweise der VVK AG kennen und können sich frei für eine Zusammenarbeit entscheiden. 
  2. Persönlich: Die kundenzentrierte Beratung basiert auf der visualisierten, individuellen und aktuellen Situation der Kundinnen und Kunden in Form eines Vorsorgeplanes. Damit werden alle gesetzlichen Vorgaben erfüllt. 
  3. Kontinuierliche Begleitung: Der Lebensweg der Kundinnen und Kunden wird durch rund vierzig planbare und unplanbare Ereignisse (Heirat, Liegenschaftskauf, Invalidität, Pensionierung, etc.) geprägt. Beim Eintritt eines Ereignisses dient der Plan sowohl der Kundin wie dem Berater als Grundlage für die notwendigen Entscheide.
  4. Kundennähe: Der menschliche Kontakt bleibt im Mittelpunkt. Die Kundinnen und Kunden finden in jedem Fall eine Ansprechperson bei der VVK AG. Sie werden vom gesamten Team beraten.
  5. Die Vorteile einer Beratung aufgrund eines Vorsorgeplans: Auch Kundinnen und Kunden mit kleineren Vermögen verstehen aufgrund ihres Plans die aktuelle Situation und die darauf basierenden Vorschläge des Beraters und erkennen die Einsparungen an Gebühren, Prämien und Steuern. Diese können mehrere tausend Franken betragen. 

Gemäss einer Umfrage von Fidelity Investments reagieren 92 Prozent der Kundinnen und Kunden mit einem Plan gelassener auf finanzielle und persönliche Herausforderungen. (Quelle: Three Principles of Holistic Wealth Planning, Fidelity Investments). Diese enge Form der Zusammenarbeit pflegt die VVK AG mit zahlreichen Kundinnen und Kunden erfolgreich seit mehr als zwanzig Jahren. Lernen auch Sie diese kundenzentrierte Beratungsform an einem Seminar kennen.

Willy Graf, lic. iur. HSG

Nach der Pensionierung ist die Vorsorgeplanung nicht zu Ende (20.07.2021)

Eines der sichtbarsten Unterscheidungsmerkmale der holistischen kundenorientierten Beratung zur produktorientierten Beratung grosser Anbieter ist, dass sie nach der Pensionierung weiter geht. Das erkennen nun auch die grossen Beratungsunternehmen: «Die Geschäftschance, die sich aus dem Strukturwandel im Finanzwesen ergibt, wird in der Schaffung von nachhaltigem Wert für die Kunden begründet sein. (Die Beratung) sollte die lebenslange finanzielle Gesundheit des Kunden berücksichtigen.» (Zitat von Olaf Toepfer, Head of Banking & Capital Markets bei Ernst & Young Schweiz)
Die Mitglieder des LCH werden von der Vorsorge- und Vermögenskonzepte AG (VVK AG) seit mehr als 20 Jahren kundenorientiert in Fragen zur Vorsorge und Pensionsvorbereitung beraten. Diese Beratungsart begleitet sie auf ihrem Lebensweg und wird dann eingesetzt, wenn eines der rund 40 Ereignisse eintritt, die jedem von uns auf dem Lebensweg – entweder geplant oder ungeplant – geschehen können.

Diese Form der Begleitung hört mit Erreichen des Pensionsalters nicht auf. Viele vergessen, dass viele wichtige Dinge im Leben erst nach der Pensionierung geschehen. Zwar sind die Lebensträume der Jugendjahre realisiert – oder eben nicht – aber nun geht es darum, andere wichtige Entscheidungen zu treffen, dazu gehören:

  • Vermögensverzehr
  • Kontakt zu den Banken, Versicherungen, Krankenkassen und Behörden
  • Kontakt zum Arzt 
  • Tragbarkeit der Liegenschaft
  • Liegenschaftsverkauf an Kinder oder Dritte
  • Nachlassplanung
  • Willensvollstrecker
  • Vorsorgeauftrag / Patientenverfügung
  • Verlust des Partners
  • Spitex
  • Betreutes Wohnen
  • Alters- oder Pflegeheim

Vor allem mit diesen Themen geht die Arbeit holistischer Berater*innen weiter. Man entlastet dabei zum Teil nicht nur die Kund*innen selbst, sondern auch deren Nachkommen. Dass es dazu ein Vertrauensverhältnis zwischen Kund*innen und Berater*innen braucht, versteht sich von selbst.  

Deshalb hat die VVK AG für ihre Beratung einen «Pensionsbegleitungsplan» entwickelt. Dieser führt die Situation der Kund*innen nach der Pension weiter und zeigt ihnen und ihren Nachkommen klar auf, wieso man welche Massnahme empfiehlt und umsetzt.

Willy Graf, lic. iur. HSG

Was muss ich beim Einsatz eines Vorsorgeauftrags beachten? (04.05.2021)

Aus der Erfahrung in der Beratung unserer älter werdenden Kund*innen möchte ich Sie heute auf die Wichtigkeit des Vorsorgeauftrags aufmerksam machen. Unsere Erbschaftsexpertin hat dazu einige beachtenswerte Punkte zusammengefasst. Die gewohnte Lebenssituation kann sich durch eine Krankheit oder einen Unfall rasch von heute auf morgen verändern. Wie sind dann die finanziellen Angelegenheiten geregelt und was geschieht, wenn jemand urteilsunfähig wird? Für die Angehörigen ist die Situation einer plötzlich eintretenden Einschränkung der Urteilsunfähigkeit sehr schmerzvoll. Deshalb lohnt sich die frühzeitige Regelung der Personen- und Vermögenssorge.

Vorsorgeauftrag

«Ich habe eine Vollmacht auf dem Konto meines Ehepartners und unser Hausarzt weiss, was wir im Fall eines plötzlichen Unfalls oder einer Krankheit regeln möchten».

Das genügt leider nicht. Eine gegenseitige Vollmacht auf einem Konto ist ein erster Schritt, aber es sind weitere Fragen zu beantworten: Was gilt es zu beachten, wenn der Ehepartner selbst unter einer vormundschaftlichen Massnahme steht oder mit der Regelung von finanziellen Angelegenheiten überfordert ist? Und was ist, wenn die Bank die Vollmacht, wie die VVK AG oft genug erfahren musste, nicht akzeptiert? Schreitet automatisch die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) ein? Und ist der Zugriff auf das Konto dann gesperrt? Wie zahlen wir dann die Rechnungen?

Frühzeitige Regelung

Genau diese Fragen zeigen, wie wichtig eine frühzeitige Regelung der persönlichen Angelegenheiten ist. Für den Fall der Urteilsunfähigkeit gibt es die Möglichkeit, den Ehe- respektive den Konkubinatspartner oder allenfalls ein Kind als Vorsorgebeauftragten einzusetzen. Dies kann mit einem sogenanntem Vorsorgeauftrag geregelt werden.
Dort können die Vermögenssorge, die Regelung der finanziellen Angelegenheiten, aber auch die Personensorge, die persönliche und die rechtliche Sorge um den Betreuten geregelt werden. Ebenso ist es möglich, einen Ersatzbeauftragten zu bestimmen für den Fall, dass die eingesetzte Person den Vorsorgeauftrag nicht annehmen kann oder möchte in der dannzumaligen Situation. 

Beizug/Überprüfung durch Fachperson empfehlenswert

Der Vorsorgeauftrag kann sowohl eigenhändig als auch in Form einer öffentlichen Urkunde erstellt werden. Wichtig ist dabei, dass die Formvorschriften eingehalten werden. Daher ist eine Überprüfung durch eine Fachperson empfehlenswert. Damit ein Vorsorgeauftrag auch genutzt werden kann, muss er nämlich der zuständigen KESB zur sogenannten «Validierung» (Erklärung der Wirksamkeit) eingereicht werden. Erst wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, stellt diese der beauftragten Person eine Urkunde über ihre Befugnisse aus. Damit kann sich die mit der Vorsorge beauftragte Person anschliessend bei allen Ämtern und Institutionen rechtsgültig ausweisen.

Willy Graf, lic. iur. HSG

Beim Berufseinstieg nichts falsch machen (02.03.2021)

Jährlich treten viele Absolventinnen und Absolventen der Pädagogischen Hochschulen ihre erste Anstellung als Lehrperson an. Viel Neues kommt nach der langen Ausbildungszeit auf sie zu. Eine möglicherweise neue geographische Umgebung und ein neues Schulhaus sind das eine. Auf der anderen Seite erhalten sie erstmals einen Lohnausweis, müssen sich bei einer Pensionskasse anmelden und sollten sich um ihre Vorsorge kümmern. 

Workshop für Berufseinsteiger und -einsteigerinnen

Deshalb hat die Vorsorge- und Vermögenskonzepte AG (VVK AG) in Zusammenarbeit mit dem Kantonalen Lehrerinnen- und Lehrerverband (KLV St. Gallen) einen neuen Workshop für Berufseinsteigerinnen und -einsteiger aufgebaut. Denn die wenigsten Absolventinnen und Absolventen verfügen so früh über das nötige Vorsorgefachwissen. Die Realität zeigt sogar, dass die meisten diese wichtigen Themen aufschieben und damit notwendige Basismassnahmen verpassen oder gar nicht anpacken. Diesem «ich will es dann mal tun» wollen wir damit zuvorkommen. 

Erfolgreiche Seminare

Für Menschen über Alter 40 bot die VVK AG bisher ein sehr beliebtes Vorsorgeseminar zur Vorbereitung der Pension an. 93 Prozent der Teilnehmenden waren mit dessen Inhalt zufrieden oder sehr zufrieden. Nun verstehen sie gemäss eigenen Angaben die wichtigen Fragen zu ihrer eigenen Vorsorge besser.

Das erste neue Webinar für Menschen bis 40 «Lebensziele erreichen – Ihre persönliche Vorsorge sicher starten» startete online mit 117 Teilnehmenden. Die Auswertungen zeigen, dass die VVK AG offenbar ein Bedürfnis abdeckt: Die Teilnehmenden erhalten einen Einblick in die Grundlagen des Vorsorgesystems, sie lernen, wie man Lohn- und Pensionskassenausweise liest und sie verstehen, was diese beiden Institute ihnen im Notfall als Renten bieten. Dazu erhalten sie Antworten auf Fragen zur Eigenheimfinanzierung und zur Absicherung ihrer Familien. Über 90 Prozent der Teilnehmenden waren mit Inhalt, Nutzen und Referent zufrieden oder sehr zufrieden. 

Falls für Sie Vorsorge auch noch ein Buch mit sieben Siegeln ist, dann bilden Sie sich doch kostenlos zu diesem Thema weiter: www.vvk.ch/vorsorge-workshops und melden sich zu einem der beiden Seminare an. 

Willy Graf, lic. iur. HSG

Negativzinsen der Banken brauen sich am Horizont zusammen! (19.01.2021)

Die Gefahr steigt, dass Sparerinnen und Sparer bald bei allen Banken auf ihren Kontoguthaben Negativzinsen bezahlen. Bei der Alternativen Bank bezahlt man bereits ab 50'001 Franken «minus 0,75%» Negativzins pro Jahr, bei einigen anderen (noch) ab 100'000 Franken. Hinzu kommen die üblichen Bankgebühren. Man wird also für das Führen eines Bankkontos bald bestraft. Wie kann man die Negativzinsen umgehen? Man investiert sein Geld. 

Was sind die Alternativen?


Börsenprodukte oder nichtbörsenkotierte Produkte. Die Investition in Börsenprodukte ist relativ einfach. Man kauft Einzeltitel – meist Aktien bekannter Firmen und Marken – oder Fonds. Bei den Einzeltiteln sind das zum Beispiel Roche, Nestle oder Tesla. Dagegen sind beim Kauf eines Fonds bereits bis zu 100 solcher Einzeltitel in einem Produkt enthalten. Börsenprodukte sind täglich handelbar. Gebühren entstehen beim Kauf und Verkauf, hinzu kommen Handels- und Depotgebühren. Die Rendite entwickelt sich mit den Schwankungen der Börse und ist nicht bekannt. Eine jährlich fixe Auszahlung von Gewinnanteilen (z.B. Dividenden) gibt es nicht. Man rechnet mit steigenden Kursen, doch wenn man Pech hat, sind diese beim Verkauf tiefer als beim Kauf.

Nichtbörsenkotierte Produkte können Aktien oder Obligationen sein. Aktien richten sich nach dem Wert des Unternehmens und schwanken ähnlich wie oben erklärt. Obligationen schwanken nicht. Diese zahlen während einer Laufzeit von vier bis sieben Jahren fix den jährlich abgemachten Zins aus (z.B. bis zu 5 Prozent). Nach Ablauf der Laufzeit wird das einbezahlte Geld wieder an den Anleger oder die Anlegerin ausbezahlt. Dabei entstehen Gebühren beim Kauf und während der Haltedauer fallen Depot- und Verwaltungsgebühren an.

Wieso erhält man trotz Negativzinsen so viel Zins?


Erhält ein Unternehmen mit einem guten Geschäftsmodell einen Kredit von einer Bank, dann muss es Zinsen und Gebühren bezahlen. Nicht selten sind das bis zu 9 Prozent Kreditkosten pro Jahr. Gibt nun das gleiche Unternehmen mit dem gleichen Geschäftsmodell eine eigene Obligation mit 4 Prozent Zins pro Jahr heraus, erspart es sich jährlich viel Geld. Die Ausgabe eigener Obligationen ist also für Unternehmen sehr interessant. In der Branche fallen sie unter den Anlagebegriff «Private Dept». 
Seit 2012 hat sich die VVK Gruppe auf diese Anlagen spezialisiert und verfügt über eine grosse Erfahrung. Wir entwickeln nachhaltige Angebote, aber auch in der Industrie 4.0 finden sich attraktiv verzinste Anlagen.

Willy Graf, lic. iur. HSG

Jahresendarbeiten in der persönlichen Vorsorge (17.11.2020)

Die Coronakrise wird unseren Alltag noch lange mitbestimmen und wir müssen lernen, mit dem Virus zu leben: Das Coronavirus kümmert sich nicht um Ihre Vorsorge! Es hält sich auch nicht an Termine, die am Jahresende anfallen, oder an die dabei anfallenden Schlussarbeiten. Die persönliche Vorsorge macht keine Pause und diesbezügliche Termine kommen früher oder später auf Sie zu. Deshalb gilt es in dieser Situation vor allem, einen kühlen Kopf zu bewahren und fürs Erste an der eingeschlagenen Vorsorgestrategie festzuhalten. 

Die üblichen Massnahmen auf das Jahresende sind wie immer umzusetzen: Falls Sie noch nicht die ganze Summe der steuerlich abzugsfähigen Säule 3a einbezahlt haben, dann prüfen Sie Ihren Kontostand und falls Sie es sich leisten können, zahlen Sie bis zum Höchstbetrag für Angestellte (CHF 6'826) ein.

Falls Sie geplant hatten, in die Pensionskasse nachzuzahlen, dann ist es ebenfalls höchste Zeit, dies zu tun, weil Ihnen sonst die steuerlichen Vorteile einer solchen Einzahlung für dieses Jahr entgehen. Falls Sie nicht wissen, ob Sie das überhaupt tun sollen, dann sprechen Sie mit Ihrem unabhängigen Berater. Sprechen Sie nicht mit den Beratern Ihrer Bank oder Ihrer Versicherung. Diese sehen es nämlich lieber, wenn Sie Ihr Geld in ihre Finanzprodukte anlegen, statt in die Pensionskasse.

Sind diese Massnahmen neu für Sie, dann empfehlen wir Ihnen unabhängig von Ihrem Alter eine für Sie massgeschneiderte Vorsorgeplanung erstellen zu lassen. Damit behalten Sie den Überblick und können gestützt darauf bei unerwarteten Ereignissen wie der aktuellen Coronakrise die richtigen Massnahmen ergreifen. Sie treffen dann auch während des Jahres die richtigen Vorsorgeentscheide.

Willy Graf, lic. iur. HSG
 

Ich arbeite ab sofort nur noch Teilzeit! (03.03.2020)

Was nach ausgewogener Work-Life-Balance klingt, hat gravierende Auswirkungen auf die Altersvorsorge. Wer sein Pensum reduzieren will, muss sich der Folgen auf seine persönlichen Altersleistungen bewusst sein. Frauen arbeiten häufiger Teilzeit als Männer. Laut dem Bundesamt für Statistik arbeiteten im Jahr 2018 59 Prozent der erwerbstätigen Frauen in der Schweiz Teilzeit, bei den Männern waren es hingegen nur 17,6 Prozent.

Was passiert konkret in den drei Säulen AHV, Pensionskasse und eigenes Sparen, wenn man in einem reduzierten Pensum arbeitet?

AHV
Das kleinere Arbeitspensum trägt über das Jahr natürlich einen kleineren Lohn in die Haushaltskasse ein. Dadurch werden die Durchschnittswerte für eine maximale AHV Rente meist nicht erreicht. 2020 erhält man eine maximale AHV-Rente (derzeit 28'440), wenn der durchschnittliche abgerechnete AHV-Lohn über 85'320 liegt. Das erreichen die meisten Teilzeitbeschäftigten nicht. Sie müssen also eine kleinere AHV-Rente erwarten.

Pensionskasse
Hier spielt der oder dem Teilzeitbeschäftigten der sogenannte Koordinationsabzug nicht in die Karten. Der versicherte Lohn wird kleiner, weil der Koordinationsabzug immer gleich bleibt. Damit sinken nicht nur die Leistungen für Invalidität und Hinterbliebene während der Arbeitsphase, auch die Altersleistungen werden kleiner, weil die Sparanteile sich ebenfalls meist am versicherten Lohn orientieren.

Selber Sparen
Die meisten Menschen im Arbeitsprozess sparen. Entweder einfach so auf das Bankkonto oder in einer steuerbegünstigten Säule 3a. Nach einer Studie der Credit Suisse aus dem Jahr 2019 zahlen 51 Prozent der Frauen und 58 Prozent der Männer in eine Säule 3a ein. Das ist offenbar vor allem auf den geringeren Lohn aus der Teilzeitarbeit zurückzuführen, denn an einer anderen Stelle sagt die Studie, dass Frauen unter gleichen Lohnbedingungen häufiger in die Säule 3a einzahlen als Männer.

Teilzeitarbeit wirkt sich also in allen drei Säulen aus. Die finanziellen Auswirkungen sind weniger massiv, wenn man in einer Partnerschaft Teilzeit arbeitet, als wenn man als Single Teilzeit arbeitet. In jedem Fall soll man sich den Schritt gut überlegen und sich die Konsequenzen auf einem Vorsorgeplan zeigen lassen. Erst wenn man alle Konsequenzen kennt, kann man unbeschwert sagen: Ich arbeite ab sofort nur noch Teilzeit.

Willy Graf, lic. iur. HSG

«Junge, spart für das Alter!» (07.01.2020)

Diese Schlagzeile füllte die ganze Titelseite des «Blicks» in der Ausgabe vom 28. November 2019. Wenn selbst der «Blick» den jungen Menschen davon abrät, an der Black-Friday-Shopping-Manie mitzumachen und dafür das nicht ausgegebene Geld für das Alter anzusparen, dann kann etwas mit der Altersvorsorge nicht mehr stimmen.

Zwar hat die Schweiz, wie wir alle wissen, eines der besten Sozialsysteme der Welt. Die Aufteilung der Spartöpfe auf eine staatliche erste Säule (AHV), eine berufliche Vorsorge (Pensionskasse) in der zweiten Säule und auf das eigenverantwortliche Sparen in der steuerbegünstigten Säule 3a und das freie Sparen in der Säule 3b findet sich in dieser Form nirgendwo.

Doch dieses an sich ausgewogene System gerät immer mehr unter Druck. Die älteren Menschen leben immer länger und haben aufgrund der Systematik für diesen Fall selbst zu wenig angespart. Vor allem in der zweiten Säule zahlt die junge Generation für die ältere. Der beruflichen Vorsorge machen namentlich die überhöhten Renditeversprechen für Pensionierte, die über einen längeren Zeitraum gestiegene Lebenserwartung und die tiefen oder negativen Zinsen zu schaffen.

Die Politik versucht immer verzweifelter einen Ausweg aus dieser Situation zu finden. Eine weitere Vorlage ist derzeit in der politischen Vernehmlassung. Warten wir einmal ab, was die Expertinnen und Experten und dann am Ende das Stimmvolk dazu sagen werden.

Bis hier eine Lösung gefunden wird, bedeutet das nur eines: Der Blick hat recht! Junge, spart selber für das Alter! Für die Absolventinnen und Absolventen der Pädagogischen Hochschulen – übrigens nicht nur für diese – heisst das nach Antritt der ersten Stelle zuerst festzulegen, was man vom Lohn sparen will und schliesslich den Konsum danach zu richten. Das wäre der Idealfall. Wer dies nicht so machen will, sollte wenigstens eine steuerbegünstigte Säule 3a eröffnen und regelmässig dort einzahlen. Das erhöht das Kapital im Alter und man spart jährlich Steuern. Zusätzlich empfiehlt sich für junge Menschen ein monatlicher Fondssparplan. Bis zur Pensionierung glätten sich allfällige Rückschläge an der Börse und die sogenannte Durchschnittspreismethode unterstützt das Sparziel zusätzlich.

Willy Graf, lic. iur. HSG

Herzlich willkommen im Lehrberuf! (29.10.2019)

Wir hoffen, dass Sie sich bereits gut eingearbeitet haben. Bestimmt waren Ihnen dabei die neuen Kolleginnen und Kollegen mit diversen Tipps behilflich. Als Vorsorgeplaner der Mitglieder des Dachverband Lehrerinnen und Lehrer Schweiz LCH möchten wir Ihnen ebenfalls helfen.

Wer sich früh um die Vorsorge kümmert, hat im Hinblick auf die Pensionierung weniger Sorgen und kann zusätzlich sparen. Einfach eine Säule 3a abschliessen, weil das alle tun, reicht nicht aus. Je nach Risikosituation und Geschlecht gibt es unterschiedliche Lösungen. Mit der richtigen Lösung spart man Steuern und sichert sich zusätzlich ab, ohne einen Franken zu vergeuden.

Besonders als Frau muss man sich über einiges klar werden: Will ich Kinder und Karriere machen? Will ich heiraten oder lebe ich lieber im Konkubinat? Je nachdem ändert sich die Form der Säule 3a. Sicherheit gibt eine Versicherungslösung, Flexibilität eine Banklösung. Was passiert mit der gewählten Lösung, wenn ich eines Tages zu Hause bleibe und mich um die Kinder kümmere?

Aus dieser Aufzählung kann man leicht erkennen, Berufseinsteigerinnen benötigen eine «Lebensplanung» in finanzieller Hinsicht und eine Checkliste, um das dafür richtige Absicherungs- oder Ansparprodukt zu finden. All dies bietet Ihnen eine individuelle Beratung mit einer Fachperson.

Das gilt übrigens auch für die Männer. Denn sobald man sich mit der Partnerin ein Job- und Familiensharing einrichtet, braucht es vor der Fixierung der Absicherungs- und Sparmassnahmen eine klare Analyse. Nur darauf basierend können die richtigen Entscheide getroffen werden.

Sind die Mittel dafür vorhanden, kann man zusätzlich «frei» vorsorgen. Dafür eignet sich meist ein langfristig ausgelegter, gut diversifizierter Fondssparplan, in den man monatlich einen gewissen Betrag anspart. Die Historie zeigt, dass solche Anlagen über Jahre, mit Disziplin umgesetzt, eine zusätzliche Verbesserung der Rentensituation bedeuten.

Willy Graf, lic. iur. HSG

Was tun gegen die sinkenden Altersleistungen aus AHV und Pensionskasse? (15.10.2019)

Die einhellige Erwartung der Expertinnen und Experten ist, dass die Altersleistungen der in Rente gehenden Menschen in den kommenden Jahren weiter schrumpfen werden. Für Lehrpersonen ist dies dank dem Arbeitgeber und stabiler Löhne sowie stabiler Pensionskassen weniger wahrscheinlich. Über kurz oder lang wird man sich jedoch die Frage stellen müssen, ob man über das Pensionsalter hinaus arbeiten oder mehr sparen möchte.

Die Vorteile einer konsequenten, wenn möglich maximalen Einzahlung in die Säule 3a haben wir schon mehrfach erwähnt. Wer weiteres Sparpotenzial hat, sollte zusätzlich sparen und so früh wie möglich damit beginnen. Aus Erfahrung und mit Überzeugung empfiehlt die VVK AG wegen der Negativzinsen diszipliniertes, monatliches Sparen in einen Value-Aktienfonds. Das bringt langfristig am meisten.

In den USA gibt es beispielsweise keine regulierte Pensionskassenstruktur. Trotzdem kennen wir amerikanische Value-Aktienfonds, die unbeeindruckt von den täglichen Schreckensnachrichten am Finanzmarkt konsequent in ihrer Strategie verharren, auch wenn die Kurse sinken. Sie erreichen jährliche Renditen von über zehn Prozent und bedienen Tausende von Rentnern. Und das seit 1968!

Auf unser Sozialversicherungssystem umgemünzt heisst das: AHV und Pensionskasse nicht durch die Politiker verwässern lassen, die Vorteile der dritten Säule nutzen und monatlich einen Beitrag, den man sich leisten kann, in Aktienfonds einzahlen.

Dazu eignen sich vor allem diversifizierte Fondsanlagen. Manche Experten empfehlen dazu Exchange Traded Funds (ETF, börsengehandelte Fonds). Die VVK AG ist nicht so begeistert von den ETF. Sie bringen zwar tiefere Kosten mit sich, tragen zum Teil aber sehr hohe, versteckte Klumpenrisiken in sich. Die VVK AG bevorzugt stattdessen Fonds mit Value-Anlagen. Diese sind zwar etwas teurer im Management, haben aber intern weniger Kosten, als jene Fonds, die von den Banken als Alternative zu den ETF angeboten werden. Vor allem sind sie eines: seit Jahren verlässliche Sparprodukte.

Willy Graf, lic. iur. HSG

Das steuerbegünstigte Sparen ausnützen (17.09.2019)

Auf dem normalen Bankkonto erhalten Sie keinen Zins mehr. Profitieren Sie deshalb vom staatlich unterstützten, steuerbegünstigten Sparen in der Säule 3a oder durch Nachzahlungen in die Pensionskasse.

1. Säule 3a
6826 Schweizer Franken: Das ist das Maximum, das Angestellte dieses Jahr in die Säule 3a einzahlen dürfen, wenn sie zusätzlich bei einer Pensionskasse versichert sind. Jeden einbezahlten Franken in eine Säule 3a können Sie in Ihrer Steuererklärung vom Einkommen abziehen und damit Steuern sparen. Mit der Einzahlung des Maximalbetrages kann das je nach Kanton bald einmal 2000 Franken übersteigen. Es lohnt sich also.

Um den Steuerbonus noch zu erhöhen, können Sie über die Jahre in verschiedene Konti einzahlen und diese dann ab Alter 59 als Frau und ab Alter 60 als Mann gestaffelt beziehen. Ab 50'000 Franken Sparsumme eröffnen Sie ein neues Konto usw. Das können Sie so lange tun, wie Sie ein AHV-Einkommen erzielen, also bis zur Aufgabe der Erwerbstätigkeit oder bis Sie höchstens fünf Konti besitzen. In einigen Kantonen nützt die Staffelung mittlerweile nichts mehr, weil sie ein anderes Berechnungssystem anwenden, aber bei der Bundessteuer bleibt es im Moment so.

Wenn Sie über das AHV-Alter hinaus arbeiten, können Sie weiterhin eine Säule 3a halten, dies aber höchstens bis Alter 70. Steuern sparen mit der Säule 3a-Einzahlung: Machen Sie das, wenn Sie die finanziellen Möglichkeiten dazu haben. 

2. Nachzahlen in die Pensionskasse
Den gleichen Effekt der Steuerersparnis erzielen Sie mit Nachzahlungen in die Pensionskasse. Ob Sie nachzahlen dürfen, finden Sie auf Ihrem Pensionskassenausweis aufgeführt. Nachzahlungen sind deshalb beliebt, weil man damit Steuern spart. Ob es klug ist, misst sich an Ihren persönlichen Verhältnissen. Beachten Sie dabei folgende Punkte:

  • Ist meine Pensionskasse «gesund» oder laufe ich Gefahr, mein einbezahltes Geld im Sanierungsfall der Kasse wieder zu verlieren?
  • Wie hoch wird mein Haushaltsbudget in der Pension sein? Wenn das Haushaltsbudget nach der Pensionierung bereits durch die versprochene Rente gedeckt ist, kann man theoretisch trotzdem nachzahlen. Aber: Damit erhöht sich Ihre Rente über das tatsächlich benötigte Renteneinkommen. Als Konsequenz zahlen Sie auf dem darüber liegenden Betrag nach der Pensionierung bis an das Lebensende zu viele Steuern. Oft machen Sie damit die Steuerersparnis durch die Einzahlungen wieder zunichte.
  • Eine prüfenswerte Idee ist auch, aus steuerlichen Gründen in mehreren Jahren einzuzahlen und zum Zeitpunkt der Pensionierung einen Teil des Sparkapitals wieder als Kapital zu beziehen. Dabei muss die letzte Zahlung drei Jahre vor dem Kapitalbezug liegen.


3. Was ist die bessere Lösung?
Diese Frage ist aus der Ferne schwierig zu beantworten. Meine Empfehlung: Schöpfen Sie in jedem Falle das Sparen in die Säule 3a bis zum Maximum aus. Dann prüfen Sie mit einer Fachperson, ob für Sie allfällige Nachzahlungen in die Pensionskasse in Frage kommen.

Willy Graf, lic. iur. HSG

Investieren Sie nach Ihren Grundsätzen (08.01.2019)

Eigenartig, finden Sie nicht? Jetzt will doch der Graf Ihnen schon wieder weismachen, dass alles, sogar Aktien besser sind, als das Geld auf dem Bankkonto liegen zu lassen! Gerade jetzt, wo sich die Medien darin überschlagen nachzuweisen, dass die Börsen kurz vor dem Kollaps stehen. Ja, gerade jetzt! Denn diese Schlagzeilen kennen wir seit Jahren, sie kommen immer wieder auf die Frontseiten, einzig die Jahreszahlen ändern sich: «Schlechtestes Börsenjahr seit 2008. Der SMI verliert 2018 entgegen den Prognosen deutlich an Boden» (NZZ, 29.12.2018). Aber auch das kennen wir: «SMI schlägt alte Rekordmarke. Am Freitag hat der Schweizer Leitindex SMI seinen Rekord aus dem Jahr 2007 übertrumpft» (NZZ, 05.01.2018). Offenbar in einem einzigen Jahr «Wie gewonnen, so zerronnen». Man kann mit Börsenanlagen aber sein Vermögen auch vermehren!

In der letzten Kolumne im Dezember 2018 habe ich Ihnen in einem längeren Artikel das System der Vermögensverwaltung bei den grossen Anlagehäusern erläutert. Dabei wies ich unter anderem auch auf die Rolle der Analysten hin. Deshalb erlaube ich mir kurz den Hinweis auf das Zitat aus der Neuen Zürcher Zeitung vom 29.12.2018 «… entgegen der Prognosen…». Denn genau darum geht es. Niemand kann Ihnen voraussagen, wie sich ein Börsenjahr entwickelt, trotzdem machen dies alle sogenannten Experten. Sie geben Ihnen immer wieder Empfehlungen ab. Sie brauchen aber eine Anlagestrategie.

Bereits in einem Beitrag der damaligen BILDUNG SCHWEIZ im Jahr 2000 habe ich das Gleiche geschrieben: Investieren Sie und bleiben Sie investiert. Bereits damals kam aber der Zusatz: Bevor Sie das tun, analysieren Sie Ihre Vermögenssituation – oder lassen Sie sie analysieren, achten Sie vor allem darauf, wie sich diese in den kommenden Jahren entwickeln wird.

Schwammen wir damals mit diesen Ratschlägen noch mehrheitlich gegen den Strom, liegen wir heute genau richtig. Denn das ab dem 1.1.2020 für alle Vermögensverwalter und Finanzdienstleister geltende Finanzdienstleistungsgesetz schreibt in Artikel 12 genau dies vor:
«Ein Finanzdienstleister, der die Anlageberatung unter Berücksichtigung des Kundenportfolios oder die Vermögensverwaltung erbringt, muss sich über die finanziellen Verhältnisse und Anlageziele sowie über die Kenntnisse und Erfahrungen der Kundin oder des Kunden erkundigen. Diese Kenntnisse und Erfahrungen beziehen sich auf die Finanzdienstleistung und nicht auf die einzelnen Transaktionen.»

Auch die Verordnung zu diesem Gesetz verlangt eine genaue Prüfung der finanziellen Verhältnisse in Art. 17:
1 «Für die Feststellung der finanziellen Verhältnisse der Kundin oder des Kunden prüft der Finanzdienstleister Herkunft und Höhe des regelmässigen Einkommens, deren oder dessen Vermögen sowie deren oder dessen aktuelle und künftige finanzielle Verpflichtungen.»

Und in Art. 17 Abs. 2 weist der Verordnungsgeber auch auf die notwendige Berücksichtigung des Zeithorizontes hin:
2 «Für die Erhebung der Anlageziele der Kundin oder des Kunden berücksichtigt er deren oder dessen Angaben insbesondere zum Zeithorizont und zum Zweck der Anlage, deren oder dessen Risikofähigkeit und -bereitschaft sowie allfällige Anlagebeschränkungen.»

So, wie wir seit dem Jahre 2000 unseren Kundinnen und Kunden Anlagen empfehlen, so steht es in einem Jahr im neuen Gesetzestext, den dann alle anderen Finanzdienstleister auch berücksichtigen müssen: Keine Anlage ohne vorherige genaue Analyse der persönlichen Verhältnisse oder eben, keine Anlagen ohne persönliche Vorsorgeplanung. Dass wir seit Jahren den Mitgliedern des LCH dieses Vorgehen empfehlen, ist nicht (nur) auf unserem Mist gewachsen, auch andere Experten betonen ein diszipliniertes und bewusstes Vorgehen immer wieder und «schreien» so gegen die Schlagzeilen der Medien und die nicht gesicherten Voraussagen der Experten an.

Bereits im Jahre 2000 haben wir nämlich auf das Buch von Erwin Heri «Die acht Gebote der Geldanlage» verwiesen (Erwin W. Heri, «Die acht Gebote der Geldanlage», Helbling und Lichtenhahn, Basel 2000). Bereits damals haben wir seine acht Anlagegrundsätze auf zehn erweitert und sie haben damals wie heute die gleiche wichtige Bedeutung. Geben Sie als Anlegerin oder Anleger nichts auf die Börsennachrichten im Radio um 18.00 Uhr und geben Sie ebenfalls nichts auf die immer wiederkehrenden Schlagzeilen und Ratschläge der Medien. Denken Sie immer selbst mit, bevor Sie Ihr Geld anlegen oder anlegen lassen und investieren Sie nach Ihren Grundsätzen. Erstellen Sie vorher eine Übersicht über Ihr Vermögen und Einkommen, damit Sie wissen, wieviel davon Sie überhaupt anlegen können.

Die zehn Gebote der Geldanlage (frei nach Heri in einer Interpretation von Graf)
1. Investieren Sie. Das Sparbuch bringt nichts. 
2. Trachten Sie nicht nach kurzfristigem Gewinn. Auch Bäume wachsen nur langsam. 
3. Versuchen Sie nicht, den «richtigen Moment» zu erwischen – es gibt ihn nicht. Alle Menschen versagen beim Versuch, beim tiefsten Punkt zu kaufen und beim höchsten zu verkaufen. Die Lösung lautet: Einzahlungen staffeln und investiert sein. 
4. Versuchen Sie nicht, den «richtigen Titel» zu finden – es gibt ihn nicht. Es gibt nur die richtige Anlagestrategie – jene, für die Sie sich entscheiden, zum Beispiel Value Anlagen. 
5. Versuchen Sie nicht, mehr zu wissen als der «Markt», denn der «Markt» weiss viel. Was Sie zu wissen glauben, wissen andere auch. 
6. Seien Sie diszipliniert, investieren Sie zum Beispiel monatlich immer den gleichen Betrag in eine definierte Fondsstrategie. Lassen Sie sich von kurzfristigen Ausschlägen nicht beirren, bleiben Sie investiert, denn «Hin und Her macht Taschen leer». 
7. Investieren Sie mit einer langfristigen Strategie. Verteilen Sie dabei Ihre Anlagen auf verschiedene «Töpfe». 
8. Trauen Sie nur jahrelang nachweisbaren Ergebnissen und nicht einjährigen Erfolgstiteln. 
9. Lassen Sie sich nicht nur vom Kostendenken leiten – Qualität hat ihren Preis. 
10. Berücksichtigen Sie immer alle Faktoren Ihres Vermögens, bevor Sie investieren: Liegenschaften, Geldwerte, Versicherungen, Steuern. 

Wenn Sie diese Grundsätze respektieren, können Ihnen und Ihrem Vermögen kurzfristige Ausschläge an der Börse nichts antun. Dank eines Vorsorgeplanes haben Sie die Übersicht und können die Auswirkungen des Auf und Ab an der Börse auf Ihr Gesamtvermögen ermessen. Sie wissen, wo Sie etwas mehr Risiken eingegangen sind und Sie wissen vor allem, dass sich die Börse wieder erholen wird. Für die täglichen Ausgaben haben Sie andere Quellen als Ihre Börsenanlagen. Diese können deshalb ruhig schwanken und liegen bleiben, bis sich die Kurse wieder erholen. Das nennen wir entspanntes Anlegen und Vermögen vermehren.

Willy Graf, lic. iur. HSG

Auch Sie können Ihr Geld an der Börse gewinnbringend anlegen (04.12.2018)

Die Börsen steigen und steigen seit Jahren an. Das ist eine Tatsache. Aber den Medien sind solche Phasen nur hin und wieder eine kleine Nachricht wert. Vielleicht können Sie einmal die Bedenken lesen, wie lange das wohl noch anhält – mehr kaum. Wenn die Kurse wirklich einmal nach unten gehen, dann sind die grossen Schlagzeilen da: «Börsensturz! Über Nacht hat der bekannte Investor so viele Millionen, ja Milliarden an der Börse verloren!». Diesem eigenartigen Kommunikationsverhalten Platz zu geben, ist aus unserer Sicht falsch. Im folgenden Text lesen Sie, wie auch kleinere Anlegerinnen und Anleger richtig handeln und von steigenden Kursen profitieren können. Man muss dazu den Markt und dessen System etwas verstehen.

Zuerst muss man sich vor Augen führen, wie die Banken Geld verdienen. Klar ist, dass die Banken ihre Erträge über Transaktionen mit Kundinnen und Kunden machen, also mit Menschen wie Sie und ich. Sie bezahlen am Ende die Kosten der diversen Dienstleistungen. Um das System der Einnahmen der Banken zu verstehen, muss man deren Angebot kennen und sich mit den diversen dazugehörigen Dienstleistungen auseinandersetzen. Eine Grossbank bietet alle Facetten des Bankgeschäftes an. Diese einzeln zu erklären, würde den Rahmen dieser Betrachtung sprengen. Mittlere und kleinere Banken bieten nur einen Teil davon, andere Teile kaufen sie bei anderen Banken oder Dienstleistungsanbietern ein.

Bleiben wir also bei den Leistungen, mit denen Sie als Normalbürgerin und Normalbürger bei einer Bank in Berührung kommen: Bankkonten, Anlagefonds, Vermögensverwaltung (Börsengeschäfte), Hypotheken, Kredite. Wir sind uns einig: Es kann niemand etwas dagegen haben, dass eine Dienstleistung etwas kostet. Wenn in einer Pizzeria die Kellnerin die Pizza auf den Tisch stellt, die Getränke und den Pfeffer bringt und auch das Dessert serviert, erbringt sie eine Dienstleistung. Vorher hat der Chef eingekauft und der Pizzaiolo die Pizza gebacken. Ebenfalls Dienstleistungen zu Ihren Gunsten. All dies kostet den Preis, den Sie auf dem Menükarte finden. Wenn der Service gut war, geben Sie meistens noch ein Trinkgeld obendrauf.

Wie werden die Dienstleistungen bei einer Bank entschädigt?
Bankkonto
Sie eröffnen ein Konto bei einer Bank. Die Bank hat Abklärungen betreffend die Herkunft der Gelder zu machen. Sie muss Sie per Pass identifizieren und führt nun Ihr Konto mit allen Zu- und Abflüssen. Dafür zahlen Sie eine monatliche Gebühr und meistens bei den jeweiligen Zahlungen noch eine kleinere Gebühr, die oft auch in der Monatsgebühr inbegriffen ist. Die Bank erbringt für Sie eine Dienstleistung und Sie bezahlen dafür. Hier kann die Bank durch die Erhöhung der Gebühren mehr oder weniger für diesen Service verlangen, sie steht in Konkurrenz zu anderen Anbieterinnen und Anbietern. Der Markt funktioniert.

Hypotheken/Kredite
Sie kaufen ein Haus und unter gewissen Voraussetzungen betreffend das Eigenkapital und die zukünftige Tragbarkeit gewährt Ihnen die Bank eine Hypothek mit einem jährlichen Zins. Innerhalb dieses Zinses ist auch der Gewinn der Bank eingerechnet. Aufgrund verschiedener Kriterien, zum Beispiel wie Ihr persönliches Risiko von der Bank eingestuft wird oder die Liegenschaft eingeschätzt ist, fällt der Zins tiefer oder höher aus. Vielleicht, aber das wissen die Kunden «von aussen» nicht, ist auch die Marge der Bank kleiner oder grösser. Selbst in diesem Fall leiht Ihnen die Bank Geld, für dieses Risiko soll sie auch Geld verdienen können. Dasselbe gilt mit etwas anderen Voraussetzungen sowohl für Kredite, seien es Privat- oder Geschäftskredite, als auch für Kreditkarten oder Leasinggeschäfte. Die Bank erbringt eine Dienstleistung und kann diese teurer oder billiger anbieten, je nach Preismodell der jeweiligen Bank. Sie als Kunde können ja zu einer «billigeren» Bank gehen. Auch hier spielt der Markt: Sie können die Bank wechseln, wenn die jetzige Ihnen zu teuer ist.

Eigene Finanzprodukte
Banken erstellen in einer oder mehreren Abteilungen, die Investmentbank, Fondshaus oder ähnlich heissen, auch bankeigene Finanzprodukte. Dort werden zum Beispiel Aktien oder Obligationen von Unternehmen bei deren Erstellung begleitet, eigene strukturierte Produkte erstellt und neue Wege gesucht, wie die Kundinnen und Kunden das Geld anlegen und vermehren könnten. Diese Produkte werden von der Investmentbank an andere Abteilungen der gleichen Bank wie beispielsweise der Marketingabteilung verkauft. Diese bereitet die Produkte für die Kunden der Bank zielgruppengerecht auf. Dann wird das Produkt an die «Schalter», die Verkaufspunkte der eigenen Bank, zum Verkauf an die Kundinnen und Kunden geliefert. Eventuell muss der Schalter dafür eine Gebühr bezahlen. Je nachdem, wie die Produkte aufgebaut wurden, werden sie direkt über den Schalter verkauft oder über die Anlageberaterinnen und Vermögensverwalter. Meistens ist dies abhängig von der Komplexität und/oder der vertraglichen Verbindung zum Kunden.

In dieser etwas verkürzten Betrachtungsweise sind nicht alle internen Stellen der Bank aufgeführt, die für diese Produkte bis dahin eine Dienstleistung erbracht haben. Aber wenn wir uns wieder an die Pizzeria erinnern, haben verschiedene Stellen eine Dienstleistung erbracht: Der Chef hat eingekauft, der Pizzaiolo hat gebacken und die Kellnerin hat serviert. Im Preis, den Sie am Tisch bezahlen, bezahlen Sie die ganze Wertschöpfungskette. Dasselbe gilt für die Bank: Sie «bezahlt» die Dienstleistung des Investmentbankers, der Marketingabteilung, der Kundenberaterin am Schalter sowie, falls es über diese Damen und Herren geht, der Anlageberaterin und des Vermögensverwalters.

Sie als Kundin und Kunde sehen aber meist nur die Kosten der letzten Kontaktstelle der Bank, jene der Vor-Dienstleister innerhalb der Bank sind Ihnen meist nicht bekannt. Vielleicht erinnern Sie sich an die Medienberichte in den vergangenen Jahren über die sogenannten «Retros». Das sind jene versteckten Kosten, die die Banken eigentlich an die Kundinnen und Kunden hätten auszahlen sollen, aber die Mehrheit von ihnen nicht getan hat. Gemäss Bundesgericht müssten sie das aber tun.

Falls Sie ein Depot mit Wertpapieren bei einer Bank haben, ist die Rolle der Vermögensverwalterin und des Vermögensverwalters interessant. Bei einer Vermögensverwaltung übergeben Sie Ihrer Bank einen gewissen, oft grösseren, Betrag zur Verwaltung meist mit dem Ziel, diesen zu vermehren. Mit einem Vertrag vereinbaren Sie mit der Bank gewisse Rahmenbedingungen dieser Verwaltung. Meist kann diese gemäss eigener Analyse innerhalb dieser Bedingungen Finanzprodukte kaufen und verkaufen. Dazu müssen Sie verstehen, wie der Handel von Finanzprodukten – auch jenen Ihrer Bank – an der Börse funktioniert.

Wie funktioniert die Börse?
Eine Börse ist ein gewöhnlicher Marktplatz. Auf einem Marktplatz bringt jemand Gemüse, eine andere Person sucht und kauft somit das Gemüse. Die Anbieterin preist die Frische seiner Produkte in den blumigsten Worten. Der Käufer prüft, ob das auch stimmt. Hier kann fast jeder selber entscheiden, ob das angebotene Gemüse ihm frisch genug erscheint, um in seinem Kochtopf zu landen. Der Markt stimmt, man kann an den anderen Stand gehen und vergleichen.

An der Börse bringt jemand – in unserem Fall Ihre Bank – sogenannte Wertpapiere wie beispielsweise Aktien, Obligationen oder Fonds – in unserem Fall Finanzprodukte Ihrer Bank – zum Verkauf. Eine andere Person will Geld anlegen und kauft diese Papiere – in unserem Fall Ihr Vermögensverwalter Ihrer Bank – in Ihrem Namen. Der Anbieter kann eine Abteilung derselben Bank oder ein Drittanbieter sein, schildert die Vorteile seiner Aktien, Obligationen und Fonds in den blumigsten Worten. Er bringt dicke Studien und Analysen – im Fall eines Eigenproduktes von den Analystinnen und Analysten der gleichen Bank – und erklärt die Zukunftsaussichten und möglichen Wertsteigerungen. Der Vermögensverwalter ist in der Aufnahme eines Produktes innerhalb der Vorgaben der Bank frei, als Angestellter Ihrer Bank aber auch in einem gewissen Rahmen weisungsgebunden. Wenn die Bank entscheidet, dass dieses oder jenes Produkt mehr oder weniger gefördert werden soll, wird er das meistens auch tun. Wieso die Bank dieses oder jenes Produkt fördert, weiss er vermutlich nicht immer so genau.

Hinzu kommt, dass es für den Handel an der Börse eine Lizenz braucht. Wertpapierhäuser und Banken besitzen solche Lizenzen. Sie erhalten bei jedem Handel eines Wertpapiers eine Kommission. Wenn viel gehandelt wird, erhalten sie viele Kommissionen. Die Banken haben also ein Interesse, dass ihre Vermögensverwalter die Wertpapiere der Anlegerinnen und Anleger oft verkaufen und mit dem frei gewordenen Geld wieder andere Wertpapiere kaufen. Es gibt jedes Mal, sowohl beim Kauf als auch beim Verkauf, eine Gebühr zugunsten der Bank. Deshalb hält sich die alte Börsenweisheit hartnäckig: «Hin und Her macht Taschen leer» – besonders jene der Kundinnen und Kunden.

Ihre von Ihrem Vermögensverwalter verwalteten Wertpapiere werden von Ihrer Bank in einem Wertpapierdepot eingelagert. Für das Lagern bezahlen Sie eine Gebühr. Die aktuellen Gebühren für das Lagern von CHF 25'000 reichen je nach Bank von rund CHF 215 bis CHF 1023 pro Jahr – notabene für die genau gleiche Dienstleistung (s. Vergleich www.moneyland.ch vom 30. April 2018). Das Marketing der Banken, auch Ihrer Bank, zielt unter anderem auch darauf ab, Verkäufe und Käufe mit Wertpapieren in Ihrem Depot zu generieren. Um den Handel zu steigern, werden zu den einzelnen Wertpapieren Studien und Analysen erstellt, die begründen, wieso man sich von einer bestimmten Aktie oder Obligation oder einem bestimmten Fonds trennen sollte. Gleichzeitig geben andere Studien und Analysen Hinweise, wieso man eine andere Aktie oder Obligation oder einen anderen Fonds kaufen soll. Das ist die Arbeit von professionellen Analysten und Ratingunternehmen, die sich diese Untersuchungen bezahlen lassen. Eine Grossbank hat zehn-, wenn nicht hunderttausende verwaltete Kundendepots mit Tausenden von unterschiedlichen Anlagen, Fonds, Aktien und Obligationen, die jeden Tag gehandelt werden können.

Exkurs bankeigene Anlagefonds
Jetzt verstehen Sie auch, wieso Käufe und Verkäufe von Wertpapieren innerhalb eines hauseigenen Fonds für eine Bank doppelt interessant sind. Als Anlegerin oder Anleger haben Sie keine Ahnung, wieviel Handelstätigkeit innerhalb des Fonds stattfindet. Jeder Kauf und Verkauf muss aber zu Lasten des Fonds der Bank oder des Handelshauses an der Börse bezahlt werden. Das schmälert die Rendite – Ihre Rendite, ohne dass eine besondere Dienstleistung zu Ihren Gunsten erfolgt wäre. Wenn der Fonds trotzdem positive Resultate liefert, dann mag das angehen, aber sonst sollte man sich besser umschauen.

Die Banken – auch Ihre Bank – und Wertpapierhäuser verdienen an der Vermögensverwaltung von Wertpapieren in einem Depot also

  • beim Kauf und Verkauf eines Wertpapiers, besonders an bankeigenen Wertpapieren oder an jenen, an welchen ihr eigenes Investmentbanking beteiligt war.
  • beim Halten der Wertpapiere in einem Depot.
  • bei der Verwaltung (Beratung) ein Vermögensverwaltungshonorar. 


Am Anstieg des Börsenkurses eines Wertpapiers verdienen Sie nur prozentual mit dem abgemachten Vermögensverwaltungshonorar, das marktüblich zwischen einem und zwei Prozent der angelegten Summe ist. Ein Beispiel: Wenn Sie CHF 100'000 anlegen, zahlen Sie CHF 1000 Honorar pro Jahr. Wenn der Kurs auf CHF 110'000 steigt, dann zahlen Sie CHF 1100 pro Jahr. Diese CHF 100 verdienen die Banken mehrfach mit dem Handel innerhalb Ihres Depots.

Zusammenfassung
1. Eine Bank bietet meist alle Bankdienstleistungen an, wie Konti, Kredite, Hypotheken und Vermögensverwaltung.
2. Eine Bank produziert für diese Vermögensverwaltung auch eigene Produkte und Wertpapiere. Deren Entstehungskosten und die für deren interne Weiterleitung bezahlten Provisionen und Gebühren sind Ihnen meist unbekannt.
3. Analystinnen und Analysten der Bank oder Drittanbieter identifizieren mit Studien, welche Wertpapiere ihrer Meinung nach gekauft oder verkauft werden sollten, und liefern diese Informationen den Vermögensverwaltern der Bank.
4. Die Vermögensverwalter der Bank kaufen und verkaufen diese Titel in den Depots der von ihnen betreuten Anlegerinnen und Anlegern.
5. Die Händlerinnen und Händler der Bank handeln diese Titel gemäss Auftrag Ihres Vermögensverwalters an der Börse. Sowohl beim Kauf als auch beim Verkauf wird eine Gebühr fällig, welche Sie der Bank bezahlen, indem diese Ihrem Depot belastet wird.
6. Das Wichtigste: Die Bank verdient nur wenig an einer möglichen Wertsteigerung der empfohlenen Wertpapiere innerhalb Ihres Depots, nämlich nur prozentual am vereinbarten Vermögensverwaltungshonorar.
7. Ihr Vermögensverwalter weiss bei einer solchen Transaktion im Voraus auch nicht, ob sich der Kauf oder Verkauf positiv auf Ihr Depot auswirkt. Er nimmt es aufgrund der Analystenmeinung an, die sein Handeln begründet. Dass sich der Wert eines Wertpapiers wie angenommen entwickelt, ist nicht sicher.
8. Für die Erstellung der Produkte, den Handel, die Depotführung und die Vermögensverwaltung der Wertpapiere fliessen also regelmässig Gebühren auf das Einnahmenkonto der Bank.
9. Das Risiko für den Kurssturz oder -anstieg liegt immer nur bei Ihnen als Anlegerin oder Anleger.
10. Wieviel Sie als Anlegerin und Anleger mit Ihren Wertpapieren verdienen, ist also die Wertsteigerung des Papiers an der Börse minus die Handels-, Depot- und Vermögensverwaltungsgebühren. Bei einem Wertverlust an der Börse kommen noch diese Gebühren hinzu.

Was heisst das für Sie?
1. Da die Kurse der Wertpapiere an den Börsen tendenziell langfristig ansteigen, ist das Sparen mit Wertpapieren auch für Sie als kleinere Anlegerin und kleinerer Anleger trotzdem sehr interessant.
2. Investieren deshalb auch Sie in Anlagefonds, Aktien und Obligationen.
3. Suchen Sie sich für die Verwaltung Ihrer Wertpapiere aber jene Anlagestrategie, die langfristig bisher am besten funktioniert hat.
4. Finden Sie jene unabhängigen Vermögensverwalterinnen und -verwalter, die am Kursanstieg, an der Rendite Ihrer Wertpapiere auch partizipieren, anstatt dass sie mehrheitlich an der Vermögensverwaltungsgebühr verdienen und nicht auch noch am Handel und an der Depotführung der Wertpapiere.
5. Besprechen Sie mit Ihrem Vermögensverwalter, dass er für Sie Wertpapiere sucht, die wenig gehandelt werden und trotzdem gute Wertsteigerungen versprechen.

Willy Graf, lic. iur. HSG

Rechtzeitig die Altersvorsorge aufgleisen! (02.10.2018)

Man kann es nur immer wieder betonen: Das Schweizer Vorsorgesystem ist im europäischen Vergleich trotz aller Diskussionen eines der besten. Es verteilt die Lasten der späteren Renten auf die drei Säulen AHV, Pensionskasse und die Säulen 3a und 3b. Das findet sich in dieser ausgewogenen Form in keinem anderen Land. Andere Staaten führen die Renten für ihre Pensionierten quasi im Staatshaushalt, die «Jungen» zahlen für die «Alten» mit ihren Beiträgen und wie es um die Sicherheit dieser Renten steht, lesen Sie fast täglich in den Medien.

Auch bei uns ist das System durch die Überalterung der Bevölkerung, die längere Lebenserwartung, die Kostensteigerungen in der Pflege etc. zu Anpassungen gezwungen. Die AHV muss finanziert werden und die Pensionskassen sehen sich genötigt, die Umwandlungssätze ständig neu zu berechnen, was notwendigerweise zu absehbar tieferen Renten im Alter führen wird. Aber diese beiden Säulen bilden die Basis der zukünftigen Renten und können so nahezu gezielt durch eigenes Ansparen in den Säulen 3a und 3b ergänzt werden.

Wer zudem sein Haushaltsbudget von heute kennt, dieses auf den Bedarf im Alter hochrechnet, weiss mit ganz wenigen Unschärfen, wie viel Geld er für den Erhalt des heutigen Lebensstandards noch selber ansparen muss.

AHV
Die AHV ist die staatliche Säule und diese wird politisch in der einen oder anderen Form finanziert werden. Jetzt gerade aktuell durch den sogenannten «Kuhhandel». Darüber müssen wir uns nicht weiter auslassen. Als zukünftige Empfänger sind wir hier auf die Vernunft der Politiker angewiesen und müssen abwarten, was der parlamentarische Prozess bringen wird. Aber die AHV wird in jedem Fall eine starke Säule bleiben, auch im internationalen Vergleich.

Pensionskasse
Die Revision der meisten Pensionskassen zeigt meist nur in eine Richtung: Herunter mit dem Umwandlungssatz. Der Umwandlungssatz dient dazu, das angesparte Kapital (Ihr Spar- oder Alterskapital in Ihrer Pensionskasse) in eine Rente umzuwandeln. Z.B. hat Melanie Muster CHF 600'000.– Sparkapital und der Umwandlungssatz ist 5%, dann erhält Melanie eine Rente pro Jahr von CHF 30'000.– (5 x 600'000 durch 100). Andere Kassen lassen zusätzliche Verfahren zu, z.B. dass Sie bereits ab dem Alter von 58 bis 65 Jahren oder erst ab 70 Jahren in Pension gehen können. Wieder andere Kassen verlangen von Ihnen obligatorisch den Kapitalbezug bis zu 50%. Das würde in unserem Beispiel von Melanie heissen, dass sie nur CHF 15'000.– als Rente ausbezahlt bekommt und CHF 300'000.– als Kapital beziehen muss. Wieder andere erlauben den Bezug von 100% des angesparten Kapitals. Aus gerade diesen Gründen der vielfältigen Möglichkeiten für die einzelne respektive den einzelnen ist es zentral, die Kundinnen und Kunden nur mit einem auf die jeweilige Situation abgestimmten Vorsorgeplan zu beraten.

Bei einem möglichen freiwilligen Bezug empfehlen wir einen solchen Bezug erst, wenn die restlichen Renten in der Summe ausreichen, um die Kosten für das tägliche Leben (das Haushaltsbudget) zu decken. Bei einem obligatorisch verlangten Bezug von 50% oder mehr ist es für Sie umso wichtiger, sich auf einem solchen Vorsorgeplan die Konsequenzen aufzeigen zu lassen. Falls Sie selber einen Bezug von 100% des angesparten Kapitals aus der Pensionskasse möchten, dann müssen Sie gute Gründe finden, dass wir das in Ihrem Falle für Sie auch gut finden. Wir sind Verfechter des Standpunktes, dass ein grösserer Teil des Haushaltsbudgets durch Renteneinnahmen gedeckt werden muss. Lassen Sie sich vor einem solchen Entscheid, Kapital oder Rente, immer fachlich beraten.

Säulen 3a und 3b
Wenn Sie nun Ihre finanzielle Situation aus den Renteneinnahmen aus AHV und Pensionskasse sowie Ihre Vermögenssituation im Alter auf Grund des Vorsorgeplanes selber nachrechnen können, sehen Sie auch gleich selber die Notwendigkeit des eigenen Ansparens in den Säulen 3a und 3b. Die Säule 3a ist Ihnen vermutlich bekannt. Diese bietet eine einfache Form, einerseits jährlich Steuern zu sparen und anderseits ein zusätzliches Vorsorgekapital aufzubauen. Sollten die Leistungen der AHV und der Pensionskasse jedoch tendenziell weiter sinken, dann müssen Sie bei Bedarf die «Selber-Sparquote» erhöhen. Wenn Sie selber mehr sparen möchten, weil Sie sich nicht den Unwägbarkeiten der beiden anderen Säulen aussetzen wollen, dann machen Sie es konsequent:

  • Nur langfristig investieren, ohne panische Reaktionen auf Grund negativer Nachrichten.
  • Nur mit System sparen.
  • Nur in Anlagen investieren, die Sie verstehen, im Zweifel keine Derivate, keine strukturierten Produkte.
  • Sich nichts aufschwatzen lassen.
  • Auf dem einmal gewählten Weg bleiben und sich periodisch beraten lassen.

An den Anlageseminaren der VVK AG erfahren Sie, wie das Geld erfolgreich angelegt werden kann und Sie können das bereits mit kleinen Summen auch tun.

Willy Graf, lic. iur. HSG

Klug investieren mit kalkulierbarem Risiko! (03.07.2018)

Wenn man sich genügend Zeit zur Suche lässt, gibt es viele attraktive Anlagemöglichkeiten mit fixen jährlichen Zinsen, die für jedes Portemonnaie interessant sind. Vor allem im nicht-börsenkotierten Anlageuniversum. Bis zu 5% Zins pro Jahr sind eine wirklich prüfenswerte Alternative zur Nullzinspolitik auf dem Bankkonto. Oder nicht? Die Vor- und Nachteile sowie die Risiken werden in der Folge erläutert.

Was sind Obligationen?
Mit einer Obligation leihen Sie Unternehmen Geld und erhalten dafür einen Zins. Obligationen sind festverzinsliche Wertpapiere. Obligationen werden von privaten Unternehmen, Staaten und Kantonen herausgegeben, um einen Finanzierungsbedarf abzudecken oder Wachstum zu finanzieren. Es besteht ein grosses Angebot an Obligationen erstklassiger Schuldner (Emittenten) auf dem Markt. Mit einer Obligation investieren Sie in ein festverzinsliches Wertpapier. Sie erhalten einen festen Zins während der Laufzeit, die fix ist. Nach Ablauf wird Ihnen der einbezahlte Betrag zurückbezahlt.

Welche Arten gibt es?

Es gibt verschiedene Arten von Obligationen. Der wichtigste Unterschied ist, dass es Obligationen gibt, die an der Börse gehandelt werden, und Obligationen, die privat herausgegeben werden. Beides sind festverzinsliche Wertpapiere. An der Börse gehandelte (börsenkotierte) Obligationen können jederzeit zum Marktpreis verkauft werden. Bei den nicht-börsenkotierten Obligationen fliesst Ihr Geld grundsätzlich erst nach Ablauf der Laufzeit wieder zurück. Bei beiden Arten von Obligationen erhält die Anlegerin oder der Anleger während der Laufzeit den vereinbarten Zins.

Wie funktionieren Obligationen?
Die Emittenten von Obligationen, die an der Börse gehandelt werden, sind meist weltweit tätige und bekannte Unternehmen. Sie unterliegen starren Bestimmungen, wie sie Obligationen herausgeben können, wie diese gehandelt werden müssen und wer sie handeln darf. Das heisst aber nicht, dass sie deshalb sicherer sind, als nicht-börsenkotierte Obligationen. Die Swissair war zum Beispiel ein solches Unternehmen. Vorteil der börsenkotierten Obligation ist, dass Sie als Anlegerin oder Anleger diese auch während der Laufzeit zum Marktpreis (dieser kann tiefer oder höher sein) verkaufen können. Nachteil sind die tiefen Zinsen, weil der Gesamtobligationenmarkt die Zinsen mitbestimmt. Es gibt keinen Grund für einen Emittenten, mehr Zins zu bezahlen. Nicht-börsenkotierte Obligationen unterliegen ebenfalls gesetzlichen Bestimmungen, sind aber relativ frei in der Wahl der Verkaufsart. Weil sie nicht an der Börse gehandelt werden, bieten sie meist Vermögensverwalter und Finanzdienstleister, aber auch Versicherungen ihren Kunden an. Um den Verkauf über diese Stellen zu fördern, bieten die Emittenten einen höheren Zins an. Das Unternehmen und das Geschäftsmodell muss jedoch auch bei nicht-börsenkotierten Obligationen geprüft und analysiert werden. Vorteil der nicht-börsenkotierten Obligationen sind vor allem die höheren Zinsen. Nachteil ist die schwierigere Verkaufbarkeit während der Laufzeit, weil es keinen offiziellen Handel wie an der Börse gibt.

Wieso zahlen Emittenten von nicht-börsenkotierten Obligationen mehr Zins?

Der eine Grund ist sicher die relative Unbekanntheit des Unternehmens. Der andere – wichtigere – Grund sind die verschärften Vorschriften der Banken bei der Vergabe von Krediten. Die Banken würden diesen Unternehmen oft gerne einen Kredit geben, können aber nicht, weil u.a. gesetzliche Vorschriften die Banken zwingen, das Kreditvolumen der Gesamtbank tief zu halten. Ein weiterer Grund ist, dass eine Bank dem Unternehmen zwar einen Kredit geben kann, aber nur zu einem so hohen Kreditzins, dass es sich für das Unternehmen wiederum nicht lohnt (Kreditzinsen bis zu 7% oder 8% sind heute keine Seltenheit). Im Ergebnis ist es für den Emittenten einer nicht-börsenkotierten Obligation günstiger, Ihnen als Anlegerin oder Anleger einen höheren Zins zu zahlen, der aber immer noch unter dem Kreditzins liegt, den sie der Bank bezahlen müssten.

Wieso raten einige Experten von Investitionen in Obligationen ab?
Dieser Ratschlag betrifft vor allem börsenkotierte Obligationen. Diese sind ja bekanntlich derzeit sehr tief verzinst. Weil einige Experten annehmen, dass die Zinsen steigen werden (das nehmen sie übrigens schon seit 2010 an), rechnen sie damit, dass dann Obligationen an die Börse kommen werden, die einen höheren Zins auszahlen. Anlegerinnen oder Anleger, die noch in tiefverzinsten Obligationen investiert haben, würden auf diesen sitzen bleiben. Niemand würde Ihnen diese Obligationen mehr abkaufen, weil die neu ausgegebenen Obligationen einen höheren Zins bezahlen. Das betrifft nicht-börsenkotierte Obligationen nicht, weil deren Zins über die Laufzeit fix, teilweise sogar steigend und heute schon viel höher ist, als jener der börsenkotierten Obligationen.

Was ist das Risiko bei einer Anlage in Obligationen?
Besonders Schweizer Anleger wissen, dass jedes Finanzprodukt einen Verlust, bis hin zu einem Totalverlust, bedeuten kann. Das haben viele beim Untergang der Swissair selber schmerzhaft miterlebt. Das Ausfallrisiko von börsenkotierten und nicht-börsenkotierten Obligationen ist gleich zu gewichten. Mit einer diversifizierten Auswahl auf mehrere Obligationen kann das Risiko aber stark verkleinert werden. Es gilt die Faustregel, dass man nicht alle Eier in den gleichen Korb legen soll.

Welche Obligationen empfehlen Sie?
Bei praktisch gleichem Risiko lohnen sich derzeit nicht-börsenkotierte Obligationen mehr.

Wie minimieren Sie das Risiko?
Wir prüfen Ihr persönliches Risiko mit einem individuellen und massgeschneiderten Vorsorgeplan, damit wir wissen, ob Sie sich die Investition leisten können. Bei einem persönlichen Gespräch und mit einem Risikoprofil finden wir heraus, ob das Produkt Ihrem Anlegerprofil entspricht und Sie auch bereit sind, die Anlage zu zeichnen. Sind diese Vorarbeiten abgeschlossen, setzen wir die Höhe der anzulegenden Summe mit Ihnen gemeinsam fest und verteilen diese auf alle vorgeschlagenen Obligationen. So wird das Risiko für Sie überschaubar. Vor allem aber fliessen Jahr für Jahr attraktive Zinsen auf Ihr Bankkonto. Und das in Zeiten, wo Sie fast noch dafür zahlen müssen, dass Sie ein Bankkonto besitzen dürfen. Die Obligationen sind alle in Schweizer Franken, besitzen also kein zusätzliches Währungsrisiko. Auch für die Steuererklärung ist jede Obligation einfach nur eine weitere Zeile im Wertschriftenverzeichnis.

Wie sieht ein Anlagevorschlag für mich aus?
Sie erhalten einen massgeschneiderten und individuellen Anlagevorschlag. Haben wir auf Grund der Ergebnisse Ihres Vorsorgeplans oder aufgrund Ihres persönlichen Wunsches die Höhe der Summe Ihrer Anlage festgelegt, könnte ein risikominimierter Vorschlag beispielsweise so aussehen: 

Das Ergebnis unserer Anlageanalyse hat ergeben, dass Sie CHF 80'000 in nicht-börsenkotierte Obligationen anlegen können. Auf Grund des Planes oder Ihrer Angaben wissen wir, dass Sie das angelegte Geld während der Laufzeit der Anlagen nicht benötigen. Ihre Renten und die anderen Vermögenswerte genügen, um Ihren gewohnten Lebensunterhalt und allfällig «Unvorhergesehenes» abzudecken. Dann schlagen wir vor, die festgelegte Summe zu gleichen Teilen auf z.B. vier Obligationen zu verteilen. Damit ist das Risiko stark minimiert. Mit einer Investition von CHF 80'000 erzielen Sie einen Gewinn aus den Zinsen von total CHF 26'300 über die Laufzeit der vier Obligationen. Selbst wenn nun eine der Obligationen nach deren Ablauf nicht zurückbezahlt werden sollte, hätten Sie über die Laufzeit in jedem Fall immer noch einen Gewinn von CHF 6'300 realisiert. Der Verlust der einen Obligation von CHF 20'000 wäre ohne weitere finanzielle Folgen verkraftbar – und Ihr Geld ist immer noch besser angelegt, als wenn Sie es auf dem Bankkonto belassen hätten. Dieses Modell mit einer gleichmässigen Aufteilung auf vier Obligationen funktioniert bei jedem investierten Betrag, auch wenn eine Obligation nicht mehr zurückbezahlt würde, bleibt ein Gewinn: Bei einer Investition von CHF 20'000/Rückzahlung CHF 15'000 beträgt der Gewinn CHF 1'575, bei CHF 40'000/Rückzahlung CHF 30'000 liegt der Gewinn bei CHF 3'150, bei CHF 100'000/Rückzahlung CHF 75'000 bei CHF 7‘875 und bei CHF 200'000/Rückzahlung CHF 150'000 bleibt CHF 15'750.

Unser Tipp: Investieren Sie einen Teil des Geldes zusätzlich in eine der VVK-Value-Fondsstrategien, dann sinkt Ihr Risiko durch die breitere Diversifikation nochmals.

Was sind die Alternativen?
Natürlich können Sie Ihr Geld auch anders anlegen. Wir kennen folgende Beispiele:

  • Was wir immer wieder hören, ist, dass man das Geld «genauso gut unter der Matratze lagern» könnte. Hier haben Sie einfach das Einbruch- und Feuerrisiko für Ihre Noten und Ihre Goldbarren. Ganz Vorsichtige sprechen manchmal auch vom Erdbebenrisiko. Wir sagen dazu einfach: Sie haben keinen Ertrag auf dem Kapital und es ist nicht sehr sinnvoll, für die Steuern jedes Jahr den gesamten Betrag unter der Matratze hervorzunehmen, zu zählen und im Wertschriftenverzeichnis einzutragen.
  • Sie können es auf dem Bankkonto belassen. Hier sind Sie bis zur Höhe von CHF 100'000 durch eine sogenannte Einlagensicherung abgesichert. Noch kann Ihnen jedoch niemand sagen, wie diese Sicherung funktionieren würde, wenn es einmal zu einem Totalverlust der Bank kommt. Was man jedoch sagen kann: Auf dem Bankkonto gibt es derzeit kaum Zins und die Gebühren bei einzelnen Banken sind höher als der ausbezahlte Zins. Sie verlieren jährlich Geld.
  • Versicherungen als Vorsorgeprodukte: Die früher so beliebten Einmaleinlageversicherungen mit einer Laufzeit von mindestens zehn Jahren, einer garantierten Rückzahlung des einbezahlten Betrages und einem steuerfreien Ertrag (Überschuss) gibt es leider nicht mehr. Die heutigen Produkte, die noch von einer Versicherungsgesellschaft selber abgesichert werden, garantieren den einbezahlten Betrag nur noch zwischen rund 72% und 87%. Der in der Ausschreibung prognostizierte Überschuss ist aber nur dann möglich, wenn der durch die Gesellschaft hinterlegte Anlagefonds ein gutes Resultat erwirtschaftet. Somit kann man alternativ gleich selber in einen Anlagefonds investieren und zusätzlich eine Lebensversicherung abschliessen, wenn man wirklich eine benötigt.

Willy Graf, lic. iur. HSG

Langfristiges regelmässiges Sparen an der Börse ist erfolgreich (02.05.2018)

Wenn Sie seit Ihrem 25. Altersjahr begonnen hätten, jeden Monat zum Beispiel 300 Franken in den richtigen Börsenpapieren anzusparen, dann würden Sie die Diskussionen über mangelnde AHV-Gelder und sinkende Umwandlungssätze in den Pensionskassen nicht einmal am Rande interessieren. Sie hätten ganz einfach selber genügend Geld angespart.

Leider hat mir das damals niemand gesagt. Heute weiss ich mehr und bin überzeugt, dass ein monatliches Ansparen den gewünschten Erfolg bringt – aber in die richtigen Titel. Wir von der VVK investieren seit 2011 in Value-Fondsanlagen. Die Resultate sprechen für sich (vgl. Performance-Sheet, Stand 30.04.2018). Falls Sie es interessiert, wieso das funktioniert, lesen Sie bitte weiter.

Wie funktioniert die Börse?
Eine Börse ist ein gewöhnlicher Marktplatz. Auf einem gewöhnlichen Marktplatz, den wir alle kennen, bietet zum Beispiel der Händler sein Gemüse an und preist die Frische seiner Produkte in den blumigsten Worten. Der Käufer prüft, ob das auch stimmt, und kann sofort selber entscheiden, ob das angebotene Gemüse ihm frisch genug erscheint, um es zu kaufen und zu verzehren.

An der Börse hingegen bringt jemand sogenannte Wertpapiere, etwa Aktien und Obligationen oder Fonds (auch Titel), zum Verkauf. Nun will jemand Geld anlegen und kauft diese Papiere. Der Anbieter schildert die Vorteile seiner Aktien, Obligationen und Fonds in den blumigsten Worten. Er bringt dicke Studien und Analysen und erklärt die Zukunftsaussichten und möglichen Wertsteigerungen. Die Anlegerin, der Anleger kann das glauben oder nicht.

Für den Handel an der Börse braucht es eine Lizenz. Wertpapierhäuser und Banken besitzen solche Lizenzen, sie erhalten bei jedem Handel eines Wertpapiers eine Kommission. Wenn viel gehandelt wird, erhalten sie viele Kommissionen. Die Börsenhändler haben also ein Interesse, dass die Anlegerinnen und Anleger ihre Wertpapiere oft verkaufen und mit dem Geld wieder andere Wertpapiere kaufen. Diese Titel werden dann bei einer Bank in einem sogenannten Depot eingelagert und die Anlegerin, der Anleger zahlt für das Halten seiner Wertpapiere in einem Bankdepot nochmals eine Gebühr.

Das Marketing der Wertpapierhändler zielt also darauf ab, viele Verkäufe und Käufe zu generieren und diese in einem Wertpapierdepot zu halten. Verkäufe und Käufe innerhalb eines hauseigenen Fonds sind doppelt interessant, weil hier die Anlegerin, der Anleger keinen Einblick in die Gebührenstruktur erhält. Um den Handel zu steigern, werden zu den einzelnen Wertpapieren Studien und Analysen erstellt, die begründen, wieso man sich von einer bestimmten Aktie oder Obligation oder einem bestimmten Fonds trennen sollte. Gleichzeitig geben andere Studien und Analysen Hinweise, wieso man eine andere Aktie oder Obligation oder einen anderen Fonds kaufen soll. Dieser Arbeit sagt man Vermögensverwaltung und dafür bezahlt die Anlegerin, der Anleger eine Vermögensverwaltungsgebühr.

Die Banken und Wertpapierhäuser verdienen an Wertpapieren also - beim Kauf und Verkauf eines Titels - beim Halten der Titel in einem Depot - und bei der Verwaltung (Beratung), welche Wertpapiere die Anlegerin, der Anleger kaufen und verkaufen soll.

Anders gesagt: Der Analyst einer Bank identifiziert mit seinen Studien, welche Wertpapiere seiner Meinung nach, aus welchen Gründen auch immer, gekauft oder verkauft werden sollten und liefert diese Informationen an die Vermögensverwalter der Bank. Diese kaufen und verkaufen diese Titel in den Depots der von ihnen betreuten Anlegerinnen und Anlegern und die Händler der gleichen Bank handeln diese Titel an der Börse. Durch den Handel wird aber das Volumen in den Depots nicht geschmälert und schon gar nicht vergrössert. Immer aber wird eine Gebühr fällig, welche die Anlegerin oder der Anleger der Bank bezahlt.

Das Wichtigste kommt jetzt: Die Banken und Wertpapierhäuser verdienen NICHT an der Wertsteigerung der empfohlenen Wertpapiere. An der Wertsteigerung verdienen nur Sie als Anlegerin und Anleger. Ob sich der Wert eines Papiers so entwickelt, wie der Analyst es annimmt, ist nämlich nicht sicher. Sicher sind jedoch die Gebühren für den Handel, die Depotführung und die Vermögensverwaltung der Wertpapiere – diese fliessen regelmässig.

Wie viel Sie als Anlegerin und Anleger mit Ihren Wertpapieren verdienen, ist also die Wertsteigerung des Papiers an der Börse minus die Handels-, Depot- und Vermögensverwaltungsgebühren. Es gilt also für Sie als Anlegerin und Anleger jene Anlagestrategie und jene Vermögensverwalter zu finden, die mehrheitlich an der Vermögensverwaltungsgebühr verdienen und nicht auch noch an einem Handel der Wertpapiere. Wertpapiere also, die wenig gehandelt werden und trotzdem gute Wertsteigerungen versprechen.

Die Value-Anlagestrategie
Ein Weg, um Gebühren zu sparen, ist also, die Titel weniger an der Börse zu handeln und trotzdem eine gute Wertsteigerung erzielen. Hier vertrauen wir der Value-Anlagestrategie, die von den erfolgreichsten Anlegern der Welt verfolgt wird. Der wichtigste Vertreter der Value-Strategie ist Warren Buffett. Von ihm stammen viele eingängige Zitate zur obigen Situation, beispielsweise: «Die Wall Street (die Börse) verdient ihr Geld mit hektischer Betriebsamkeit. Verdienen Sie Ihr Geld lieber in Ruhe.»

Der Kommentar zu diesem Zitat lautet: «Das Wall-Street-Spiel (Börsen-Spiel) bedeutet, Kontrolle über Ihr Vermögen zu bekommen und Sie kräftig mit Provisionen zu melken. Die Broker tun das auf tausenderlei Art und Weise. Sie veranlassen Sie, zu kaufen oder zu verkaufen, indem sie Ihnen die neuesten Zinsentwicklungen, Quartalsberichte, Geschäftsberichte, Gewinnerwartungen und Empfehlungen aller Art vorlegen, die über ihren Tisch gehen. Sie nehmen sogar Wetten über den Ausgang der nächsten Präsidentenwahlen an. Sie machen aus jeder Nachricht Geld und solange Sie willig mitspielen, streichen sie Ihr Geld gerne ein.

Wenn Sie selber an der Börse Geld verdienen wollen, müssen Sie nur die Aktien einer gesunden Firma zu einem fairen Preis kaufen, oder aber weniger erwerben und über lange Zeit behalten – damit die einbehaltenen Gewinne und die Wertschöpfung des Unternehmens sich akkumulieren können. Das ist die Methode, dank welcher jedermann von Bill Gates bis Warren Buffett superreich geworden ist. Gates hat es nur mit einer Aktie gemacht, Warren mit einem Dutzend. Und es hat funktioniert. Sehen Sie sich an, wer die reichsten Männer der Welt sind. Wenn Sie es dann immer noch nicht glauben, fragen Sie die etwa hundert Leute aus Omaha, die vor 30 Jahren all ihr Geld in eine einzige Firma, Berkshire Hathaway, gesteckt haben und von denen heute jeder mehr als 50 Millionen Dollar besitzt.» (aus: Das Tao des Warren Buffett, Mary Buffett und David Clark, Börsenmedien AG, Kulmbach, 2017)

Der Value-Fondsmanager setzt diesen Rat um, indem er jene Unternehmen verfolgt, deren Titel durch irgendeine Aussage spürbar und kräftig an Börsenwert verlieren. Dann studiert er die Bilanz dieses Unternehmens. Diese gibt den wahren Wert des Unternehmens wieder. Ist die Differenz zwischen dem Bilanzwert (Innerer Wert) und dem Preis an der Börse gross genug, kauft er den Titel, legt ihn in sein Depot und wartet, bis der Preis (der Börsenkurs) sich dem Inneren Wert des Unternehmens nähert. Einmal in der Gewinnzone überlegt er sich, ob er den Titel schon verkaufen soll oder ob dieser eigentlich noch höher steigen kann. Durch das Warten werden keine Kaufgebühren fällig (vgl. Grafik 1).

Die Value-Strategie ist also eine kostengünstige Anlagestrategie, da sie weniger Handelsgebühren verursacht. Gleichzeitig rentieren diese Anlagen aber auch besser als die anderen Börsenpapiere (vgl. Grafik 2).

Wir nehmen Ihnen die Arbeit ab!
Geld anlegen ist nicht jedermanns Sache. Deshalb nehmen wir Ihnen die Arbeit der Titelauswahl ab. Die VVK Value-Fondsstrategien investieren konsequent in Fonds, die nach der Value-Methode investieren (Ausnahme: bei den nachhaltigen Anlagen sind einige wenige Nicht-Value-Anlagen dabei). Gleichzeitig minimieren wir das Währungsrisiko, indem mehr als 85 Prozent in Schweizer Franken angelegt werden. Value-Anlagen sind langweilige Anlagen und deshalb ideal für langfristige Anlegerinnen und Anleger. Ihre 300 Schweizer Franken pro Monat investieren Sie so in den besten Anlagen, langfristig und ohne grosse Gebühren durch Kauf und Verkauf.

Die Value-Fondsstrategien der VVK investieren immer in verschiedene Fonds, diese wiederum in verschiedene Unternehmen. Ihr Geld ist deshalb breit gestreut und in den besten Händen. Also umgehen Sie die zukünftigen Ereignisse in der AHV und in den Pensionskassen mit einem vernünftigen Selber-Ansparen, Monat um Monat, und bleiben somit immer dabei. Grafik 3 zeigt Ihnen deutlich, dass sich diese Anlageform lohnt.

Wie viel Sie als Anlegerin und Anleger mit Ihren Value-Wertpapieren verdienen, ist also die Wertsteigerung des Papiers an der Börse minus die Depot- und die Vermögensverwaltungsgebühr. Sie sparen sich die Handelsgebühren und erzielen schon dadurch eine bessere Performance.

Willy Graf, lic. iur. HSG

Das Schweizer Vorsorgesystem ist einzigartig (27.03.2018)

Das Schweizer Vorsorgesystem ist im europäischen Vergleich trotz aller Diskussionen – oder vielleicht gerade deswegen – eines der besten. Die Verteilung der Lasten auf die drei Säulen AHV, Pensionskasse und die Säulen 3a und 3b findet sich in dieser so detaillierten und ausgewogenen Form in keinem anderen Land. Andere Staaten führen die Renten für ihre Pensionierten quasi im Staatshaushalt und wie es um diese derzeit steht, lesen Sie täglich in den Medien. Bei uns sind die finanziellen Lasten des Alters und die Absicherung der Risiken Invalidität und Tod auf drei Säulen verteilt. Doch auch an dieser so wohlüberlegten Konstruktion des Vorsorgesystems nagt der Zahn der Zeit. Renovationen werden fällig. Es gilt, das System an neue Gegebenheiten anzupassen. Die Überalterung der Bevölkerung, die längere Lebenserwartung und die Kostensteigerungen in der Pflege erfordern Anpassungen. Veränderungen können schmerzhaft sein, so sinnvoll sie auch sein mögen. Der Trend führt zu Kürzungen der Leistungen, sowohl in der AHV als auch in der Pensionskasse. Bei den dritten Säulen hat man es selber in der Hand, mehr zu sparen.

AHV
Die AHV hat das Problem auf der Finanzierungsseite. Hier kann man als Einzelner kaum etwas beitragen, man ist auf die Vernunft der Politiker angewiesen. Je nach Sichtweise bevorzugen diese eine Finanzierung aus Steuererhöhungen, aus grösseren Beiträgen der Arbeitnehmer und Arbeitgeber oder aus beidem. Andere rechnen mit höheren Erträgen in den bestehenden Anlagen. Die Lösung wird irgendwo in der Mitte liegen. Hier muss man abwarten, was der parlamentarische Prozess bringen wird.

Pensionskasse
Wenn man zwei Beispiele aus der Revision der St. Galler Pensionskasse nimmt, stellt man fest, der Trend geht hin zu einer Flexibilisierung des Pensionierungszeitpunktes und des Umgangs mit dem angesparten Kapital. Sie können in dieser Kasse bereits im Alter von 58 Jahren oder erst ab 70 Jahren in Pension gehen. Unter Umständen profitieren gerade Sie von der Möglichkeit, bis zu 50 Prozent des Kapitals in Form einer Ka-pitalzahlung zu beziehen. Dies lohnt sich insbesondere, um Steuern zu sparen. Wir empfehlen einen solchen Bezug jedoch erst, wenn die restlichen Renten in der Summe ausreichen, um die Kosten für das tägliche Leben zu decken. Lassen Sie sich vor einem solchen Entscheid, ob Kapital oder Rente, immer fachlich beraten.  

Aktuelle Entwicklung
Der Bundesrat möchte diese Bezugsmöglichkeit ganz beschränken. Diese Beschränkung erachten wir als volkswirtschaftlich sehr gefährlich. Sollte der Kapitalbezug ganz verboten werden, dann wird für viele Menschen die ganze oder stückweise Rückzahlung der Hypothek auf die Pensionierung hin nicht mehr möglich sein. Im Extremfall heisst das, dass sie das Haus verkaufen und in eine Mietwohnung umziehen müssen. Wenn die Banken das von anderer Quelle vorgeschriebene strenge Vergaberegime für Hypotheken umsetzen, dann wird dies Realität sein. Die Vorlage ist derzeit im Differenzbereinigungsverfahren zwischen National- und Ständerat. Wir sind gespannt, auf welche Seite das Pendel ausschlagen wird. Generell gesehen ist die Tendenz bei der Sanierung der Pensionskassen jedoch klar: Die Sparleistungen steigen und die Rentenleistungen sinken. Wer also noch unter der «alten» Kasse in Pension gehen könnte, kann sich überlegen, ob sie oder er jetzt noch in den Ruhestand gehen soll. Die geplanten Änderungen der St. Galler Kasse bringen in der Summe neben der Flexibilität auch andere Vorteile. Zum Beispiel die Möglichkeit, mit der richtigen Planung des Pensionierungszeitpunktes markant Steuern zu sparen. Das sogenannte Sparkapital, jenes während der Erwerbszeit zusammen mit den Beiträgen des Arbeitgebers angesparte Vermögen, gehört der versicherten Person. Besonders beim oben erwähnten Kapitalbezug profitiert sie von den steuerlichen Vorteilen und vor allem kann sie dieses Geld eines Tages an die Kinder vererben. Im anderen Fall verbleibt das Geld im Todesfall in der Pensionskasse.

Sparen in der Säule 3a
Die dritte Säule des Schweizer Vorsorgesystems ermuntert zum Sparen. Die Säule 3a ist Ihnen vermutlich bekannt. Diese bietet eine einfache Form, einerseits jährlich Steuern einzusparen und anderseits ein zusätzliches Vorsorgekapital aufzubauen. Wenn die Leistungen der AHV und der Pensionskasse tendenziell sin-ken, dann müssen Sie bei Bedarf die «Selber-Sparquote» erhöhen. Sie zahlen, wenn möglich, immer das erlaubte Maximum in die steuersparende Säule 3a ein. Verteilen Sie diese Zahlungen auf mehrere Säulen 3a, dann können Sie diese auf die Pensionierung hin steuerbegünstigt in verschiedenen Jahren beziehen. Zusätzlich zur Säule 3a gibt es andere Möglichkeiten zum Sparen. Man kann z.B. seine selbstbewohnte Liegenschaft renovieren, sofern man eine solche besitzt. Zwar müssen Sie dafür Geld in die Hand nehmen, doch diese Kosten dürfen Sie von den Steuern abziehen und gleichzeitig erhöht sich der Wert der Liegenschaft wieder. Es ist jedoch gefährlich zu glauben, dass Liegenschaften, die man seit 30 Jahren bewohnt hat, in jedem Fall an Wert zunehmen. Die Ansprüche der möglichen Käufer können sich ändern. Der Bedarf an Wohnflächen erhöht sich beispielsweise von Generation zu Generation. Auch die Anbindung an die Verkehrsmittel kann sich ändern und letztlich die Attraktivität der Liegenschaft schmälern. Mit den Renovationen an der selbstbewohnten Liegenschaft können Sie hier etwas entgegensetzen. Denn die Kosten darf man von dem gegen Ende der Erwerbstätigkeit meist hohen Einkommen abziehen und spart damit Steuern. Wenn Sie selber mehr sparen möchten, weil Sie sich nicht den Unwägbarkeiten der AHV und der Pensionskasse aussetzen wollen, dann machen Sie es konsequent:

  • Nur langfristig investieren, ohne panische Reaktionen aufgrund negativer Nachrichten.
  • Nur mit System sparen, z. B. investiert VVK nur in Produkte, die das Kapital gemäss dem Value-Investing-Ansatz anlegen.
  • Nur in Anlagen investieren, die Sie verstehen; im Zweifel in keine Derivate, keine strukturierten Produkte investieren.
  • Lassen Sie sich nichts aufschwatzen.
  • Bleiben Sie auf dem einmal gewählten Weg und lassen Sie sich periodisch beraten.

Wir empfehlen allen Kundinnen und Kunden, so früh wie möglich mit dem eigenen Sparen zu beginnen und lieber mit kleinen Beträgen pro Monat anzufangen, die sie entsprechend ihren Möglichkeiten steigern. Dann halten sie das systematische Sparen auch durch. Ein besonders geeignetes System sind unserer Erfahrung nach die sogenannten Value-Fondsstrategien. Über diese zusätzlich angesparten Mittel können Sie nach der Pensionierung frei verfügen und z.B. die Hypotheken reduzieren.

Frühpensionierung
Ob Sie nun die oben erwähnten Möglichkeiten schon umgesetzt haben oder nicht, eine Frühpensionierung ist in jedem Fall prüfenswert. Ausschlaggebend ist immer Ihr Haushaltsbudget in Bezug auf Ihre Rentenleistungen. Decken die Rentenleistungen Ihr Haushaltsbudget, dann können Sie frühzeitig in Pension gehen. Um das herauszufinden, listen Sie alle Ihre Kosten während eines Jahres auf und lassen Ihre Renten aus der AHV berechnen. Jene aus der Pensionskasse entnehmen Sie Ihrem Pensionskassenausweis. Zählen Sie die Rentenleistungen zusammen und decken allfällige Lücken mit dem Bezug der Säule 3a zum richtigen Zeitpunkt. Eigentlich ganz einfach! Nur: Viele Menschen trauen den Zahlen nicht und suchen Hilfe. Wir empfehlen Ihnen deshalb, unser Vorsorgeseminar (http://www.vvk.ch/vorsorge-seminar.html) zu besuchen. Erfahrungsgemäss sind Sie danach in der Lage zu entscheiden, ob Sie Ihre Pensionierung selber in Angriff nehmen möchten oder ob Sie einen erfahrenen Berater resp. eine erfahrene Beraterin benötigen.

Willy Graf, lic. iur. HSG

Lebenslanger Kundenschutz durch Beratungsqualität! (28.11.2017)

Immer wieder werden wir in unseren Vorsorge-Workshops gefragt, «… ja lohnt sich denn eine Vorsorgeplanung für mich?». Auf Grund unserer nun über zwanzigjährigen Erfahrung können wir ganz überzeugt sagen: «Ja, es lohnt sich für jede Frau und jeden Mann, jedes Ehepaar und jede Lebensgemeinschaft in jeder Lebensform.»

Einige Beispiele gefällig? Die letzten beiden Wochen hatten es in Sachen «Lohnt sich eine Vorsorgeplanung?» in sich: Eine Vorsorgeberatung für eine Lehrerin mit drei Kindern unter 17 Jahren, deren Mann vor zwei Wochen verstorben ist, eine Besprechung mit dem Bruder einer Heilpädagogin, welche die Diagnose eines unheilbaren Hirntumors erhalten hat und nach der Operation nun in einem Pflegeheim lebt. Daneben die Erbschaftsplanung eines Ehepaars, das wir seit 19 Jahren (!) vorsorgetechnisch und finanziell begleitet haben: Beide sind heute über 80 Jahre alt und bereiten sich nun langsam auf einen Wechsel ins Altersheim vor!

In allen drei Fällen konnten wir ganz einfach den vor Jahren erstellten Vorsorgeplan zur Hand nehmen, die Eckdaten kurz mit der aktuellen Situation vergleichen und nach ein paar Erläuterungen eine spürbare Entspannung erreichen. Dank des für sie individuell erstellten Vorsorgeplanes konnten alle drei Familien mit realen Zahlen nachvollziehen, dass wenigstens auf der finanziellen Seite alles gut geregelt ist. Für diese Familien hat sich die Erstellung eines Vorsorgeplanes mehr als gelohnt.

Die Witwe hat erkannt, dass sie allen drei Kindern die gewünschte Ausbildung finanzieren und selber ihr Budget mit den Renten und ihrem Lohn decken kann. Der Bruder hat sofort gesehen, dass die Renten seiner Schwester den Verbleib in dem Pflegeheim praktisch decken und sie mit dem Ersparten ihre Auslagen bestreiten kann. Er nahm auch dankbar zur Kenntnis, dass wir die Steuererklärung seiner Schwester erstellen, und fasste deshalb zusätzliches Vertrauen in unsere Angaben. Das ältere Paar freut sich auf den Übertritt ins betreute Wohnen und weiss – weil sie es im Vorsorgeplan nachlesen können –, dass sie sich das auch leisten können.

Diese Beispiele zeigen Ihnen die Vorteile eines individuellen, genau auf Ihrem finanziellen Status erstellten Vorsorgeplanes auf einen Blick auf. Für Sie, die sich ja nur auf Ihre Pensionierung vorbereiten wollen und sich nicht zuallererst mit den Gedanken zu Tod, schwerer Krankheit oder mit Fragen zum Übertritt ins Altersheim befassen, sind andere Punkte wichtig, z.B.:

  • Kann ich in die (Früh)Pension gehen? Und wenn ja wann?
  • Soll ich die Rente zu 100% oder Teile des Pensionskassenkapitals beziehen?
  • Ist meine Familie bei meiner Invalidität oder bei meinem Tod genügend abgesichert?
  • Wie kann ich mit welchen Massnahmen Steuern sparen?
  • Was passiert gerade bei meiner Pensionskasse mit den geplanten Revisionen? 


Dies alles hilft Ihnen heute bei der Planung Ihrer Pensionierung, aber wenn wirklich etwas passiert, wie bei den eingangs erwähnten Fällen, dann hilft es Ihnen oder Ihren Nachkommen in jedem Fall, weil IHRE finanzielle Situation historisch und dynamisch festgehalten ist und damit die Basis für alle nun notwendigen Massnahmen bildet. Kommen Sie doch einmal in einen der kostenlosen Workshops der VVK AG, die wir für die Mitglieder des LCH und der kantonalen Lehrerverbände anbieten. Lernen Sie dort, was in einem Vorsorgeplan wichtig ist und welche Daten Sie in jedem Falle bereit halten müssen. Dort können Sie dann entscheiden, ob Sie einen Vorsorgeplan erstellen wollen.

Einmal die Übersicht über Ihr Vermögen auf Papier gebracht, vertritt ein Vorsorgeplan auch Ihre Interessen gegenüber den Anbietern von Finanzprodukten und stellt so sicher, dass Sie nicht in etwas investieren, das nicht Ihrem Risikoprofil entspricht. So gibt Ihnen ein professionell erstellter Vorsorgeplan die Gewissheit, dass Sie nichts Falsches abschliessen. Denn Finanzprodukte haben immer ein Restrisiko. Wenn ein solches Produkt sich einmal nicht entwickelt wie von Ihnen und dem Berater erwartet, dient Ihnen der Vorsorgeplan als Nachweis, was Sie damals beim Abschluss mit dem Produkt erreichen wollten.

Ein Vorsorgeplan begleitet Sie über die Jahre – wie wir oben gezeigt haben – und dient Ihnen als Basis für zukünftige Entscheidungen. Ergeben sich in Ihrem Leben Änderungen durch Schicksalsschläge, ist er schnell auf die neue Situation angepasst und Sie sind immer auf dem neuesten Stand Ihrer finanziellen Situation und Ihrer zu erwartenden Rentenleistungen.

Die Zahlen in Ihrem Vorsorgeplan lügen nicht: Haushaltsbudget, Einkommen, späteres Renteneinkommen und Vermögen, alles ist für übersichtlich aufgebaut. Sie erkennen zum Beispiel auf einen Blick, in welchen Jahren Sie welche Ihrer Säulen 3a beziehen sollen. Sie ersehen daraus aber auch, wie Sie allfällige Lücken, die bei einer Frühpensionierung entstehen, schliessen können.

Der Vorsorgeplan ist die notwendige Basis Ihrer finanziellen Vorsorge. Er ist Kundenschutz durch Beratungsqualität und die Basis für Ihre Zusammenarbeit mit Ihrem Vorsorgeberater der VVK AG, Teufen.

Willy Graf, lic. iur. HSG

«Erhalten Sie noch eine Erbschaft?» (26.09.2017)

Diese Frage steht im Fragebogen jedes guten Vorsorgeberaters, denn Erbschaftsplanung ist ein grosses Thema für die vor der Pensionierung stehende heutige Generation. Häufig lautet die Antwort dann: «Das wissen wir nicht, vielleicht kommen unsere Eltern ja noch ins Pflegeheim».

Das Schweizerische Zivilgesetzbuch sieht wirklich eine Unterstützungspflicht für Verwandte vor. Diese kommt dann ins Spiel, wenn keine Ergänzungsleistungen bezahlt werden oder wenn diese nicht ausreichen. Also eigentlich erst, wenn Sozialhilfe ausbezahlt wird.

Im Beratungsalltag muss der Berater also erst einmal prüfen, ob und wieviel Ergänzungsleistungen jemand erhält. Berechtigt ist, wessen Renteneinkommen die minimalen Lebenshaltungskosten nicht deckt. Die Ergänzungsleistungen werden von den Kantonen monatlich wie eine Rente bezahlt.

Bei der Berechnung wird unterschieden, ob man noch zu Hause oder in einem Heim wohnt. Menschen, die noch zu Hause wohnen, erhalten z.B. als Alleinstehende CHF 19'290 oder als Ehepaar CHF 28'935 Ergänzungsleistungen für die allgemeinen Lebenshaltungskosten pro Jahr. Neben den Einkommen aus Renten (AHV, Pensionskasse) werden auch Zinsen oder Mieten sowie der Eigenmietwert der Wohnung zum Einkommen gezählt. Ebenfalls wird ein Vermögensverzehr angerechnet, unter Beibehaltung von Freibeträgen, die für Alleinstehende CHF 37'500 und für Ehepaare CHF 60'000 betragen. Auch werden unterschiedliche Sätze angewendet, wenn man noch im eigenen Haus wohnt und/oder ein Partner bereits im Heim ist. Das muss individuell betrachtet werden. Deshalb machen gute Berater einen individuellen Vorsorgeplan, der den Einzelfall betrachtet.

Wann greift die Verwandtenunterstützung?
Wenn nun die Ergänzungsleistungen nicht reichen oder jemand keine Ergänzungsleistungen erhält, spricht man von Sozialhilfe. Erhält jemand Sozialhilfe, dann können die Verwandten zur Zahlung angehalten werden. Dabei werden die Vermögensverhältnisse der Verwandten nur in auf- und absteigender Linie geprüft. Also nur Kinder für Eltern oder Eltern für Kinder, nicht aber Geschwister, Stiefeltern, Stiefkinder oder Verschwägerte. Hauptsächlich zahlen aber heute vor allem Eltern für ihre Kinder, die bereits mündig sind, Verwandtenunterstützung. Der Fall, dass Kinder für ihre Eltern aufgrund der Verwandtenunterstützung bezahlen, ist weit seltener. Das System mit den Ergänzungsleistungen funktioniert bisher offensichtlich zufriedenstellend.

Was sind die Voraussetzungen für die Verwandtenunterstützung?
Gemäss Gesetz ist «… wer in günstigen Verhältnissen lebt, verpflichtet, Verwandte … zu unterstützen, die ohne diesen Beistand in Not geraten würden». In günstigen Verhältnissen lebt, wem eine «wohlhabende Lebensführung» möglich ist. Bemessungsgrundlage gemäss der Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe Skos-R sind das steuerbare Einkommen gemäss Bundessteuer zuzüglich Vermögensverzehr. Für Alleinstehende betragen die Richtwerte CHF 120'000 und für Ehepaare CHF 180'000, pro unterstützungspflichtiges Kind wird noch etwas angerechnet.

Es soll nur dann geprüft werden, ob nun jemand seine Eltern unterstützen muss, wenn diese Einkommenszahlen übertroffen werden. Falls dies der Fall ist, muss der Berater im Einzelfall dann auch noch prüfen, ob auch etwas aus dem Vermögen als Unterstützungsbetrag (Vermögensverzehr) beigezogen werden muss.

Soll ich mein Vermögen zu Lebzeiten meinen Kindern schenken?
Wie erwähnt, ist die Chance, dass man für eine aktive Verwandtenunterstützung zur Kasse gebeten wird, gering. Die Ergänzungsleistungen decken einen Teil der Lebenshaltungskosten und die Richtwerte an die Einkommenshöhe des vom Gemeinwesen «zur Unterstützung möglicherweise beiziehbaren Nachkommens» bei einem Fall von Sozialhilfe sind doch recht hoch.

Trotzdem kann man Teile seines Vermögens den Kindern bereits zu Lebzeiten schenken. Die Behandlung dieser Schenkungen ist jedoch von Kanton zu Kanton unterschiedlich. Die Freigrenze liegt etwa bei rund CHF 10’000.

Besonders aufpassen müssen Sie jedoch bei einer Schenkung des Eigenheims an die Kinder. Hier braucht es eine konsequente und professionelle Vorsorge- und Erbschaftsplanung unter Einbezug aller Vermögenswerte, nicht einfach eine Schenkung aufs Geratewohl.

Eine gute Vorsorgeplanung berücksichtigt die obigen Punkte und verhindert manchen Fehlentscheid oder auch, wenn man die Richtwerte sieht, auch manchen überhasteten Entscheid. Ihr LCH-Vorsorgeplaner ist gerne für Sie da: infonoSpam@vvk.noSpamch.

Willy Graf, lic. iur. HSG

Aufregung um die Altersvorsorge (27.06.2017)

Im Folgenden finden Sie einige der häufigsten Fragen aus unseren Seminaren und Workshops für die Mitglieder des LCH zur Altersvorsorge.

Wie läuft eine optimale Pensionsplanung für mich als Lehrerin oder Lehrer ab?
So wie bei jeder anderen Privatperson, die eine individuelle Vorsorgeplanung sucht. Lehrerinnen sind ja auch arbeitende Menschen, die irgendwann pensioniert werden. Wer eine Vorsorgeplanung machen lässt – und das sollte jeder Mensch, egal zu welchem Zeitpunkt, einmal machen lassen – benötigt dazu alle Unterlagen, die in irgendeiner Form mit Vorsorge, Sparen, Absichern und Vermögen zusammenhängen. Diese werden gemeinsam mit dem Berater der VVK AG an einem ersten Termin gesichtet. Gleichzeitig werden dann Ihre individuellen Vorstellungen und Wünsche besprochen und als Wichtigstes Ihr Haushaltsbudget und Ihr Risikoprofil diskutiert. Dieser «Berg» an Zahlen und Wünschen wird dann vom Berater aufs Papier (in einen Vorsorgeplan) gebracht und darin werden dann auch die sich (immer) ergebenden Optimierungen übersichtlich vorgestellt. Hier liegt das Geheimnis und auch der Erfolg einer solchen Vorsorgeplanung: Je klarer und einfacher die Resultate vorgestellt werden, desto besser erkennen Sie die Vorteile derselben. Die Optimierungen betreffen dabei Vermögensaufstellung, Anlagen, Steuern und allenfalls Erbplanung.

Zu welchem Zeitpunkt sollte ein Vorsorgeplan ins Auge gefasst werden?
Niemand kann sein Leben ganz genau vorausplanen. «Erstens kommt es anders und zweitens als man denkt» gilt bei jedem von uns. Deshalb spielt der Zeitpunkt keine grosse Rolle. Wir empfehlen den Berufseinsteigern mindestens eine Risikoanalyse, den Heiratswilligen auf jeden Fall eine Vermögensaufbauplanung vorzunehmen; und den Menschen ab 40, einen individuellen Vorsorgeplan zu machen. Der Plan dient dann dazu, die Leitplanken vorzugeben, innerhalb derer man sich finanziell bewegen kann. Tritt dann das «...zweitens als man denkt» ein, ist man in jedem Falle vorbereitet. Bei vielbeschäftigten Lehrerinnen und Lehrern stellen wir leider immer wieder fest, dass sie als Vollblut-Unterrichter viel zu wenig an ihre eigene Vorsorge denken, diese immer wieder in den Hintergrund schieben und dann die Pensionsplanung erst in den letzten Jahren des Erwerbslebens in Angriff nehmen. Hier könnte man mit einem frühen ersten Vorsorgeplan sehr viel in steuer- und nervensparende Bahnen lenken.

Wo liegen bei der Vorsorgeplanung die grössten Herausforderungen?
Die grösste Herausforderung liegt vor allem darin, dass die Aufgabenpalette, die Sie dem Berater vorlegen, das ganze Spektrum der Vorsorgeberatung umfasst: Von individuellen Wünschen, wie Ferienhäuschen, Camper, über Versicherungen, Bankkonten, Erbschaftsplanung, privater und evtl. geerbter Liegenschaften bis zur aktuellen Revision der Pensionskasse mit verschiedenen Plänen gilt es für den Berater, alles professionell zu bearbeiten, zu Ihrer Entscheidung vorzubereiten und dabei das Zusammenspiel der einzelnen Vorsorgebausteine aufeinander abzustimmen. Das braucht Erfahrung und Kreativität.

Wann ist eine Risiko- respektive Anlage-Analyse sinnvoll?
Eine Risikoanalyse ist von einer Anlageanalyse zu unterscheiden. Eine Risikoanalyse geschieht auf Grund der Risikofähigkeit und der Risikowilligkeit des Ratsuchenden. Man prüft mit einfachen Fragen bei der Risikofähigkeit salopp gesagt «Können Sie etwas anlegen?» und bei der Risikowilligkeit «Wollen Sie etwas anlegen?». Wenn Sie nun «können» und «wollen», dann legt man noch die Höhe des Risikowillens fest: Sind Sie  Anlagen gegenüber eher konservativ, ausgewogen oder dynamisch eingestellt? Diese Einstellung legt man beim ersten Termin fest und diese kann sich im Verlaufe der meist jahrelangen Beratungszusammenarbeit ändern, z.B. ältere Menschen sind eher konservativ eingestellt, waren früher aber risikofreudiger.
Ist die Einstellung zum Risiko einmal festgestellt, dann erarbeitet man unter Einbezug der individuellen Daten einen Anlagevorschlag im Rahmen Ihrer finanziellen Möglichkeiten oder aufgrund Ihrer bestehenden Anlagen. Zu Ihrer Sicherheit hat man dann ja den Vorsorgeplan als aussagekräftige Grundlage, was überhaupt als Anlage sinnvoll ist. Anlagen sollte man dann einmal im Jahr überprüfen und dabei bespricht man auch wieder die Einstellung zum Risiko der Anlagen.

Die Zukunft der Pensionskassen-Renten und der AHV ist derzeit ungewiss. Was raten Sie unter diesen Bedingungen?

Was man bei einer solchen unentschiedenen Ausgangslage immer tun sollte: Einen kühlen Kopf bewahren und erst einmal die Abstimmung vom September abwarten. Der Ausgang der Abstimmung ist, wie das Resultat im Nationalrat zeigt, nicht in allen Bevölkerungsschichten schon in Stein gemeisselt. Wir raten deshalb dazu, die Sache im Auge zu behalten, die eigenen Finanzunterlagen auf dem neuesten Stand zu halten, um dann, wenn die Sache entschieden wurde, die richtigen Schlüsse aufgrund aktueller Daten mit uns zusammen ziehen zu können. Nach unserer über zwanzigjährigen Erfahrung lohnt sich ein Vorsorgeplan unabhängig vom Tagesgeschäft und der Tagespolitik immer. Man legt damit die Basis für alle kommenden freiwilligen oder vom Leben aufgezwungenen Entscheide.

Willy Graf, lic. iur. HSG

Bis zu 5 Prozent Zins pro Jahr in der heutigen Zeit? Wie geht das denn? (02.05.2017)

Ganz einfach, investieren Sie direkt in das Unternehmen. Der Obligationen-Kongress der VVK AG war ein Erfolg. Die Kundinnen und Kunden konnten an dieser Veranstaltung die Menschen, die für ihre Obligationen und die Sicherheit dieser Anlagen einstehen, persönlich kennenlernen. Wer «live» dabei war, konnte gleich selber die brennendsten Fragen zu den jeweiligen Themen stellen. Die Teilnehmenden konnten sich dadurch ein eigenes Bild von der Glaubhaftigkeit der Aussagen im Prospekt und von der Qualität der jeweiligen Geschäftsidee machen.

Die Veranstaltung war ein Erfolg
Über hundert Teilnehmende fanden den Weg ins Business Center in Kloten. Die Referenten stellten in 30-minütigen Vorträgen ihre Obligationen und die dahinterstehenden Geschäftsmodelle und Produkte vor. Die VVK AG als Veranstalterin hat die Geschäftsführer und/oder Inhaber eingeladen, ihre Ideen aus erster Hand zu präsentieren.

Anlegen in deutsche Immobilien mit bis zu 5 Prozent Zins p.a.
Dem Vertreter des Immobilienunternehmens gelang es beispielsweise ausgezeichnet, die breite Diversifikation (Verteilung) der von ihnen verwalteten Immobilien über ganz Deutschland darzustellen. Damit wird das von den Kunden anvertraute Geld nicht in eine Stadt oder eine Region investiert, sondern über das ganze Bundesgebiet verteilt. Dies verhindert Probleme, falls sich eine Region einmal etwas zu heftig entwickeln sollte. Auf Grund der über 30-jährigen Erfahrung des Managements im Immobilienbereich wissen sie mit den bekannten Zyklen in der Immobilienbranche umzugehen. Eine Blase ist derzeit auch nicht zu erwarten, da Deutschland mit einem stetigen Zulauf an Menschen insgesamt über 1,5 Millionen Wohnungen zu wenig hat. Ein stetiges Wachstum des Unternehmens bis zu einem verwalteten Portefeuille von über 1,3 Milliarden Euro in über 20'000 vermieteten Wohnungen zeigt, dass diese Firma solide und konservativ aufgestellt ist. Ideal für die Ausgabe einer Obligation an Menschen, die zwar wissen, dass jedes Finanzprodukt einen Totalverlust erleiden kann, aber gerade deshalb in solche durch Sachwerte abgesicherte Geschäftsmodelle investieren.

Anlegen in die Technologie 4.0 mit bis zu 4 Prozent Zins p.a.
Der Inhaber des Marktführers in allen möglichen Anwendungen der Personen- und Produkteüberwachung mit Hilfe elektromagnetischer Wellen RFID, zeigte anhand mitgebrachter Transponder und Sender, wie dieses System Leben rettet in Altersheimen, auf Erdölplattformen, in Bergwerken, aber auch wie es sensible Produkte, z.B schnell verderbliche Lebensmittel, über den ganzen Transportweg begleitet und dabei Temperatur, Standzeiten und unterschiedliche Transportmittel erfasst, verrechnet und Abweichungen meldet. Die Teilnehmer waren insbesondere von der Vielfalt der Möglichkeiten beeindruckt und damit auch wieder von der Verteilung des Kapitals auf mehrere unterschiedliche und voneinander unabhängige Unternehmen. Der Erfolg der Firma kommt deshalb auch nicht von ungefähr. Das Eigenkapital konnte in den vergangenen Jahren erhöht werden.

Dem Geld beim Wachsen zusehen: Anlegen in Bäume in der freien Natur mit durchschnittlich 5 Prozent Zins p.a.
Den schwierigsten Stand hatte der Gründer und Geschäftsführer jenes Unternehmens, das sich auf die Produktion von schnellwachsenden Bäumen auf europäischen Feldern spezialisiert hat. Über 250'000 Bäume wachsen bereits in ganz Europa und das ruft natürlich kritische Stimmen aus dem ökologischen Lager auf den Plan. Fragen zum Schutz der Umwelt und der sparsamen Nutzung der Ressourcen für das Wachstum dieser Bäume waren denn auch die häufigsten Fragen an der ganzen Veranstaltung. Doch nachdem er die Verbesserung der Biodiversität auf ihren Feldern, die sinnvolle Verwendung der mechanischen Hilfsmittel, des Wasserverbrauchs und die Vorteile gegenüber der Nutzung vor dem Pflanzen der Bäume nachweisen konnte, überzeugte er selbst die anwesenden Vertreter der Grünen Partei von dieser Investition. Nachdem einer der grössten Möbelhersteller dieses Holz 2017 in einer eigenen Designlinie verarbeitet hat, konnte das noch junge Unternehmen auch die Wirtschaftlichkeit des Geschäftsmodells nachweisen.

Das Vertrauen in solche Anlagen ist deutlich gefestigt worden
Die Feedbackformulare der Teilnehmenden sprachen denn auch eine deutliche Sprache: Sowohl der Inhalt der einzelnen Vorträge als auch die Möglichkeit, die Menschen hinter den Obligationen kennenzulernen, hat allen Teilnehmenden ausserordentlich gefallen und ihr Vertrauen in solche Anlagen verstärkt. Viele haben gleich nochmals investiert, andere haben einen Beratungstermin vereinbart. Es hat sich für unsere Kundinnen und Kunden gelohnt, dass wir uns auf Obligationen von Produkteanbietern spezialisiert haben, die dank einer nachvollziehbaren Geschäftsidee Marktführer in ihrem jeweiligen Gebiet sind. Damit können sie Obligationen mit attraktiven Zinsen herausgeben und diese auch mit jahrelangen guten Ergebnissen begründen.

Wenn auch Sie näher darüber informiert werden möchten, welche Unternehmen Obligationen mit bis zu 5 Prozent Zins pro Jahr herausgeben und mit welchem Geschäftsmodell sie das erreichen, dann vereinbaren Sie einen Termin mit uns unter info@vvk.ch oder 071 333 46 46 und lassen Sie sich die Anlage unverbindlich erklären. Wir versenden bewusst keine Unterlagen zu den Produkten, sondern erklären Ihnen das Produkt unverbindlich und ohne weitere Verpflichtung bei Ihnen zu Hause oder bei uns in Büro in Teufen.

Willy Graf, lic. iur. HSG

Vorsorgepläne – gegen die Angst vor finanziellen Schicksalsschlägen (10.01.2017)

Ist Ihnen auch schon aufgefallen, dass fast alles, was Ihnen passiert, finanzielle Folgen hat? Selbst sich zu verlieben ist nicht ohne Kostenfolgen. Aber auch der Kauf einer Wohnung, der Beginn eines Studiums, ein Unfall oder Todesfall im näheren Umfeld, der Entscheid für eine Frühpensionierung, alles hat kleinere oder grössere Auswirkungen auf Ihre finanzielle Situation. Wäre es denn nicht besser, sich eine Übersicht über seine individuellen Möglichkeiten zu machen und so in jedem Fall rasch entscheiden zu können, ob man vor und vor allem nach einem solchen Ereignis finanziell «Angst» haben muss?


1. Ein Vorsorgeplan klärt die Lage – Ihre Lage
Kundenschutz durch Beratungsqualität! Dafür bieten wir zusammen mit dem Dachverband Lehrerinnen und Lehrer Schweiz (LCH) seit 20 Jahren eine Vorsorgeberatung für die Mitglieder des LCH nur auf der Basis eines massgeschneiderten Vorsorgeplanes an. Ein individueller, genau auf Ihren finanziellen Status erstellter Vorsorgeplan zeigt Ihnen auf einen Blick, ob und wann Sie in die (Früh-)Pension gehen können, ob Sie die Rente oder Teile des Pensionskassenkapitals beziehen sollen, ob Sie genügend abgesichert sind und wieviel Steuern Sie mit einigen wenigen, gezielten Massnahmen sparen können. Aus unserer Erfahrung sind Einsparungen bis zu mehreren Tausend Franken keine Seltenheit. Der Plan weist aber auch auf die finanziellen Risiken hin, die sich aus einem Unfall oder durch einen Todesfall ergeben können. Solche Schicksalsschläge kann man nicht verhindern, aber deren Auswirkungen kann man mit einer guten Planung abfedern.

2. Gut geplant bedeutet: Kennen Sie Ihr Haushaltsbudget?
Es spielt keine Rolle, wann Sie mit einer Vorsorgeplanung beginnen, eines müssen Sie in jedem Falle wissen: Die Höhe Ihres Haushaltsbudgets. Denn wer sein Haushaltsbudget kennt, der kann sich richtig beraten lassen. Alles andere ist ähnlich wie im Trüben zu fischen.
Die farbigen Säulen in der Grafik oben zeigen Ihr Einkommen aus Lohn oder – nach der Pensionierung – aus Renten auf. Leistungen aus Invaliden- oder Unfallversicherungen oder auch aus Hinterbliebenenrenten kann man ebenfalls relativ einfach vorausberechnen. Landet die Summe nun unter dem roten Strich, welcher die Höhe des Haushaltsbudgets markiert, dann sieht man klar: Hier muss ich etwas zusätzlich ansparen oder versichern. Man wäre in einem solchen Fall sonst nicht genügend abgesichert. Umgekehrt muss man nichts machen, wenn das Resultat der Summe der Einkommen über der roten Linie des Haushaltsbudgets liegt. Dann muss man nichts versichern oder zusätzlich ansparen, man spart richtig Geld, wenn man sein Haushaltsbudget kennt. Und vor allem: Sie können nicht falsch beraten werden, denn die Zahlen, die in Ihrem Plan verarbeitet stehen, sind Ihre Zahlen, die Sie aus Ihren Unterlagen herauslesen können.

3. Je früher Sie mit einer Planung beginnen, desto sicherer erreichen Sie Ihre finanziellen Ziele

Je früher Sie sich mittels eines Plans eine Übersicht über Ihre finanzielle Lage machen, desto langfristiger können Sie mit vernünftigen Massnahmen auf mögliche Deckungs- oder Vorsorgelücken ansparen oder desto günstiger können Sie allfällig notwendige Versicherungen abschliessen. Es lohnt sich also auch für jüngere Menschen, frühzeitig an eine Vorbereitung der Vorsorge zu denken. Vorsorge ist all jenes, welches Ihnen hilft, mögliche gravierende Auswirkungen auf Ihre finanzielle Lage vorausschauend abzusichern.

Das gleiche gilt bezüglich für Sie passender Anlagen. Der Plan zeigt klar, ob Sie sich überhaupt Anlagen leisten können. Je früher Sie beginnen, desto langfristiger und sicherer erreichen Sie Ihre Ziele. Der Plan «vertritt» Ihre Interessen gegenüber Anbietern von Finanzprodukten und stellt auf Grund der Planaussagen sicher, dass Sie nicht in etwas investieren, das nicht Ihrem Plan und damit Ihrem Risikoprofil entspricht. Ein professionell erstellter Vorsorgeplan gibt Ihnen schon früh die Gewissheit, dass Sie nichts Falsches abschliessen.

Finanzprodukte sind immer mit einem Risiko verbunden. Wenn ein solches Produkt sich einmal nicht wie von Ihnen und dem Berater erwartet entwickelt, dient Ihnen der Vorsorgeplan als Nachweis, was man damals beim Abschluss mit dem Produkt erreichen wollte. Ein Vorsorgeplan begleitet Sie über die Jahre und dient Ihnen als Basis für viele auch nicht nur finanzielle Entscheidungen. Sie können ihn bei jeder Änderung Ihres Lebensplans durch ein internes oder externes Ereignis schnell auf die neue Situation anpassen lassen. Sie sind damit immer auf dem neusten Stand Ihrer finanziellen Situation und Ihrer zu erwartenden Rentenleistungen.

Die Zahlen in Ihrem Vorsorgeplan lügen nicht. Haushaltsbudget, Einkommen, späteres Renteneinkommen und das Vermögen – alles ist für Sie übersichtlich aufgebaut und Sie erkennen z.B. auf einen Blick, in welchen Jahren Sie welche Ihrer Säulen 3a beziehen sollen. Sie ersehen daraus aber auch, wie Sie allfällige Lücken, die bei einem unvorhergesehenen Schicksalsschlag oder auch bei einer Frühpensionierung entstehen, schliessen können.

Der Vorsorgeplan ist das Fundament Ihrer finanziellen Vorsorge. Er bietet Kundenschutz durch Beratungsqualität und ist die Basis für Ihre Zusammenarbeit mit Ihrem Vorsorgeberater. Fangen Sie früh an und vereinbaren Sie einen ersten kostenlosen Beratungstermin mit dem Vorsorgeplaner des Dachverbands  Lehrerinnen und Lehrer Schweiz. Sie sind in guten Händen – «in den Händen» Ihres eigenen Vorsorgeplans. af in den umfassenden Weiterbildungen der VVK AG Kunden und Mitbewerbern weitergibt.

Willy Graf, lic. iur. HSG

Jahresende: Massnahmen für Ihre Vorsorge (06.12.2016)

Das Jahr geht bald zu Ende. Ob Einzahlen in die Säule 3a, Nachzahlen in die Pensionskasse, Erbvorbezug veranlassen oder Ausbildung finanzieren. Hier ein paar wichtige Informationen, die Sie beachten sollten.

1. Säulen 3a
6768 Franken – Das ist das Maximum, das Sie in die Säule 3a einzahlen dürfen pro Jahr, wenn Sie zusätzlich in einer Pensionskasse versichert sind. Dazu folgende Bemerkungen:

  • Der Gesetzgeber sagt, dass man den Maximalbetrag von CHF 6768.– oder 20 Prozent des AHV-Einkommens einzahlen darf.
  • Wer also über mehr als CHF 34’000.– AHV-Einkommen verfügt und sich diesen Betrag leisten kann, der sollte diesen Betrag unbedingt in der Säule 3a ansparen.
  • Wer weniger verdient, sollte einfach im Rahmen des Möglichen in die Säule 3a einzahlen.
  • Jeden einbezahlten Betrag können Sie in Ihrer Steuererklärung vom Einkommen abziehen und damit richtig Steuern sparen.
  • Wenn Sie auf einem Säule 3a Konto rund CHF 50’000.– angespart haben, dann eröffnen Sie ein neues Konto und sparen wieder solange an, bis Sie wieder rund CHF 50’000.– erreicht haben. Damit können Sie diese Konten nach Erreichen von Alter 59 als Frau und Alter 60 als Mann in verschiedenen Jahren beziehen und damit die bei der Auszahlung fälligen (tieferen) Steuern nochmals etwas reduzieren.
  • Wer eine Säule 3a bei einer Versicherung abgeschlossen hat, der zahlt den vertraglich vereinbarten Betrag bis zum Ablauf ein und bezieht auf einmal.
  • Wer nicht bei einer Pensionskasse versichert ist (z.B. Selbständigerwerbende), darf 20 Prozent des Einkommens oder maximal CHF 33'840.– einzahlen.

2. Nachzahlen in die Pensionskasse
Die Antwort auf die Frage, ob Sie in die Pensionskasse nachzahlen dürfen, finden Sie auf Ihrem Pensionskassenausweis (PK-Ausweis). Nachzahlungen in die Pensionskasse sind beliebt, weil man sie ebenfalls auf der Steuererklärung vom Einkommen abziehen kann und damit Steuern spart. Ob es klug ist, misst sich an Ihren persönlichen Verhältnissen. Falls sich im PK-Ausweis ein möglicher Einkaufsbetrag findet, dann müssen Sie sich erst noch folgende Fragen stellen:

  • Wie hoch wird mein Haushaltsbudget in der Pension sein?
  • Ist das Haushaltsbudget nach der Pensionierung bereits durch die Rente gedeckt, dann kann man zwar theoretisch nachzahlen. Damit erhöht man jedoch die Rente über das pro Jahr benötigte Renteneinkommen. Falls dieser Zustand lebenslänglich so bleibt, dann zahlt man auf dem eigentlich nicht benötigten Mehr-Einkommen jährlich zuviel Steuern und oft ist damit die Steuerersparnis durch die Einzahlungen wieder eingeholt.
  • Deshalb muss man prüfen, ob man so einzahlen kann, dass man den Betrag, der die Renten erhöht, bei der Pensionierung wieder als Kapital beziehen kann.
  • Dies ist gesetzlich möglich, aber es gilt einen Einzahlungsstopp drei Jahre vor dem möglichen Bezug zu beachten, damit das Steueramt diese Nachzahlungen mit geplantem Bezug des Kapitals per Pensionierungsdatum akzeptiert.
  • Falls man das nun abgeklärt hat und man steueroptimiert nachzahlen will, dann sollte man nicht den ganzen Betrag, den man gemäss Pensionskassenausweis nachzahlen könnte, in einem einzigen Jahr nachzahlen, sondern auf mehrere Jahre verteilen.
  • Man spart nämlich mehr Steuern, wenn man die Nachzahlungen auf mehrere Jahre verteilt.

3. Erben / Schenken
Was man auf Ende Jahr auch immer wieder erledigen möchte, ist die Frage nach einem Erbvorbezug. Immer häufiger möchten die Eltern ihr Vermögen mit «warmen» Händen vererben. Die Menschen werden nämlich älter, und ihre Nachkommen wären oft bereits im oder kurz vor dem Pensionsalter, wenn sie das Erbe erhalten. Deshalb möchten viele ältere Menschen einen Teil ihres Vermögens vor ihrem Ableben vererben, denn ihre Nachkommen hätten für die Erbschaft zu einem früheren Zeitpunkt eine bessere Verwendung – beispielsweise für Ausbildungen, den Bau oder Erwerb eines Eigenheims und für die Gründung eines eigenen Geschäfts. Dazu gilt es folgendes zu beachten:

  • Der Erbvorbezug ist nichts anderes als eine Schenkung an die Erben und wird steuerlich mit dieser gleichgesetzt.
  • Wer ein Erbe ist, das wird im Zivilgesetzbuch (ZGB) Art. 457 ff. geregelt.
  • Aus steuerlicher Sicht werden die Empfänger der Schenkung unterschieden.
  • In allen Kantonen müssen Schenkungen an den Ehepartner nicht versteuert werden.
  • In erster Linie hat der Beschenkte die Schenkung zu versteuern (kantonal unterschiedlich).
  • Der Empfänger muss eine Schenkungs-Steuererklärung ausfüllen.
  • Wichtig ist in jedem Fall, das jeweilige Vorgehen klar zu dokumentieren, damit z.B. allfällige Miterben auf den Todesfall nicht zu kurz kommen und Streitereien vermieden werden können.

4. Ausbildungsfinanzierung der Enkel
Grosseltern möchten oft bei der Ausbildung der Enkel finanziell behilflich sein. Das kann erstens, wie oben beschrieben, durch Erbvorbezüge oder durch auf den Namen der Enkel begründete Fondssparpläne oder andere Sparanlagen geschehen. Wichtig ist dabei aber immer, dass das Sparpotential der (Gross-)Eltern oder von Gotti/Götti durch die Mehrausgaben und -kosten nicht so geschmälert werden, dass deren Haushaltsbudget knapp wird.

Bei vielen unserer Kundinnen und Kunden sind solche vorzeitigen Schenkungen bereits in der Vorsorgeplanung einberechnet und deshalb gut machbar. Wer eine Vorsorgeplanung erstellen lässt, weiss ganz genau und zeitgerecht, wann er welche Zahlungen in die Säule 3a oder in die Pensionskasse leisten soll, aber auch, wann er welche Säule 3a und/oder das Kapital aus der Pensionskasse beziehen kann. Da gibt es keine Hektik auf das Jahresende. Der dem Vorsorgeplan beiliegende individuelle Fahrplan sorgt für Übersicht und entspanntes Handeln im Zusammenhang mit seinen eigenen Finanzen und seiner Vorsorge.

5. Eine übersichtliche individuelle Planung lohnt sich in jedem Fall
Zur Vorbereitung fast aller Entscheidungen im finanziellen Bereich hilft ein Vorsorgeplan. Konkret handelt es sich um folgenden Massnahmen:

  • Haushaltsbudget erstellen! Wer ein Haushaltsbudget hat, kann nie falsch beraten werden!
  • Lebensziele setzen
  • Unterlagen für die Vorsorge aufarbeiten und vervollständigen
  • Pensionskassennachzahlungen oder Pensionskassen-Kapitalbezug prüfen
  • Den richtigen/passenden Pensionierungszeitpunkt festlegen
  • Evtl. Teilpensionierung (Pensionierung in Etappen) planen
  • Hypotheken neu oder anders gestalten oder abschliessen
  • Anlagen überprüfen und allenfalls neu platzieren oder anlegen
  • Zu hohe Barbestände auf den Konten optimieren
  • Auszahlung der Säulen 3a und/oder Freizügigkeitsleistungen planen
  • Steueroptimierungen an die Hand nehmen

Wer sich das alles nicht zutraut, der sollte sich beraten lassen. Das Angebot des Vorsorgeplaners des LCH umfasst in jedem Fall ein kostenloses erstes Gespräch. Erst dort entscheidet die Kundin, der Kunde, was die nächsten Schritte sind und ob, z.B. ein Vorsorgeplan, wirklich notwendig ist. Es ist immer die Kundin/der Kunde der Taktgeber und nicht der Berater.

Wie bereite ich mich finanziell am besten auf die Pensionierung vor? (27.09.2016)

Viele Menschen sind verunsichert wegen der schwierigen Finanzlage der Pensionskassen und machen sich deswegen Sorgen. Wir betrachten das halbleere Wasserglas beim Thema Zukunft der Vorsorge in der Schweiz immer als halbvoll. Doch nach über 10'000 Beratungsgesprächen nehmen wir das Thema der unter Druck stehenden Pensionskassenleitungen und auch der AHV sehr ernst. Ja, die Sozialwerke haben aufgrund des Zins- und des Wirtschaftsumfeldes schwierige Zeiten und sie werden vermutlich noch grössere Herausforderungen zu meistern haben. Die Politik hat das Thema aufgegriffen und die Diskussion über die richtigen Massnahmen zum Erhalt, zur Stärkung oder gar zur Verbesserung aufgenommen. Wir erkennen das Problem. Unser Rentensystem ist eines der besten in Europa, wenn nicht gar weltweit, und die Gesetzgeber der 40-er Jahre haben mit der AHV und jene der 80-er Jahre mit dem beruflichen Vorsorgegesetz (BVG) ein Jahrhundertwerk geschaffen. Wie bei alten Gebäuden und Infrastrukturen bedarf es von Zeit zu Zeit einer Überarbeitung zum Erhalt der Substanz. Diesem Prozess sehen wir nun sowohl ge-, als auch entspannt entgegen. Wir rechnen mit der in der Schweiz politischen Vernunft und sehen auch persönlich einen machbaren Weg.

Vorsorgeberatung orientiert sich am Machbaren des Einzelnen
Für die Vertreter der Generation, die kurz vor der Pensionierung steht, sind die häufigsten Sorgen der Erhalt ihrer prognostizierten Rentenhöhe und die Bestandesgarantie der einmal gesprochenen Renten. Für die jüngeren Menschen stehen die Fragen nach einer zukünftigen tragfähigen Finanzierung der eigenen Vorsorge und vor allem nach der gerechten Verwendung der von ihnen einbezahlten Beiträge im Vordergrund.

Das sind aber Dinge, die in der Vorsorgeberatung nicht im Vordergrund stehen dürfen. Vorsorgeberatung orientiert sich immer am Machbaren des Einzelnen. Im Vordergrund steht in der Beratung deshalb immer der einzelne Mensch und seine individuellen Umstände. Deshalb besitzen alle unsere Kunden einen Vorsorgeplan und jede allfällige Änderung der Lebenssituation kann vorausgeplant und die finanzielle Auswirkung simuliert werden. Die Kundinnen und Kunden können mithilfe des Plans die Auswirkungen einer allfälligen Rentensenkung wegen der Schwierigkeiten der Pensionskasse erkennen und das gibt ihnen die Gewissheit, dass sie beruhigt in die Pension, wenn nicht sogar in die Frühpension, gehen können.

Diese Sicherheit vermittelt in dieser Form zu diesem Thema nur ein individueller Vorsorgeplan. Dieser bietet auch Sicherheit bei der Empfehlung von Anlagen und/oder der Rückzahlung von Hypotheken. Das ist auch der Grund, dass wir z.B. seit über zwanzig Jahren vom Dachverband Lehrerinnen und Lehrer Schweiz LCH für deren Mitglieder als Vorsorgeberater empfohlen werden. Dies dient der Sicherheit der Planung jedes einzelnen Kunden. 

1. Tipp an die Berufseinsteiger: Sichern Sie sich bereits frühzeitig für das Alter ab
Absichern ist nicht das gleiche wie Ansparen. Beides sollte aber in diesem frühen Alter in Angriff genommen werden. Doch gemäss Medien und damit auch gemäss den meisten Laien ist klar: Man macht eine Säule 3a und damit ist die Vorsorge für die nächsten Jahre schon erledigt. Die damit verbundenen Steuererleichterungen sind vielen Grund genug, das zu machen. Doch auch hier gilt: Je nach individuellen Zielen besteht bereits mit jungen Jahren unterschiedlicher Planungsbedarf, der sich je nachdem, wie gut man beraten wurde, auf die kommenden Jahre und auf das Endziel Vorsorge finanziell markant auswirken kann.

Nehmen wir zum Beispiel eine weibliche Person. Wie sieht die Familienplanung aus? Möchte sie Kinder? Will sie Karriere machen, eine Familie gründen oder beides? Will sie heiraten oder reicht ihr das Konkubinat? All das hat Auswirkungen auf die Form der Säule 3a. Entweder eröffnet man ein Bankkonto oder schliesst eine Versicherung ab. Sicherheit gibt eine Versicherungslösung, Flexibilität eine Banklösung. Ist eine Mischung von beiden vielleicht das Beste? Hat sie überhaupt das Einkommen, um sich eine Säule 3a zu leisten und was ist, wenn sie dann später zu Hause bei den Kindern bleiben will und nur noch das Einkommen des Mannes zum Unterhalt der Familie beiträgt?

Wie man aus dieser Aufzählung erkennen kann: Eigentlich ist nichts klar und als Berufseinsteiger benötigen Sie bereits ein Lebens- oder besser Planungsziel und eine Checkliste, um das dafür richtige Absicherungs- oder Ansparprodukt zu finden. Das ist aber nur im Rahmen einer individuellen Beratung herauszufinden. So macht man schon einmal nichts falsch.

Bei einer männlichen Person rechnet man kaum mit einer sogenannten Babypause, doch werden auch hier die Lebenssituationen häufiger, wo der moderne Vater zu Hause bleibt und sich zusammen mit der Partnerin eine Art Job- und Familiensharing einrichtet. Auch hier braucht es vor der Fixierung der Absicherungs- und Sparmassnahmen deshalb eine klare Analyse der individuellen Umstände und Ziele. Darauf bauen dann die richtigen Reaktionen und Massnahmen auf.

Zusätzlich kann man, wenn die Mittel dafür vorhanden sind, persönlich «frei» vorsorgen. Dafür eignet sich meist ein langfristiger, über die nächsten 30 bis 40 Jahre ausgelegter, gut diversifizierter Fondssparplan, den man regelmässig mit zum Beispiel CHF 300 pro Monat anspart. Die Historie zeigt, dass solche Anlagen, über Jahre mit Disziplin umgesetzt, einen sehr effektiven und einfachen Weg der Selbstvorsorge darstellen. 

2. Das sollten Menschen betreffend der Altersvorsorge beachten, die mitten im Berufsleben stehen
Wer mitten im Berufsleben steht, hat die Leitplanken für seine Vorsorge in seinen Unterlagen. Die Steuererklärung zeigt ihm das Einkommen, der Pensionskassenausweis die zu erwartenden Renten, die AHV-Rentenberechnung die Höhe der zukünftigen AHV.

Und trotzdem hat auch diese Person im Rahmen dieser Leitplanken Optimierungsmöglichkeiten bei der individuellen Vorsorge. Sie hat z.B. eine gewisse Höhe der Hypotheken, erbt von den Eltern Kapital oder eine Liegenschaft, sie nutzt die Einkaufsmöglichkeiten in die Pensionskasse oder eben nicht, möchte dann einmal Kapital aus der Pensionskasse beziehen, denn sie kann den Pensionskassenausweis lesen und die Zahlen interpretieren oder eben nicht.

Keine Beratungssituation ist gleich, das macht unseren Beruf auch so spannend. Aus unserer Erfahrung sollte der Mensch sich ab dem Alter von vierzig Jahren intensiv mit seiner Vorsorge auseinandersetzen, mit Vorteil die ganze Situation auf den Tisch legen und analysieren. Vielleicht bieten sich Massnahmen an, evtl. kann man auch alles so belassen, wie es sich darstellt. Aber diese Sicherheit sollte man sich mindestens einmal geben lassen. Meist zieht eine solche Überprüfung der Situation noch keine Massnahmen nach sich, weil entweder die Mittel fehlen (die Kinder sind in der Ausbildung und verzehren das ganze Sparpotential der Familie oder die Hypotheken müssen dringend auf ein, auch nach einer allfälligen Zinserhöhung, tragfähiges Niveau gesenkt werden) oder weil die Situation einfach gute Verhältnisse widerspiegelt. Aber wie gesagt, diese Gewissheit ist eine Überprüfung wert.  

3. Das sollten Berufstätige vorkehren, die kurz vor der Pension stehen
Die Hauptgruppe der bei uns Ratsuchenden sind jene Personen, die kurz vor der Pension stehen. Meist kommen sie mit dem Ausspruch: «Es ist, so denke ich, sowieso zu spät» zu uns. Das stimmt nicht. Da Vorsorgeplanung eine sehr individuelle Angelegenheit ist, ist es eigentlich nie zu spät, nach Optimierungsmöglichkeiten zu suchen. Bei fast jedem Ratsuchenden sind noch Massnahmen möglich, welche die bestehende Situation verbessern, das zeigen die Resultate unserer Kundinnen und Kunden, insgesamt die Resultate aus immerhin über 10'000 Beratungen. 

Konkret handelt es sich um folgende Massnahmen:

  • Haushaltsbudget erstellen! Wer ein Haushaltsbudget hat, kann nie falsch beraten werden!
  • Lebensziele setzen
  • Unterlagen für die Vorsorge aufarbeiten und vervollständigen
  • Pensionskassennachzahlungen oder Pensionskassen-Kapitalbezug prüfen
  • Den richtigen/passenden Pensionierungszeitpunkt festlegen
  • Evtl. Teilpensionierung (Pensionierung in Etappen) planen
  • Hypotheken neu oder anders gestalten oder abschliessen
  • Anlagen überprüfen und allenfalls neu platzieren oder anlegen
  • Zu hohe Barbestände auf den Konti optimieren
  • Auszahlung der Säulen 3a und/oder Freizügigkeitsleistungen planen
  • Steueroptimierungen an die Hand nehmen 

Wer sich das alles nicht zutraut, der sollte sich beraten lassen, wenn immer möglich mithilfe eines individuellen Vorsorgeplanes. Bei unserem Angebot ist das erste Gespräch immer kostenlos und erst dort entscheidet die Kundin/der Kunde, was die nächsten Schritte sind und ob, z.B. ein Vorsorgeplan, wirklich notwendig ist. Es ist immer die Kundin/der Kunde, die/der den Takt angibt, und nicht der Berater. 

Auswege aus dem Anlagenotstand: Das Geld ökologisch und mit attraktivem Zins anlegen (16.08.2016)

«Es begann mit ein paar Stecklingen auf der Fensterbank einer Studentenbude. Heute bewirtschaften der Agraringenieur Peter Diessenbacher und die Volkswirtin Allin Beatrice Gasparian 30 Plantagen mit insgesamt 100'000 Kiribäumen.» – Das war in einer Pressemitteilung der Universität Bonn vom 20. November 2013 zu lesen.

Holz ist ein attraktives und ökologisches Anlageprodukt
Seit ungefähr jener Zeit ist die VVK Vorsorge- und Vermögenskonzepte AG, die Vorsorge-Beraterin der Mitglieder des Dachverbands Lehrerinnen und Lehrer Schweiz LCH sowie der Mitglieder von sechs weiteren nationalen Verbänden, mit den Gründern des Unternehmens wegrow in Deutschland, Frau Gasparian und Herrn Diessenbacher, in Kontakt. Dies, um eine mögliche attraktive Anlage in Holz für die Anlegerinnen und Anleger aus «unseren» Verbänden umzusetzen.

Holz ist gemäss diverser Studien, u.a. der Weltbank, verschiedener Institute sowie der Europäischen Kom-mission, ein knapper Rohstoff und wird zukünftig noch knapper werden. «Allein in Deutschland kommt es in 2020 zu einer Deckungslücke von gut 30 Millionen m³ Holz pro Jahr, EU-weit sogar von 436 Millionen m³ Holz pro Jahr» schreibt Michael Funk von Zellstoff Skandal Holz im Fachmagazin «Wald & Holz» der Ausgabe 3/10.

Da wir immer auf der Suche nach attraktiven Anlagen in Sachwerten ausserhalb von Banken und Börsen sind, haben wir uns intensiv mit dem Unternehmen der beiden Gründer und dem Geschäftsmodell auseinandergesetzt. Zuerst über das Internet und mittels Einholen persönlicher Referenzen und Ratings von spezialisierten Agenturen. Anschliessend fand ein persönliches Treffen in Bonn statt.

Da wir das Produkt Kiribaum mit steigendem Wissensstand als Anlage immer interessanter fanden, haben wir die Idee einer ökologischen Sachwertanlage für unsere umweltaffinen Anlegerinnen und Anleger mit den beiden Gründern intensiv diskutiert. In einem sich über die letzten Jahre hinziehenden Prozess haben wir für eine Anlageform gefunden, die einfach, transparent und kostengünstig ist.

Wir sind stolz, dass wir unseren Kundinnen und Kunden nun eine weitere börsen- und bankenunabhängige Obligation mit einer Laufzeit von 10 Jahren und einem durchschnittlichen Zinssatz von 5 Prozent pro Jahr in Schweizer Franken mit einer indirekten Anlage in Kiribäume in Europa empfehlen dürfen. Dies in Ergänzung zu unseren bewährten Value Fonds und den beiden Obligationen in Schweizer Franken, die wir schon seit einem Jahr anbieten und die indirekt im deutschen Immobilienmarkt investieren. Deren Laufzeiten betragen vier, respektive sechs Jahre und sie zahlen für die heutige Zinsvergabepolitik auch vergleichsweise hohe 4.5 Prozent respektive 5 Prozent Zins pro Jahr aus. Diese empfehlen wir bereits in der dritten Tranche an unsere Kundinnen und Kunden.  

Wieso können diese Firmen vergleichsweise so hohe Zinsen bezahlen?
Dies könnten auch noch weitere Firmen tun, nur tun sie es nicht – wollte man einfach argumentieren. Wenn man nur schon am Rande die Jahreszahlen und Gewinne der besten Schweizer Firmen in den Medien verfolgt, sieht auch der Laie, dass diese zum Teil bis zu 10 Prozent, ja gar 20 Prozent Gewinn ausweisen. Anders gesagt: sie könnten auch mehr Zins für das über die Börse aufgenommene Fremdkapital (wie das börsenkotierte Obligationen sind) bezahlen. Die Vertriebskanäle solcher Obligationen sind üblicherweise die Anlageberater von Banken und diese empfehlen ihren Anlagekunden jeweils den Kauf solcher Anlagen. Nur: wenn keiner der Mitbewerberinnen und Mitbewerber, die ebenfalls Obligationen herausgeben und vertreiben, nur knapp mehr als ein Prozent Zins für die Herausgabe ihrer Obligationen bezahlen, wieso sollten gerade sie dann mehr bezahlen? So funktioniert der Markt und das ist auch gut so.

Sie sehen also: viele Firmen könnten, nur wollen sie nicht, weil sie nicht müssen. Sie erhalten auch für weniger Zins genügend Fremdkapital. Nun finden sich auf diesem gleichen Markt aber auch Anbieter von Obligationen, die erstens nicht börsenkotiert sind und daher über keine hilfreichen Vertriebskanäle über das Bankennetz verfügen, und die zweitens dem breiten Anlegermarkt (auch den Anlageberatern der Banken) meist ziemlich unbekannt und mit ihren Ergebnissen nicht in den Medien präsent sind. Oft sind sie aber schon seit Jahren am Markt, verfügen über eine einzigartige Erfahrung in ihrem Bereich und besitzen ein Ge-schäftsmodell und Jahresergebnisse, die ihnen erlauben, für die für sie schwierigere Suche nach Fremdkapital mehr Zins zu bezahlen.

Sie sitzen in einer attraktiven Businessnische, verfügen über ein erfahrenes und innovatives Management und weisen Jahresergebnisse aus, welche die Rückzahlung der Obligation ebenso wahrscheinlich macht wie bei den oben zitierten Gesellschaften. Um nun z.B. weiteres Wachstum, eine neue Erfindung oder eine Erweiterung des Geschäftsmodells zu finanzieren, müssen sie wegen des meist fehlenden Vertriebsnetzes über die Banken für die Endanlegerin und den Endanleger andere Anreize setzen. Eine mögliche Lösung ist oft ein höherer Zins und ein schlanker Vertriebsweg über bankenunabhängige Kanäle.

Solche Geschäftsmodelle und solche Firmen gilt es für die VVK Vorsorge- und Vermögenskonzepte AG zu finden.

Immer einen Beratungs-Termin machen
Wenn wir Ihr Interesse geweckt haben, so empfehlen wir Ihnen einen auf Ihre Verhältnisse abgestimmte Beratung, die wir gerne kostenlos vereinbaren. Dies, damit Sie Ihr Risikoprofil überprüfen und das von Ihnen gewünschte Produkt in seiner Funktion verstehen und nicht in etwas investieren, das Sie nicht verstehen und später bereuen könnten.

Willy Graf, lic. iur. HSG

LCH-Vorsorgeseminare für Ihre Schule (31.05.2016)

Als Mitglied des LCH profitieren Sie von einem Angebot, das Ihnen nach rund zwei Stunden ermöglicht, zu entscheiden, ob Sie Ihre (Früh)pensionierung selber steuerlich optimiert vorbereiten können oder ob Sie die Hilfe einer Fachperson benötigen. Über 1'500 Kolleginnen und Kollegen haben in den letzten Jahren davon Gebrauch gemacht. Die hohe Rücklaufquote der Feedback-Formulare und die dortigen Bemerkungen der pädagogisch geschulten Fachleute haben das Seminar immer besser werden lassen. Wir dürfen heute sagen, wir bieten wohl das am häufigsten überarbeitete und optimierte Vorsorgeseminar der Schweiz an. Neu können auch Lehrerkollegien einzelner Schulgemeinden ein massgeschneidertes Vorsorgeseminar der VVK AG für sich organisieren.

1. Ein Besuch lohnt sich
Offensichtlich ist, dass es nicht nur das am häufigsten überarbeitete, sondern auch ein sehr beliebtes Seminar ist. Die Benotungen betreffend Inhalt und Vortragsweise sind durchwegs über 90% positiv und drücken die Zufriedenheit der Teilnehmer aus. Auch die vielen positiven Rückmeldungen ausserhalb des Feedbackformulars lassen uns dies spüren. Das heisst aber nicht, dass etwas Gutes nicht noch besser werden kann. In den letzten Monaten optimierten wir das Seminar entsprechend der eingegangenen Tipps und Hinweise.

2. Vorsorge ist für alle gleich (notwendig)
Das Schweizer Vorsorgesystem ist ja bekanntlich klar gegliedert. Die AHV (1. Säule) bietet eine staatliche Rente, die maximal CHF 28'200 für eine Einzelperson und CHF 42'300 für Paare betragen wird. Dann wird es aber sehr individuell: Das sogenannte BVG (2. Säule) bietet den auch hier obligatorisch Versicherten je nach Lohn und je nach Pensionskasse und deren Reglement eine individuelle Pensionskassen-Rente. Was der Einzelne dann noch selber spart und besitzt, spart er mit Vorteil einerseits in der bekannten Säule 3a, deren Sparbeträge steuerlich begünstigt werden, oder in weiteren «Spartöpfen», grob umschrieben als Säule 3b. Auf Grund der über 10'000 Beratungsgespräche in den letzten zwanzig Jahren wissen wir, dass Vorsorge, Finanzgebaren und Pensionsvorbereitung nicht bei vielen Lehrerinnen und Lehrern zuoberst auf der Prioritätenliste stehen. Deshalb bietet das Seminar einen einfachen Einstieg in die Welt der AHV, der Pensionskassen-Ausweise und der Säulen 3. Das Ziel ist ganz klar: Die Teilnehmer sollen wissen, was bei einer (Früh-)Pensionierung auf sie zukommt. Dann können sie sich frei entscheiden, wie sie die notwendigen Schritte auf die Pensionierung umsetzen möchten, mit oder ohne fachmännische Hilfe.

3. Wer sollte sich informieren?
Das Vorsorgeseminar richtet sich an Einzelpersonen und Paare, die langsam auf ihre Pension zusteuern, aber es bietet auch Tipps für jene Personen, die sich fragen, wie und mit was für Produkten sie anfangen sollten zu sparen, ihr Einkommen zu organisieren, damit sie dann finanziell unbesorgt in Pension gehen können. Vor allem aber weist es auf die Möglichkeiten der Steueroptimierung hin und auf diese Weise kann praktisch in jedem Fall spürbar Geld gespart werden.

4. Was ist neu am Inhalt des Seminars?
Da jeder Kanton eine eigene Pensionskasse hat, erhalten Sie im Seminar einen konkreten, auf die Bedingungen Ihrer Pensionskasse massgeschneiderten Muster-Vorsorgeplan mit realistischen Zahlen. Der Plan kann von Ehepaaren, wie auch von Einzelpersonen «gelesen» werden. Der Seminarleiter führt diese dann mit Hilfe einer 11 Punkteliste durch die zu treffenden Massnahmen für die Pensionierung. Daraus ersehen die Teilnehmer die Wichtigkeit der Erstellung eines Haushaltsbudgets, die Auswirkungen von Nachzahlungen in Pensionskasse, wie auch des Bezugs eines Teils des Pensionskassenkapitals. Ein weiteres Thema ist der gestaffelte Bezug angesparter Vorsorgegelder. Bei den Liegenschaften behandeln wir die Rückzahlung von Hypotheken oder bauen Teile des Hauses wertneutral um. Es wird alles, was im Zusammenhang mit einer (Früh-)Pensionierung zu beachten ist, erwähnt und besprochen. Fragen sind selbstverständlich erwünscht und bieten Anlass zu lebhaften Diskussionen.

5. Der Nutzen für die Teilnehmer
Bereits im Verlaufe des Seminars erkennen die Teilnehmer anhand der gezeigten Beispiele das Zu-sammenspiel von AHV, Pensionskasse und privat gespartem Geld auf Ihre Invalidenleistungen, auf die Leistungen für Ihre Hinterbliebenen im Todesfall, aber auch, wie sich die getroffenen Massnahmen auf die Möglichkeiten Ihrer (Früh)pensionierung. Ganz klar erkennen Sie aber auch, dass damit bei gleichbleibender oder sogar verbesserter Sicherheit für jeden Teilnehmer grosse Steuerersparnisse möglich sind. Das Seminar gibt mit diesem realistischen Beispiel jeder Teilnehmerin, jedem Teilnehmer einen sehr guten Eindruck, welche Massnahmen für eine sorgenfreie Vorbereitung der persönlichen Pensionierung sowie für das eigene Vorsorgen und Sparen von jedem Einzelnen getroffen werden müssen – oder eben nicht.

6. Willkommen im neuen Seminar-Format
Die VVK Vorsorge- und Vermögenskonzepte AG bietet dieses Seminar, massgeschneidert auf die Bedingungen der jeweiligen kantonalen Pensionskasse, wie bisher kostenlos für die kantonalen Lehrerverbände an. Da wir für viele Ortsgemeinden bereits heute Seminare für deren Gemeindeangestellten ausschreiben, war es nur ein kleiner Schritt, das Seminar auch für Schulgemeinden, respektive Lehrerkollegien grösserer Schulhäuser anzubieten. Sie sind herzlich eingeladen, diese attraktive Möglichkeit der Wissensvermittlung in den eigenen Räumen zu nutzen. Informieren Sie sich auf unserer Homepage, www.vvk.ch und unter seminarnoSpam@vvk.noSpamch.

Willy Graf, lic. iur. HSG

Wieso kann man in der heutigen Zeit 4,5% Zins für eine Obligation erhalten? (01.03.2016)

«Die Aktionen der Notenbanken werden hektischer. Mit einer vorgezogenen Pressekonferenz hat die Europäische Zentralbank (EZB) ein weiteres Lockern der Geldpolitik im März bereits vorwegge-nommen. Die Realwirtschaft reagiert darauf immer weniger. Am Dienstag erreichten die zehnjähri-gen Eidgenossen ein historisches Renditetief, sie fielen am 23.2.2016 auf –0,42% Zins, einen historischen Tiefstwert.» (NZZ, 24.2.2016)

1. Negativzinsen drücken die Renditen Ihrer Bank- und Säule 3a-Konti
Diese weitere Zinsrunde «nach unten» von Anfang März wird Ihre Bankkontozinsen noch tiefer drücken und Sie werden weiterhin wenig oder gar keine Rendite erhalten. Faktisch wird Ihr Geld dadurch entwertet. Trotzdem gibt es (gemäss dem gleichem Artikel) offenbar Obligationen-Emissionen der realen Wirtschaft, welche noch Rendite abwerfen: Ich zitiere nochmals die Neue Zürcher Zeitung: «Am Schweizer Primärmarkt überzeugte die Premiere des US-Biotechkonzerns Amgen am Dienstag. Bei dieser Emission habe alles gestimmt, Wachstums-Story, Laufzeit und Verzinsung, meinte ein Mitarbeiter der Syndikatsbank. Für die grösste Transaktion seit 2010 waren die Bücher nur 10 Minuten offen. Man hätte auch ein höheres Volumen als 700 Mio. Fr. platzieren können.»

2. Die reale Wirtschaft funktioniert unabhängig von Negativzinsen
Um zu verstehen, wieso es noch Obligationen und andere Anlagen gibt, die trotz der Negativzinsen viel besser rentieren als die Zinsen auf den Bankkonti, müssen Sie diesen Satz verstehen: Die reale Wirtschaft rentiert unabhängig von den Negativzinsen auf den Sparheften. Sie alle kennen bestimmt Unternehmen in Ihrer Nachbarschaft, die Arbeitsplätze schaffen, gute Produkte produzieren und dafür einen anständigen Preis erzielen können. Lokal mögen das spezialisierte Handwerks- und landwirtschaftliche Betriebe oder metallverarbeitende Industrien sein, weltweit sind es bekannte Namen wie Nestlé, Apple, Samsung oder ähnliche Firmen.

3. Solche Unternehmen müssen gefunden werden
Wer also, wie zum Beispiel die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der VVK AG, bewusst Unternehmen und deren Produkte (Obligationen, etc.), deren Geschäftsfeld und Geschäftsleitung analysiert, hat gute Chancen, noch Unternehmen zu finden, welche mit ihrer seriösen und nachvollziehbaren Arbeit in der realen Wirtschaft gute Renditen erzielen. Biotech (wie im Beispiel des NZZ-Artikels) ist nun nicht gerade ein Gebiet, dessen Geschäftsideen jedermann verstehen kann. Wir von der VVK AG suchen deshalb Unternehmen, die einfachere Geschäftsmodelle haben und in einem Markt zu Hause sind, den auch Nicht-Finanzexperten verstehen. Wenn diese Unternehmen während Jahren nachweislich ihre Rendite-Versprechen gehalten haben, prüfen wir die Geschäftsleitungsmitglieder auf ihre Seriosität. Dazu befragen wir Banken und andere Marktteilnehmer. Wenn wir hier nichts Negatives finden, dann beurteilen wir den Markt, in welchem das Unternehmen arbeitet, auf die möglichen Zukunftsaussichten und auf mögliche Risiken. Kommen wir zum Schluss, dass diese Risiken nicht höher oder sogar tiefer sind, als bei anderen Finanzanlagen, dann entscheiden wir uns für eine Kontaktaufnahme mit dem Unternehmen.

4. Der persönliche Kontakt mit den Produktanbietern ist uns sehr wichtig
In den ersten Gesprächen mit den Verantwortlichen vertiefen wir unsere Kenntnisse über den Markt des Unternehmens und lernen auch die administrativen Abläufe kennen. Stimmt auch die Chemie mit den Verantwortlichen, dann fällt die Entscheidung, das Produkt unseren Kundinnen und Kunden anzubieten, damit diese von den höheren Renditen profitieren können.

5. Derzeit überzeugen die positiven Aussichten des deutschen Immobilienmarktes
Gemäss dem deutschen Justizminister fehlen in Deutschland derzeit mindestens zwei Millionen Wohnungen. Berlin hat eine akute Wohnungsnot und alleine dort fehlen gemäss Medienberichten 300‘000 Einheiten. Dieser fehlende Wohnraum wird kaum in den nächsten fünf Jahren gebaut werden können, denn es fehlen in Deutschland auch die Handwerker und die Fachleute, um rasch viel Volumen zu bauen. Deshalb haben wir uns seit dem Jahre 2014 die Anbieter von Wohnungen in Deutschland näher angeschaut. Unser Entscheid für eine Zusammenarbeit fiel dann auf eine Immobiliengesellschaft, welche schon Jahrzehnte im Markt ist, an neun Standorten in Deutschland rund 20‘000 Wohnungen im Werte von 1.5 Milliarden Euro verwaltet, alle Handreichungen vom Wohnungskauf, über die Verwaltung bis zum Verkauf aus einer Hand anbietet. Zudem haben in all diesen Jahren mehr als 10‘000 Anlegerinnen und Anleger immer ihre Zinsen und das einbezahlte Kapital zurückerhalten. Mit einem erfahrenen Management von Immobilienfachleuten, die sich gegenseitig in ihrer Tätigkeit ergänzen, aber auch überwachen, hat eine solche Firma in einem solchen Markt auch in den kommenden Jahren blendende Aussichten, die versprochenen Zinsen von 4,5% bezahlen zu können. Um zu erkennen, dass solche Chancen wirklich bestehen, muss man auch kein Finanzfachmann sein. Besonders, wer selber Hausbesitzer ist, versteht rasch, dass über die Jahre die gekauften Liegenschaften (Wohnungen) an Wert zulegen können und die Mieten während der Haltedauer für eine ständige Einnahmequelle sorgen, welche den Zins für die Anleger bezahlen. Auch das Risiko ist überschaubar, dass alle 20‘000 Mieter die Wohnungen auf einmal kündigen ist sehr unwahrscheinlich, ebenso, dass die Liegenschaften in so einem Wachstumsmarkt nicht mehr verkauft werden können. Für uns hat hier alles wie im Artikel der NZZ gestimmt: «Wachstums-Story, Laufzeit und Verzinsung», denn die Obligation mit 4,5% Zins p.a. wird nämlich schon nach nur vier Jahren wieder zurückbezahlt! So finden wir immer wieder Anlageperlen von praktisch unbekannten Produkteanbietern, die dank einer Geschäftstätigkeit in der realen Wirtschaft für ihre Anlegerinnen und Anleger über Jahre deutlich mehr als ein «zehnjähriger Eidgenoss» an Zinsen auszahlen können.

Willy Graf, lic. iur. HSG

Wie weiss ich, ob ich mir eine Frühpensionierung leisten kann?

In den nächsten Jahren werden tausende Lehrerinnen und Lehrer das Pensionsalter erreichen. Viele unter ihnen werden sich sogar früher als im gesetzlichen AHV-Alter von 64 als Frau und 65 als Mann pensionieren lassen bzw. sich frühpensionieren lassen. Wie berechnet man nun, ob man sich das leisten kann. Lassen Sie uns also zusammen etwas Kopfrechnen und dabei vielleicht sogar Steuern sparen!

Das Wichtigste in der Vorbereitung einer Frühpensionierung
Bei der Vorbereitung einer Frühpensionierung ist es wichtig, dass Sie wissen, wieviel Geld Sie benötigen, um Ihren Lebensunterhalt zu bestreiten. Sie brauchen ein Haushaltsbudget! Dies einmal vorausgesetzt, können Sie anschliessend Ihre finanzielle Planung starten. Daneben gilt es natürlich viele Dinge im beruflichen und privaten Umfeld zu regeln, die wir hier nicht weiter ansprechen möchten.

Die Ausgaben vor und nach der Pensionierung

Kennt man einmal sein Budget vor der Pensionierung, dann kann man die Ausgaben, die man nach der Pensionierung nicht mehr machen muss oder darf, abziehen. Zum Beispiel können Sie die Säule 3a wegrechnen (max. CHF 6‘768.–), dann die Berufsauslagen. Wir rechnen hierbei meist mit den Abzügen in der Steuererklärung, das hat sich bewährt. Dann fahren Sie nicht mehr täglich zur Schule, habe daher etwas geringere Autokosten, Sie essen weniger auswärts, etc. Bei den meisten unserer Kundinnen und Kunden sind das dann bald einmal um die CHF 10‘000 bis CHF 12‘000, die sie von ihrem heutigen Budget abziehen können. Gehen wir also davon aus, dass jemand einen Nettolohn von CHF 84‘000 hatte, dann beträgt das angenommene Budget CHF 72‘000, sie oder er hat also CHF 12‘000 pro Jahr gespart. Das muss sie oder er nach der Pensionierung ja nicht mehr unbedingt sparen. Etwas Reserve ja, aber nicht unbedingt mehr sparen. Wenn wir nun also von den CHF 72‘000, die sie oder er effektiv während der Erwerbstätigkeit brauchte, die obigen Einsparungen oder Minderausgaben abziehen, kommen wir auf ein Budget nach Pensionierung von CHF 60‘000. Der Lebensstandard wird damit NICHT verändert!

Die Einnahmen nach der Pensionierung
Jetzt wenden wir uns der Seite der Einnahmen zu. Hatte jemand einen Lohn von über CHF 84‘000, dann erhält sie oder er die maximale AHV-Rente. Als Einzelperson CHF 28‘200 oder als Ehepaar CHF 42‘300. Dazu kommt nun bei der Einzelperson die Rente aus der Pensionskasse, beim vorher angegebenen Lohn, beträgt diese (heute noch) in etwa CHF 45‘000 pro Jahr. Zählen wir die beiden Renten nun zusammen, kommen wir in unserem Beispiel auf eine jährliche Rente von CHF 73‘200 als Einzelperson und als Ehepaar CHF 87‘300. Beide Beträge liegen über dem Budget nach der Pensionierung von CHF 60‘000. Unsere Beispielperson kann sich also getrost früher pensionieren lassen. Dabei haben wir die angesparten Säulen 3a und das Geld auf den Konti noch gar nicht hinzugerechnet und schon gar nicht benötigt. Evtl. braucht man diese für die Überbrückung der Zeit, bis dann das AHV-Alter erreicht wird. Aber das geht dann nicht mehr nur mit Kopfrechnen, das müssten wir uns das genauer ansehen.

Was bedeutet eine solch hohe Rente steuerlich?
Jeder Franken, der nun in der Pension über dem Haushaltsbudget liegt – den man für den Lebensunterhalt nicht braucht – erhöht leider die Steuerlast. Bei einem Grenzsteuersatz von bis zu 35% kann das bis zu einem Drittel oder mehr des über dem Haushaltsbudget liegenden Betrags betragen. Es lohnt sich in diesem Fall also unbedingt zu prüfen, ob man einen Teil des Pensionskassenkapitals in bar, als Kapital beziehen will. Man zahlt dann zwar auf dem Bezug eine Steuer, die relativ „schonend“ berechnet wird, aber spart sich für den Rest des Lebens eine jährliche Steuerüberbelastung, die nicht notwendig ist, weil das Haushaltsbudget ja nachweislich gedeckt ist. Damit kann man mehrere Zehntausend Franken Steuern einsparen.

Für diesen eingesparten Betrag kann man locker die gewünschten und lang ersehnten Reisen in der Pensionierung machen, die man schon immer geplant hatte, oder die Hypothek amortisieren, weil die Bank das verlangt oder man vererbt es später dann an die Kinder.

Aus unserer Erfahrung mit mehr als 10‘000 Vorsorgeplanungen unter Einbezug der Frühpensionierung, lohnt es sich also in jedem Fall, eine Frühpensionierung genau zu planen. Die Ersparnisse, die sich aus einer genauen Planung ergeben, können nachweislich sehr hoch sein.

Was mache ich bloss mit meinem Geld? (25.08.2015)

Bisher waren die Fragen aus dem Kreise der Kundinnen und Kunden sowie unserer Seminarteilnehmerinnen und -teilnehmer meist bezogen auf die Pensionierung und liefen eher in die Richtung «Soll ich in die Pensionskasse einzahlen?», «Kann ich mich Frühpensionieren lassen?», «Soll ich die Rente oder das PK-Kapital beziehen?». Das haben wir in über 10‘000 Vorsorgeplänen professionell beantwortet. Heute hingegen werden wir immer mehr angefragt: «Haben Sie für uns eine attraktive Anlage? Wir erhalten nichts mehr für unser Geld auf dem Bankkonto.» Falsch, Sie zahlen sogar noch drauf!

Was bleibt heute der Sparerin und dem Sparer Ende Jahr?
Wie man aus einem aktuellen Artikel der Neuen Zürcher Zeitung vom 24. August 2015 ersehen kann, verlangen die Banken immer mehr Gebühren für ihre Dienstleistungen, ja selbst für das einfache Lagern von Geld auf dem Bankkonto. Auf der anderen Seite werden den Bankkunden kaum mehr Zinsen gutgeschrieben, man sieht alles, von Minuszinsen bis maximal 0,3%. Beispiel: Hat man 50‘000 Franken auf dem Konto, zahlt man bis zu einem halben Prozent (250) Gebühren und erhält nur ein Viertel Prozent (125) oder noch weniger Zins, den man zudem noch versteuern muss! Ende Jahr läuft man heute also grosse Gefahr, weniger auf dem Konto zu haben als zu Jahresbeginn.

Niedrigzinsen, Druck auf den Schweizer Franken, vor ein paar Wochen Griechenland, nun China: die Medien sind voll mit Meldungen, die uns glauben machen, dass es derzeit keine Möglichkeiten gibt, sein Erspartes sicher und gewinnbringend anzulegen. Was macht man also am besten mit seinem Geld? Eine für alle passende Antwort ist auch für uns schwierig. Aber es gibt sie noch, die guten Produkte und Anlagen! Am besten zeigen wir Ihnen einfach die verschiedenen guten Möglichkeiten auf. Es gibt für sicherheitsorientierte Anleger Versicherungen, börsen-UN-abhängige Obligationen mit attraktivem Zins und Anlagen in Sachwerte.

Obligationen und Aktien, Fondsstrategien
Die Medien waren in den letzten Monaten beinahe täglich voll mit neuen Rekordergebnissen der Börsen. Der unbedarfte Laie meinte, «… alle profitieren von steigenden Kursen und ich hocke hier auf meinen 0, 025% p.a.»! Für uns als Berater gilt im Umgang mit den Börsenprodukten vor allem, dass gerade die Menschen in unserem Kundensegment trotz Aussichten auf steigende Kurse kein Risiko eingehen möchten. Dann kommt eine solche Anlage überhaupt nicht in Frage.

Wir arbeiten daher konsequent mit dem individuellen Risikoprofil und können dann mit Bestimmtheit sagen: Eine Anlage in ein Börsenprodukt kommt überhaupt nicht in Frage! Oft hören wir dann:«Ja aber, das sind ja bloss Obligationen, die sind doch sicher!?» Griechische Staatsanleihen sind auch Obligationen und wie Sie nach den letzten Monaten unschwer nachvollziehen können, sind diese heute kaum mehr etwas Wert und galten auch einmal als «sicher». Eine Obligation ist immer nur so sicher, wie der Staat oder das Unternehmen, welches die Obligation herausgibt. Sie unterliegt, da börsenkotiert, ebenfalls den meist psychologisch motivierten Schwankungen der Börse. Zudem sind die Zinsen bei sogenannten «guten Schuldnern» wie der Eidgenossenschaft oder Néstle sowie ähnlichen Unternehmen derzeit unattraktiv tief!

Für Aktien gilt mehr oder weniger dasselbe. Auch sie sind den psychologischen Irrungen und Wirrungen der Börsenkurse ausgesetzt. Seit einigen Jahren erfahren die Kurse eine positive Entwicklung, dabei schwanken sie dauernd rauf und runter. Damit können viele Menschen nicht umgehen. Nur geübte und langfristig denkende Anleger sollten deshalb Aktien direkt kaufen. Unser Unternehmen empfiehlt wegen des hohen Risikos und den sich dabei ergebenden hohen Handelscourtagen schon lange keine Einzelanlagen in Aktien oder Obligationen mehr, sondern wir bündeln unsere börsenkotierten Anlagen in sogenannte VALUE-Fondsstrategien. Hier sind unsere Kundinnen und Kunden mit dem entsprechenden Risikoprofil zwar auch an der Börse engagiert, aber langfristig und breit gestreut auf mehrere hundert Titel und in vielen Ländern und Branchen. Zusätzlich legen wir mehrheitlich in Schweizer Franken an, damit auch das Währungsrisiko überschaubar bleibt. Durch den erprobten VALUE Ansatz, der Anlagestrategie des erfolgreichsten Anlegers der Welt, Warren Buffett, minimieren wir das langfristige Risiko nochmals deutlich gegenüber herkömmlichen Börsenanlagen. Besonders konservative Anlegerinnen und Anleger sind von börsen-UN-abhängigen Obligationen überzeugt!

Mehrere, seit Jahren in ihrer Branche erfolgreiche mittelständische Unternehmen in der Schweiz, Deutschland, aber auch im übrigen Europa bieten sogenannte «börsenunabhängige» Obligationen in Schweizer Franken an. Man muss solche Angebote zwar intensiv suchen, aber man findet sie. Diese Obligationen unterscheiden sich von den oben erwähnten dadurch, dass sie nicht an der Börse handelbar sind, man muss sie wie eine Versicherung eine gewisse Zeit im Depot behalten, aber dafür schütten sie einen höheren Zins aus, z.B. bis zu 5% pro Jahr. Weshalb ist das möglich? Diese Unternehmen sind meist Marktführer in ihrer Branche, z.B. Immobilien oder andere Sachwertanlagen. Um ihr Geschäftsmodell zu optimieren, geben sie z.B. eine Obli-gation heraus, damit sie gegenüber ihren Bankpartnern über mehr Eigenkapital verfügen. Damit dies während einer längeren Periode so bleibt, kann diese Obligation nicht wie die oben erwähnte börsenkotierte Obligation frei gehandelt werden. Man muss sie z.B. vier, fünf oder mehr Jahre halten. Damit erhalten diese Unternehmen planbare Zeiträume und können mit den Geschäftspartnern bessere Konditionen aushandeln. Diese Mehrwerte geben sie den Kunden, also Ihnen, weiter. Das machen diese Unternehmen schon seit Jahrzehnten so. Uns ist eine Schweizer Kantonalbank bekannt, die solche Produkte ihren vermögenden Kunden ebenfalls empfiehlt.

Kapitalgarantierte Versicherungen
Was ist eigentlich aus den früher so beliebten steuerbegünstigten Einmaleinlage-Versicherungen geworden? Hier bleibt nur eine Antwort: Im Strudel der Niedrigzinsen sind die herkömmlichen Versicherungskonzepte weggeschwemmt worden! Einige Versicherungen haben das frühzeitig erkannt und sind auf innovative Modelle übergegangen, andere haben diese Produkte ganz vom Markt genommen. Geblieben ist jedoch die Tatsache, dass Anlagen bei Versicherungen ins Sondervermögen der Versicherung einbezahlt werden und somit vom Tagesgeschäft getrennt und immer noch eine der sichersten Anlagen im ganzen System sind. Dies ist bei Bankprodukten NICHT der Fall. Versicherungen sind im Rahmen ihrer Garantieversprechen immer noch an den vereinbarten Betrag gebunden. Das versprochene Kapital erhalten Sie als Kundin oder Kunde auch bei schlechten Börsen oder wirtschaftlich schwierigen Zeiten in jedem Fall wieder zurück!

Aus den wenigen übrig gebliebenen Produkten sticht eines heraus: Bei diesem Produkt legen Sie Geld für mindestens sieben, maximal fünfzehn Jahre an. Dabei werden Ihnen auf Ablauf noch 93% des einbezahlten Kapitals sowie der obligatorischen Stempelsteuer garantiert. Während der Laufzeit wird das Geld von der Versicherung an der Börse angelegt. Jedes Mal, wenn die Kurse steigen, erhalten Sie einen Teil des Gewinns, wenn die Kurse fallen, verlieren Sie NICHTS. Was Ihnen einmal gutgeschrieben wurde, bleibt Ihnen erhalten. Damit stehen die Chancen sehr gut, dass Sie nach Ablauf der sieben resp. fünfzehn Jahre über den einbezahlten 100% liegen. Der Zins ist zudem steuerfrei! Die Chancen auf eine bessere Entwicklung als auf dem Bankkonto stehen also sehr gut.

Zusammenfassung
Sie sehen, gross ist die Auswahl für konservative, sicherheitsorientierte Anlegerinnen und Anleger nicht mehr und dieser hat keine Übersicht mehr. Am attraktivsten sind aus unserer Sicht derzeit die börsenunabhängige Obligation in Schweizer Franken mit 5% Zins pro Jahr und die kapitalgarantierte Einmaleinlagenversicherung mit Gewinnbeteiligung. In jedem Fall empfehlen wir Ihnen eine Beratung, damit Sie Ihr Risikoprofil überprüfen und das von Ihnen gewünschte Produkt in seiner Funktion verstehen und nicht in etwas investieren, was Sie nicht verstehen und dann später bereuen.

Willy Graf, lic. iur. HSG



Ist die Einzahlung in die Säule 3a in der heutigen Zeit noch ratsam? (02.06.2015)

Ich arbeite ab sofort nur noch Teilzeit! Was nach ausgewogener Work-Life Balance klingt, hat gravierende Auswirkungen auf die Altersvorsorge. Wer sein Pensum reduzieren will, muss sich der Folgen auf seine persönlichen Altersleistungen bewusst sein. Frauen arbeiten häufiger Teilzeit als Männer. Laut dem Bundesamt für Statistik arbeiteten im Jahr 2018 59 Prozent der erwerbstätigen Frauen in der Schweiz Teilzeit, bei den Männern waren es hin-gegen nur 17,6 Prozent. Was passiert konkret in den drei Säulen AHV, Pensionskasse und eigenes Sparen, wenn man in einem reduzierten Pensum arbeitet? AHV Das kleinere Arbeitspensum trägt über das Jahr natürlich einen kleineren Lohn in die Haushaltskasse ein. Dadurch werden die Durchschnittswerte für eine maximale AHV Rente meist nicht erreicht. 2020 erhält man eine maximale AHV-Rente (derzeit 28'440), wenn der durchschnittliche abgerechnete AHV-Lohn über 85'320 liegt. Das erreichen die meisten Teilzeitbeschäftigten nicht. Sie müssen also eine kleinere AHV-Rente erwarten. Pensionskasse Hier spielt der oder dem Teilzeitbeschäftigten der sogenannte Koordinationsabzug nicht in die Karten. Der versicherte Lohn wird kleiner, weil der Koordinationsabzug immer gleich bleibt. Damit sinken nicht nur die Leistungen für Invalidität und Hinter-bliebene während der Arbeitsphase, auch die Altersleistungen werden kleiner, weil die Sparanteile sich ebenfalls meist am versicherten Lohn orientieren. Selber Sparen Die meisten Menschen im Arbeitsprozess sparen. Entweder einfach so auf das Bankkonto oder in einer steuerbegünstigten Säule 3a. Nach einer Studie der Credit Suisse aus dem Jahr 2019 zahlen 51 Prozent der Frauen und 58 Prozent der Män-ner in eine Säule 3a ein. Das ist offenbar vor allem auf den geringeren Lohn aus der Teilzeitarbeit zurückzuführen, denn an einer anderen Stelle sagt die Studie, dass Frauen unter gleichen Lohnbedingungen häufiger in die Säule 3a einzahlen als Männer. Teilzeitarbeit wirkt sich also in allen drei Säulen aus. Die finanziellen Auswirkungen sind weniger massiv, wenn man in einer Partnerschaft Teilzeit arbeitet, als wenn man als Single Teilzeit arbeitet. In jedem Fall soll man sich den Schritt gut überle-gen und sich die Konsequenzen auf einem Vorsorgeplan zeigen lassen. Erst wenn man alle Konsequenzen kennt, kann man unbeschwert sagen: Ich arbeite ab sofort nur noch Teilzeit. Willy Graf, lic. iur. HSGGerade weil die Zinsen so unattraktiv tief sind ist eine Einzahlung in die Säule 3a ein MUSS für jeden Lohnbezüger, der einen AHV Lohn erhält. Denn trotz der aktuell tiefen oder gar auf null gesenkten Verzinsung ist sie immer noch eine gute Vorsorgemöglichkeit. Erstens zwingt sie zum disziplinierten Sparen. Indem man Jahr für Jahr das Maximum einbezahlt (im Jahre 2015 sind dies 6‘768 Franken), spart man immerhin Steuern. Der Betrag, den man an Steuern spart, übersteigt die möglichen Zinsen auf diesem Betrag um ein Vielfaches. Wer zum Beispiel in der Schweiz den vollen Betrag einbezahlt und einen Grenzsteuersatz von 35% hat (d.h. dieser Steuerzahler spart von jedem Franken, den er in der Steuererklärung vom Einkommen abziehen kann, 35 Rappen), der spart 35% auf dem in die Säule 3a einbezahlten Betrag. Wer also das Maximum von 6‘768 einzahlt, der spart jedes Jahr stolze 2‘368.8. Soviel Zins gibt es nirgends auf diesem Betrag. 



Die unterschiedlichen Ausprägungen der Säule 3a

  • Säule 3a Bank: Bankkonten und Anlagefonds 
    Bei einer Bank gibt es das einfache Säule 3a Bankkonto, derzeit mit unattraktiven Zinsen bis zu 0%. Die Banken bieten aber auch die Einzahlung von Säule 3a Geldern in Anlagefonds an, die nach besonders vorsichtigen „Vorsorge“kriterien verwaltet werden müssen. Diese sind langfristig attraktiver, aber für ältere Personen oft nicht mehr zu empfehlen. Wer über 45 oder sogar über 55 Jahre alt ist, muss bei den Fonds mehr auf die Entwicklung der Börsen achten. Um das Risiko zu minimieren, dass beim Zeitpunkt des geplanten Bezugs die Kurse gerade gefallen sind, muss man frühzeitig die Gelder aus den Fonds herausnehmen und zurück auf ein Bankkonto legen. Die dort schwachen Zinsen sind immer noch besser als ein Verlust von mehreren Tausend Franken wegen einer Börsenkorrektur kurz vor Bezug, was eben auch möglich sein kann.

    Die Einzahlungen in eine Banklösung haben vor allem Vorteile wegen der flexiblen Einzahlhöhe, man kann jedes Jahr gerade so viel einzahlen, wie man zur Verfügung hat. Die Nachteile sind jedoch die geringe Sicherheit. Wer invalid wird und kein AHV-Einkommen mehr hat, bleibt auf dem Stand stehen, der zum Zeitpunkt des Beginns der Invalidität auf dem Säule 3a Konto war und kann es sogar noch erst ab Alter 59 als Frau und ab Alter 60 als Mann beziehen. Stirbt der Sparer gar, erhalten die Hinterbliebenen auch nur den aktuellen Saldo. Wenn die Säule 3a zur indirekten Amortisation der Hypothek gedacht war, und der Tod tritt nach nur fünf Einzahlungsjahren ein, dann erhält die Witwe oder der Witwer nur gerade die fünf Einzahlungen ausbezahlt, was natürlich die Hypothek in keinem Fall genügend absichert.


  • Säule 3a Versicherung
    Säulen 3a kann man oder frau auch bei einer Versicherung abschliessen. Der Nachteil ist, dass man hier einen langfristigen Vertrag mit einem fixen, jährlich zu zahlenden Betrag abschliesst. Gerade Frauen, die noch in der Familienplanung leben, müssen hier darauf achten, dass sie ein Produkt finden, das ihnen den Unterbruch des Vertrages wegen der Babypause erlaubt und das nachher wieder auf die vorherige Prämienhöhe gehoben werden kann.

    Sonst sind hier wirklich Sicherheiten eingebaut. Wer invalid wird, dem zahlt die Versicherung die abgemachte Prämie weiter, wenn die sogenannte Prämienbefreiung eingeschlossen wurde. Stirbt der Sparer oder die Sparerin, dann erhalten die Hinterbliebenen den abgemachten Betrag, der bei Ablauf der Versicherung ausbezahlt worden wäre, bereits im Falle des Todes des Versicherten, was bestimmt hilfreich ist, die Hypothek halten zu können.

    Die Versicherungen bieten heute sehr attraktive Produkte an, die fast schon individuell gestaltet werden und trotzdem eine gute Rendite erreichen können, auf jeden Fall langfristig höhere als die heutigen Zinsen der Bankprodukte. Hier empfiehlt es sich, einen Fachmann beizuziehen.

Steuern bei der Säule 3a
Wie am Anfang gezeigt, kann man mit der Einzahlung der Säule 3a jedes Jahr markant Steuern sparen. Der Abzug in der jährlichen Steuererklärung beträgt 100%, die Besteuerung beim Bezug nur 2/5 der dann normalen hundertprozentigen Besteuerung. Vermögenssteuern müssen Sie während der Laufzeit keine bezahlen. Deshalb ist die Säule 3a steuerlich wirklich interessant.

Weil als Grundlage der 2/5 Besteuerung bei der Auszahlung Ihre dann aktuelle Einkommensprogression dient, ist es zusätzlich von Vorteil, wenn die Höhe des auszuzahlenden einzelnen Betrages nicht zu hoch ist. Da Sie eine Säule 3a weder als Bankkonto noch als Versicherung in Teilen beziehen können, darf weder das eine noch das andere betragsmässig zu hoch werden, sonst „stiehlt“ die Steuerprogression die sauer ersparten Franken wieder weg.

Deshalb empfiehlt es sich, mach Abschluss der Sparzeit (Generell bis Alter 64/Frau und bis Alter 65/Mann) und mit Beginn der Bezugsphase (ab Alter 59/Frau/ab Alter 60/Mann) mehrere Bankkonten (höchstens vier) und z.B. noch eine Versicherung zu haben. Das kann zum Beispiel so aussehen:

  • Sie schliessen als junger (Alter 30/35) treusorgender Familienvater (auch als ebensolche Familienmutter, aber Achtung Babypause) eine Versicherung mit einer Prämienhöhe von 4‘000 ab. Diese läuft bis nach dem 60. Geburtstag. Das ergibt eine grosse Auszahlung der Säule 3a in diesem Jahr Alter 60. Gleichzeitig waren Sie während der Laufzeit gut gegen Invalidität und Tod versichert.
  • Dann zahlen Sie (als junger Mensch) jährlich den restlichen abzugsfähigen Betrag (2‘678) auf ein Bankkonto ein. Erreicht dieses Bankkonto ungefähr 40‘000, dann eröffnen Sie ein neues. Arbeiten Sie über das Alter 60 hinaus, dann zahlen Sie auch den Betrag von 4‘000, den Sie nun ja nicht mehr für die Versicherungsprämie benötigen, auf ein Bankkonto ein. Ab Alter 61 planen Sie dann jährlich einen Bezug der diversen (höchstens vier) weiteren Bankkonten. So optimieren Sie die steuerliche Behandlung Ihrer Säulen 3a am besten.

Willy Graf, lic. iur. HSG

Zum Autor
Willy Graf, lic. iur. HSG, ist Inhaber der VVK Vorsorge- und Vermögenskonzepte AG in Teufen (AR). Zudem ist er Gründungsdozent für Finanzplanung am Institut für Finanzplanung IfFP. Heute präsidiert er den VALIDITAS Fachverband Schweizer Finanzdienstleister und leitet die VVK AG. Er entwickelte das Geschäftsmodell «Individuelle Vorsorgeplanung und Vermögensverwaltung» für die Mitglieder grosser Partnerverbände zu günstigen und transparenten Preisen. Seit 1997 berät er mit seinem Team Familien, Einzelpersonen, institutionelle Anleger und Pensionskassen mit neutralen und unabhängigen Vorschlägen zur Vorsorge-, Anlage- und Steueroptimierung. Mehrere Tausend Besuche und Beratungen haben einen grossen Erfahrungsschatz angehäuft, den Willy Graf in den umfassenden Vorsorge-Workshops der VVK AG den Mitgliedern des LCH weitergibt.