Basel-Stadt: Freie Wahl der Wahlpflichtfächer?

Am 28. Februar 2016 entscheiden die Stimmberechtigten des Kantons Basel-Stadt über die Volksinitiative «für eine freie Wahl aller Wahlpflichtfächer an der Sekundarschule». Das Volksbegehren wird von der Freiwilligen Schulsynode Basel-Stadt FSS, Sektion des LCH, unterstützt.

(hw) Die Initiative betrifft den progymnasialen Zug (P) der Sekundarschule. Gemäss der seit August 2015 geltenden Stundentafel wählen die Schülerinnen und Schüler dieses Zuges im 10. und 11. Schuljahr zwei Wahlpflichtfächer im Umfang von vier Lektionen. Das eine dieser Wahlpflichtfächer muss zwingend entweder LINGUA (Latein oder Italienisch) oder MINT (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaft, Technik) sein. Das zweite Wahlpfichtfach können sie sich aus dem musisch-gestalterischen Bereich aussuchen.

Die Initianten – unterstützt von SP, Grünen und Gewerkschaften – sehen in diesem Zwang eine Ungerechtigkeit, bestehen doch für die Absolventen der anderen Sekundarschul-Züge (A und E) keine solchen Vorschriften. Die Initianten verlangen «die gleiche Selbstverantwortung und Mitsprache für alle». Dank der Wahlfreiheit würden Schülerinnen und Schüler gerne zur Schule gehen, besser lernen und zu verantwortungsbewussten Mitgliedern der Gesellschaft heranwachsen. Entsprechend lautet der Abstimmungs-Slogan im Basler Dialekt «Jo, ych gang gärn in d'Schuel!».

Die Gegnerinnen und Gegner der Initiative werben mit der Devise «Keine Chancen verpassen». Die Einschränkung der Wahlfreiheit sei im Sinne einer optimalen Vorbereitung auf das Gymnasium und auf die Berufsausbildung zu verantworten. Könnten Kinder völlig frei wählen, so bestehe die Gefahr, dass sie die «weniger mühsam scheinenden» Fächer wählen würden. Dies würde das Leistungsniveau der Schule insgesamt senken, finden die Initiativ-Gegner.

Falls die Stimmenden am 28. Februar der Initiative zustimmen, wird das kantonale Schulgesetz um folgende Passage ergänzt: «Auf der Sekundarstufe können alle Schülerinnen und Schüler ihre Wahlpflichtfächer ohne Einschränkung frei wählen.»

Weitere Informationen
www.fss-bs.ch

Datum

08.02.2016