Berufliche Grundbildung: Neue Altersgrenze

Durch HarmoS beginnen Jugendliche ihre berufliche Grundbildung meist schon mit 15 Jahren. Der Bundesrat hat daher die Senkung des Mindestalters für gefährliche Arbeiten in der Grundbildung von 16 auf 15 Jahren beschlossen, um so den nahtlosen Übergang vom Schul- ins Berufsleben zu gewährleisten. 

Mit dem HarmoS-Konkordat, das die Harmonisierung der Dauer und Ziele der Bildungsstufen auf nationaler Ebene anstrebt, werden vermehrt unter 16-jährige Jugendliche eine berufliche Grundbildung antreten. Um diesen Übergang vom Schul- ins Berufsleben möglichst nahtlos zu gestalten, hat der Bundesrat am 25. Juni 2014 die Änderung der Verordnung 5 zum Arbeitsgesetz beschlossen, bei der neu das Mindestalter von Jugendlichen für gefährliche Arbeiten bei 15 Jahren liegt. 

Begleitmassnahmen für gefährliche Arbeiten
Die revidierte Verordnung wird am 1. August 2014 in Kraft treten und sieht zudem vor, dass die Organisationen der Arbeitswelt (OdA) in ihren Bildungsplänen zudem begleitenden Massnahmen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes treffen. Innerhalb dreier Jahre nach Inkrafttreten der Änderung werden diese Massnahmen durch die OdA erarbeitet und durch das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) genehmigt. In den darauffolgenden zwei Jahren überprüfen und ergänzen die Kantone die Bildungsbewilligungen. Das heute geltende Mindestalter von 16 Jahren gilt bis zur Umsetzung aller Massnahmen. Sind diese Massnahmen bis zum Ablauf der vorerwähnten Fristen nicht umgesetzt, dürfen Lernende unter 18 Jahren in der entsprechenden beruflichen Grundbildung keine gefährlichen Arbeiten mehr ausführen. 

Medienmitteilung
Lesen Sie hierzu die Medienmitteilung des Staatssekretariats für Bildung, Forschung und Innovation SBFI

Datum

30.06.2014