Bildungspolitische Vorlagen in der Wintersession

In der abgeschlossenen Wintersession hat das Parlament im Bundesbudget 2019 mehr Mittel für die Bildung gewährt als ursprünglich vorgesehen. Bezüglich Gleichstellungsgesetz haben sich die Räte darauf geeinigt, Unternehmen ab 100 Angestellten zu Lohnanalysen zu verpflichten, und die Vorlage in der Schlussabstimmung angenommen.

Mehr Geld für Bildung und Forschung
Die Debatte um das Bundesbudget überstrahlte alle anderen Vorstösse in der Wintersession, die am Freitag, 14. Dezember 2018, zu Ende ging. Aus bildungspolitischer Sicht mit einem erfreulichen Ergebnis: Das Parlament hat im Voranschlag 2019 für die Bildung mehr Mittel gesprochen als vom Bundesrat beantragt. Nun stehen insgesamt zusätzlich rund 101 Millionen Franken zur Verfügung, wobei der Nationalrat zu Beginn der Beratungen die Mittel sogar auf knapp 115 Millionen erhöhen wollte. Die Räte waren sich darin einig, den Finanzierungsbeitrag an den ETH-Bereich um 30 Millionen aufzustocken. Für Pauschalbeiträge und höhere Preisbildung ist die grosse Kammer dem ständerätlichen Vorschlag gefolgt und hat den Posten um 18 Millionen Franken erhöht. Im Gegenzug gab das Stöckli bei den 3 Millionen Franken nach, die der Nationalrat zugunsten von Forschungseinrichtungen von nationaler Bedeutung zusätzlich gewährte. Zusammen über 26 Millionen Franken mehr erhalten Universitäten und Fachhochschulen.

Gleichstellungsvorlage unter Dach und Fach
Beim revidierten Gleichstellungsgesetz hat das Parlament die letzten Differenzen ausgeräumt. In der Herbstsession hatte der Nationalrat beschlossen, Unternehmen erst ab 100 Vollzeitstellen und nicht ab 100 Arbeitnehmenden zu Lohnanalysen zu verpflichten. Zudem sollten Lernende nicht angerechnet werden. In diesem letzten Punkt stimmte nun der Ständerat dem Vorschlag der grossen Kammer zu. Diese lenkte dafür bei der ersten Frage ein: Die Räte haben sich darauf geeinigt, Unternehmen ab 100 Beschäftigten zu Lohnanalysen zu verpflichten. Mit der nun beschlossenen Schwelle müssen knapp 1 Prozent der Unternehmen in der Schweiz Lohnanalysen durchführen. Diese beschäftigen 46 Prozent aller Arbeitnehmenden. Im ursprünglichen Vorschlag des Bundesrats lag die Schwelle noch bei 50 Angestellten. Das Parlament hat die Vorlage auch in anderen Punkten aufgeweicht. So beschloss es, das Gesetz auf zwölf Jahre zu befristen. Unternehmen sind zudem von weiteren Analysen befreit, sobald eine Analyse zeigt, dass sie die Lohngleichheit eingehalten haben. In der Schlussabstimmung nahm der Nationalrat das Gleichstellungsgesetz mit 110 zu 84 Stimmen bei 3 Enthaltungen an, der Ständerat mit 26 zu 17 Stimmen.

Positionierung der höheren Fachschulen
In ihrer Motion verlangt die Basler Ständerätin Anita Fetz (SP), die höheren Fachschulen zu stärken. Zu diesem Zweck soll der Bundesrat die rechtlichen Grundlagen so anpassen, dass die höheren Fachschulen mit eidgenössisch anerkannten Bildungsgängen und ihren Abschlüssen national und international klar als Teil der schweizerischen Berufsbildung positioniert sind. Nach dem Ständerat in der Sommersession hat auch der Nationalrat dem Vorstoss zugestimmt, allerdings mit einer Änderung. Er strich das Anliegen, einen Bezeichnungsschutz, eidgenössische Titel oder Bundesdiplome einzuführen. Nun muss sich der Ständerat mit der abgeänderten Motion erneut befassen. (pd/mw)
 

Datum

14.12.2018