Bildungspolitische Vorlagen in Wintersession

In der abgelaufenen Wintersession bewilligte das Parlament im Bundesbudget 2018 mehr Geld für Bildung und Forschung. Die Räte weiteten auch die Meldepflicht bei Gefährdung des Kindeswohls aus und beschlossen neue Regeln für solche Meldungen. Zuletzt lehnten sie die Schaffung einer Kommission für Sprachenfragen ab.

In der Wintersession, die am Freitag, 15. Dezember 2017 zu Ende ging, fällte das Parlament einige bildungsrelevante Beschlüsse. Mit Abstand die wichtigste Vorlage war das Bundesbudget für das Jahr 2018. Nach über zweiwöchigem Hin und Her zwischen Nationalrat und Ständerat wurde das Budget bereinigt. So erhalten die Bildungs- und Forschungsinstitutionen mehr Geld als ursprünglich geplant. Die ETH beispielsweise wird mit zusätzlichen 52,9 Millionen Franken unterstützt, obwohl der Nationalrat zunächst jegliche Zuschüsse für die ETH abgelehnt hatte. Auch bei der vom Ständerat vorgenommenen Aufstockung beim Eidgenössischen Hochschulinstitut für Berufsbildung (EHB) um 564’000 Franken lenkte der Nationalrat ein und bewilligte sie.

Beide Räte haben sich weiter für eine Erhöhung der Grundbeiträge für Universitäten und Fachhochschulen um insgesamt 17,3 Millionen Franken ausgesprochen. Auch Institute der Forschungsförderung profitieren 2018 von Mehreinnahmen von 16 Millionen Franken. Die höhere Berufsbildung dagegen geht leer aus und erhält kein zusätzliches Geld. Der Nationalrat wollte die Pauschalbeiträge um 25,6 Millionen aufstocken, aber der Ständerat hat dies bis zum Schluss abgelehnt. Unter dem Strich war das Parlament noch sparsamer als der Bundesrat, obwohl dieser in seinem Budget-Entwurf das Ausgabenwachstum in verschiedenen Bereichen gedrosselt hatte, um die Vorgaben der Schuldenbremse einhalten zu können.

Meldepflicht neu auch für Kita-Mitarbeitende
In der Schlussabstimmung genehmigte das Parlament die Kindesschutz-Vorlage. Diese dehnt die gesetzliche Meldepflicht bei Gefährdung des Kindeswohls aus, um insbesondere den Schutz von Kleinkindern zu verbessern. Bislang mussten nur Amtspersonen wie Lehrerinnen oder Sozialarbeiter bei Verdacht die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) informieren. Neu sind alle Fachpersonen meldepflichtig, die beruflich regelmässig mit Kindern Kontakt haben, zum Beispiel Kita-Mitarbeitende oder Sporttrainer. Sie müssen die KESB einschalten, wenn konkrete Hinweise vorliegen, dass die körperliche, psychische oder sexuelle Integrität eines Kindes gefährdet ist. Für Personen, die nicht meldepflichtig sind, sind konkrete Hinweise keine Voraussetzung für eine Meldung.

Keine Kommission für Sprachenfragen
Vom Tisch ist die Motion des Bündner Ständerats Stefan Engler (CVP), die eine ausserparlamentarische Kommission für Sprachenfragen schaffen wollte. Diese hätte sich mit dem Austausch zwischen den Sprachengemeinschaften beschäftigt und den Bundesrat in allen Fragen der Sprachenpolitik beraten. Nachdem der Ständerat dem Vorstoss noch mit knapper Mehrheit zugestimmt hatte, lehnte der Nationalrat diesen ab. Eine solche Kommission sei nicht das geeignete Instrument, um die Sprachenpolitik des Bundes zu stärken, befand die Mehrheit des Nationalrats. (pd/mw)
 

Datum

18.12.2017