Bildungsbericht Schweiz

Bund schafft Grundlage für Zusammenarbeit mit Kantonen im Bildungsraum

Der Bundesrat hat am 24. Juni 2015 die Vernehmlassung zum Bildungszusammenarbeitsgesetz (BiZG) eröffnet. Dem Bundesrat wird darin das Recht eingeräumt, mit den Kantonen für die Zusammenarbeit und die Koordination im Bildungsbereich eine Vereinbarung abzuschliessen.

Gemäss Bundesverfassung sorgen Bund und Kantone gemeinsam im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeiten für einen durchlässigen, qualitativ hochstehenden Bildungsraum (Art. 61a Abs. 1 BV). Beide staatlichen Ebenen koordinieren ihre Anstrengungen und stellen ihre Zusammenarbeit über gemeinsame Organe und andere Vorkehren sicher (Art. 61a Abs. 2 BV). Diesem Zweck dienen bereits heute gemeinsam von Bund und Kantonen getragene Vorhaben. Sie verfügen jedoch bisher teilweise nur über eine befristete gesetzliche Grundlage. Dazu zählen beispielsweise der seit 2010 alle vier Jahre erscheinende Schweizer Bildungsbericht und das Bildungsmonitoring, die PISA-Erhebungen oder auch der Schweizer Bildungsserver educa.ch. Damit eng verbunden ist die Koordination im Bereich der Bildungsforschung. Daneben erfüllen interkantonale Institutionen wie IFES und WBZ wichtige bildungssystemische Aufgaben im Bereich der Qualitätssicherung auf der Sekundarstufe II. Auch diese werden bereits, teils seit Jahren, vom Bund unterstützt.

Mit dem vorliegenden Gesetz wird eine Grundlage geschaffen, um die Kontinuität in der Bildungszusammenarbeit bundesseitig zu gewährleisten. Damit können die hohe Qualität und Durchlässigkeit des Bildungsraumes weiter gefördert und die bisherigen erfolgreichen Anstrengungen für eine faktenbasierte und kohärente Bildungspolitik fortgesetzt werden. Der Gesetzentwurf wird nach der Vernehmlassung im Rahmen der BFI-Botschaft 2017-2020 dem Parlament unterbreitet werden.

Quelle: Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI
 

Datum

25.06.2015

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