Fremdspracheninitiative abgelehnt

Die kantonale Volksinitiative zur Teilrevision des Volksschulgesetzes betreffend Sprachunterricht auf der Primarstufe wurde am 8. März 2015 von der Nidwaldner Stimmbevölkerung abgelehnt. Damit werden an der Primarschule weiterhin zwei Fremdsprachen unterrichtet. Die EDK ist erfreut über die Ablehnung.

In Nidwalden werden die Primarschülerinnen und Primarschüler seit 1996 ab der 5. Klasse in Französisch und seit 2005 ab der 3. Klasse in Englisch unterrichtet. Die am 14. April 2014 von Vertreterinnen und Vertretern der SVP Nidwalden eingereichte Volksinitiative sah vor, den Unterricht der Fremdsprachen auf der Primarstufe von zwei auf nur noch eine Sprache zu reduzieren. Mit 61.72 Prozent Nein-Stimmenanteil hat das Nidwaldner Stimmvolk am 8. März 2015 die Volksinitiative abgelehnt. Mit diesem Nein zur Volksinitiative wird das Nidwaldner Volksschulgesetz keiner Teilrevision unterzogen und das bisherige Modell 3/5 (Englisch aber der dritten, Französisch aber der fünften Klasse) hat weiterhin Bestand. 

EDK erfreut über Abstimmungsresultat
Der Fremdsprachenunterricht in Nidwalden orientiert sich damit weiterhin an der Sprachenstrategie der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren EDK. Die EDK zeigt sich erfreut über diesen Entscheid. Das Fremdsprachenmodell «3/5» der EDK (ab der 3. Klasse die erste, ab der 5. Klasse die zweite Fremdsprache) wird zurzeit in 23 Kantonen umgesetzt. Im Sommer 2015 wird die EDK Bilanz ziehen. Sollte bis dahin keine genügende Harmonisierung erreicht worden sein, «wäre die weitere Koordination des Sprachenunterrichts mit den zuständigen Bundesorganen abzustimmen», schreibt die EDK in ihrer Medienmitteilung vom 31. Oktober 2014.

ZLV fordert Verbesserung der Rahmenbedingungen
Vor dem Hintergrund des Niwaldner Neins zur Initiative «Nur eine Fremdsprache auf der Primarstufe» weist der Zürcher Lehrerinnen- und Lehrerverband ZLV darauf hin, dass es bessere Rahmenbedingungen brauche, um zwei Fremdsprachen in der Primarstufe erfolgreich unterrichten zu können. «Das Harms-Konkordat und die einzelnen Behörden sind dringend gefordert, diese Verbesserungen herbeizuführen. Wichtige Ansatzpunkte wären eine höhere Stundenzuteilung, bessere Lehrmittel und eine adäquate Weiterbildung der Lehrpersonen», schreibt der Verband in seiner Medienmitteilung vom 8. März 2015. (bm)

Datum

09.03.2015