Klage wegen Lohndiskriminierung abgewiesen

Das Bundesgericht weist die Beschwerde einer Aargauer Primarlehrerin wegen geschlechtsspezifischer Lohndiskriminierung mit der Begründung ab, dass alle Lehrpersonen im Kanton Aargau und nicht nur die Primarlehrerinnen weniger verdienen würden. Für den LCH, der die Klage unterstützt hat, ist dieses Urteil ein verheerendes Zeichen an die jungen Lehrpersonen.

Eine im Kanton Aargau tätige Primarlehrerin hatte beim Aargauer Verwaltungsgericht gemeinsam mit weiteren Lehrpersonen eine Beschwerde wegen geschlechtsspezifischer Lohndiskriminierung eingereicht. Sie war sich sicher, dass sie weniger verdient als andere Angestellte der kantonalen Verwaltung mit einer ähnlichen Ausbildung und zwar nur, weil sie einen typischen Frauenberuf ausübt. Nachdem das kantonale Verwaltungsgericht die Beschwerde abgewiesen hat, hat die Primarlehrerin ihre vom LCH unterstützte Klage ans Bundesgericht weitergezogen.

Nun weist das Bundesgericht in seinem Urteil vom 4. Juli 2017 die Beschwerde der Primarlehrerin gegen den Entscheid des Aargauer Verwaltungsgerichts ab. In der Medienmitteilung vom 21. Juli 2017 heisst es, dass das Verwaltungsgericht kein Bundesrecht verletze, wenn es eine Lohndiskriminierung der frauenspezifischen Funktion der Primarlehrperson weder als bewiesen noch als glaubhaft gemacht erachtet habe. Mit anderen Worten: Es ist keine geschlechtsspezifische Lohndiskriminierung, weil eben alle Lehrpersonen im Kanton Aargau und nicht nur diejenigen auf der Primarstufe weniger verdienen als Verwaltungsangestellte.

Während der Kanton Aargau sich mit diesem Entscheid in seiner Haltung bestätigt sieht, bei den Lehrpersonen ein anderes Lohnsystem als beim Verwaltungspersonal anzuwenden, hält der LCH das Urteil für ein schlechtes Signal. «Das höchste Gericht unseres Landes sagt den jungen Leuten, dass sie einen grossen Preis bezahlen müssen, wenn sie Lehrerin oder Lehrer werden wollen», erklärt Franziska Peterhans, Zentralsekretärin LCH, im Interview mit der «Tagesschau». Wenn Lehrpersonen mindestens zehn Prozent weniger als in anforderungsgleichen Berufen verdienen, sei das angesichts des Lehrermangels verheerend für den Lehrberuf. Das Ziel des LCH, für einen höheren Lohn der Lehrerinnen und Lehrer zu kämpfen, bleibt deshalb dasselbe – trotz der Niederlage vor Bundesgericht. (mw / Bild: Schweizerisches Bundesgericht)

Weitere Informationen
Beitrag in der «SRF-Tagesschau» vom 21. Juli 2017: «Lehrerinnen blitzen vor Bundesgericht ab»
Medienmitteilung des Bundesgerichts vom 21. Juli 2017: «Keine geschlechtsspezifische Lohndiskriminierung der Aargauer Primarlehrkräfte» 

Datum

24.07.2017