Lohnklage des alv gutgeheissen

Das Aargauer Verwaltungsgericht hat der Klage von Lehrpersonen am Kindergarten im Wesentlichen Recht gegeben. Der Kanton muss sein Lohnsystem bezüglich Gleichstellung von Mann und Frau überprüfen und nachbessern. 

Der alv erwartet nun, dass der Kanton die vom Gericht angeordnete Überprüfung und die entsprechenden Verbesserungen rasch und sachgerecht vornimmt. Gemäss Bundesverfassung haben Frauen und Männer das Anrecht auf gleichen Lohn für gleich bewertete Arbeit, sowohl als Einzelpersonen als auch als Gruppen. Der Kanton Aargau bezahlt den Lehrpersonen, mehrheitlich Frauen, deutlich tiefere Löhne als seinem Verwaltungspersonal in gleich hoch bewerteten Tätigkeiten. Dagegen klagten der alv und viele Kindergarten- und Primarlehrpersonen. 

Klage der Primarlehrpersonen zurückgewiesen – alv zieht Urteil weiter
Die Klage der Primarlehrpersonen wies das Verwaltungsgericht ab. Es handle sich hier aus historischen Gründen nicht um einen Frauenberuf, obwohl an der Primarschule schon seit längerer Zeit mehrheitlich Frauen unterrichten, heute über 80 %. Der alv wird gegen dieses Urteil beim Bundesgericht Beschwerde einlegen.
Den klagenden Kindergartenlehrpersonen gab das Verwaltungsgericht im Wesentlichen Recht und verpflichtete den Kanton, das entsprechende Lohnsystem auf Diskriminierungsfreiheit zu überprüfen und zu verbessern. Welche Verbesserungen konkret vorgenommen werden müssen, liess das Gericht allerdings offen. Der alv sieht dennoch davon ab, das Urteil weiterzuziehen. Er nimmt zur Kenntnis, dass der Kanton das Urteil akzeptiert und die notwendigen Überprüfungen und Verbesserungen rasch vornehmen will. Dies ist im Interesse der klagenden Lehrpersonen und des Kantons. Eine Klage vor Bundesgericht würde die Umsetzung der Verbesserungen hinauszögern, die entsprechenden Lohnnachzahlungen würden sich über einen längeren Zeitraum erstrecken und zu einem riesigen Verwaltungsaufwand führen. Daran ist der alv nicht interessiert.

Rasches Handeln erwartet
Der alv erwartet, dass der Kanton seine Ankündigung umsetzt und eine rasche Verbesserung des Lohnsystems für die Kindergartenlehrpersonen realisiert. Er erwartet auch, dass in einem zweiten Schritt die systemischen Verbesserungen beim Lohnsystem Kindergarten aus Gründen der Gleichbehandlung, wie vom Verwaltungsgericht ausgeführt, auch bei den übrigen Lehrpersonen angewandt wird. Die Besoldungsverbesserungen für die Kindergarten- und Primarlehrpersonen sind nicht nur aus Sicht der Gleichstellungsnorm notwendig, sondern auch im Interesse des Kantons als Arbeitgeber. Die aargauische Schule ist dringend darauf angewiesen, auf dem Stellenmarkt attraktiver zu werden, um genügend Lehrpersonen gewinnen zu können. 

 

Medienmitteilung alv

Datum

16.05.2014