Massnahmen zur Stärkung der Berufsbildung

Der Bundesrat hat am 27. August 2014 ein vom Eidgenössischen Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) erarbeitetes Massnahmenpaket zur Förderung der Berufsbildung genehmigt. Er beabsichtigt u.a., im Bereich der höheren Berufsbildung die Absolvierenden von eidgenössischen Prüfungen finanziell zu entlasten.

Die zunehmende Mobilität im Arbeitsmarkt, die Internationalisierung des Bildungssystems und der Erfolg der Fachhochschulen stellen die höhere Berufsbildung (HBB) vor grosse Herausforderungen. Hinzu kommen die im Vergleich zum Hochschulbereich teilweise markant höheren direkten Kosten für die Absolvierenden der HBB. Da die Vorbereitungskurse auf eidgenössische Prüfungen für die Teilnehmenden einen Grossteil der Gesamtkosten ausmachen, hat der Bundesrat das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF nun beauftragt, einen Vorschlag zur Subventionierung der Vorbereitungskurse zu konkretisieren. Das WBF wird dazu bis Ende 2014 einen Vernehmlassungsentwurf für eine Teilrevision des Berufsbildungsgesetzes erarbeiten.

Für eine klare Positionierung der höheren Berufsbildung im Bildungssystem beabsichtigt der Bundesrat weiter die Durchlässigkeit zum Hochschulbereich zu fördern, insbesondere zu den Fachhochschulen. Konkrete Ansatzpunkte sind die Erhöhung der Transparenz bei den Zulassungsbedingungen und den Anrechnungsverfahren für Absolventinnen und Absolventen der HBB. Hierzu soll der Dialog zwischen den Verantwortlichen der höheren Berufsbildung und der Fachhochschulen intensiviert werden. Begleitet werden diese Aktivitäten durch eine spezifische Fokussierung bestehender Marketing- und Kommunikationsaktivitäten zugunsten der höheren Berufsbildung.

Mit dem Ziel, die internationale Vergleichbarkeit und Wertschätzung der schweizerischen Berufsbildungsabschlüsse zu verbessern, hat der Bundesrat die Verordnung über den nationalen Qualifikationsrahmen für Abschlüsse der Berufsbildung (NQR Berufsbildung) verabschiedet. Mit dieser Verordnung wird zugleich die Grundlage für dazugehörige Zeugniserläuterungen beziehungsweise Diplomzusätze geschaffen. Künftig soll jeder Schweizer Berufsbildungsabschluss gemäss seinen Anforderungen in eines von acht Niveaus des NQR Berufsbildung eingestuft werden. Zudem wird für jeden Abschluss der beruflichen Grundbildung eine Zeugniserläuterung und für jeden Abschluss der HBB ein Diplomzusatz erstellt. Sie enthalten allgemeinverständliche Informationen zum Abschluss. Für eine bessere Vergleichbarkeit wird auch der Bezug zum europäischen Qualifikationsrahmen hergestellt. Zeugniserläuterungen und Diplomzusätze sollen Arbeitgebenden bei der Rekrutierung von Personal im In- und Ausland eine rasche Einschätzung der Kompetenzen der Bewerbenden ermöglichen. Die Verordnung tritt am 1. Oktober 2014 in Kraft. Die Einstufung aller Schweizer Berufsbildungsabschlüsse soll binnen drei Jahren stattfinden. Die Veröffentlichung der ersten Serie von Zeugniserläuterungen und Diplomzusätzen ist für Sommer 2015 vorgesehen.

Quelle: Medienmitteilung des WBF, www.wbf.admin.ch

Datum

29.08.2014