Respekt und Sorgfalt auf landwirtschaftlichen Betrieben

Das Wanderland Schweiz bietet für Schulklassen ein breites Spektrum an Ausflugszielen und Wanderrouten an. Da viele Wanderwege durch landwirtschaftlich genutztes Gebiet führen, gilt es sowohl für Lehrpersonen als auch für Schülerinnen und Schüler, ein paar Regeln zu beachten. 

(bm) Wanderwege führen oftmals vorbei an Bauernhöfen, an angepflanzten Feldern und Äckern und an Weideland. Manchmal führen sie sogar mitten hindurch. Nicht wenige Betriebe haben mehrere Kilometer lange Wanderwege, die innerhalb des Grundstücks verlaufen. Ist man als Lehrperson mit seiner Schulklasse auf solchen Pfaden unterwegs, ist es hilfreich, sich und seiner Klasse ein paar wenige Regeln in Erinnerung zu rufen. Denn Ziel sollte es sein, dass die Wandergruppe zum einen eine gut signalisierte und sichere Route vorfindet und zum anderen dass der landwirtschaftliche Betrieb nicht gestört wird. 

Folgende Regeln sollten beachtet werden: 

  • AUF DEM WEG BLEIBEN: Nutzt die Wandergruppe die signalisierten Wege, reduziert sich das Gefahren- und Unfallrisiko.   
  • NICHT DURCH HOHES GRAS GEHEN: Wanderinnen und Wanderer, die hohes Gras (bereits ab einer Höhe von 20 Zentimetern) niedertrampeln, verunmöglichen es den Landwirten, das Gras sauber zu mähen. Das geschnittene Gras ist durch Erde verschmutzt. Die Folge: unsauberes Futter für die Tiere.
  • ZÄUNE UND WEIDEGATTER IMMER SCHLIESSEN: Auf Wanderwegen, die durch umzäuntes Weideland führen, sollten die Weidegatter immer geschlossen werden. Bleiben sie offen, kann das Vieh entfliehen oder aber Tiergruppen durchmischen sich. Hier wieder Ordnung zu schaffen, bedeutet für Landwirte mehrere Stunden Arbeit. 
  • RESPEKT UND ABSTAND VOR TIEREN: Gegenüber Tieren stets Respekt bewahren, Abstand halten und sich ruhig verhalten. Tiere durch schnelle Bewegungen oder laute, ungewohnte Geräusche erschrecken, verursacht Stress. Arbeitstiere wie Hütehunde sollten bei der Arbeit weder gestört noch sollte mit ihnen gespielt werden.

Datum

13.05.2015