Sexualkundeunterricht: Bundesrat gegen Volksinitiative

Am 17. Dezember 2013 wurde die Volksinitiative «Schutz vor Sexualisierung in Kindergarten und Primarschule» mit 110'040 gültigen Unterschriften eingereicht. Sie richtet sich gegen die heute gültige Praxis in der Primarschule. Der Bundesrat empfiehlt, die Volksinitiative abzulehnen.

Die Volksinitiative «Schutz vor Sexualisierung in Kindergarten und Primarschule» zielt darauf ab, den Sexualkundeunterricht für Kinder im Alter von neun bis zwölf Jahren freiwillig zu machen. Erst ab dem 12. Lebensjahr soll ein obligatorischer Unterricht, der Wissen zur menschlichen Fortpflanzung und Entwicklung vermittelt, im Rahmen des Biologieunterrichts möglich sein. Die Initianten befürchten zudem, dass mit Einführung des Lehrplans 21 ein Ausbau des Sexualkundeunterrichts stattfinden und damit das elterliche Erziehungsrecht eingeschränkt werden könnte. 

Die Volksinitiative richtet sich damit gegen die heutige Praxis in der Primarschule und verhindert die Erfüllung des öffentlichen Bildungsauftrags, grundlegende Kenntnisse zur Sexualität und zur gesundheitlichen Prävention zu vermitteln. Aus Sicht des Bundesrats sind die Befürchtungen der Initianten unbegründet. Die primäre Verantwortung für die Sexualerziehung der Kinder und Jugendlichen liege nach wie vor bei den Eltern. Die Schule unterstütze die Eltern lediglich im Rahmen eines alters- und stufengerechten Sexualkundeunterrichts. Der Unterricht sei Teil der Fachbereiche Natur, Mensch und Gesellschaft. Es gebe kein Schulfach Sexualkunde und werde auch künftig keines eingeführt. Der entsprechende Unterricht habe sich bewährt.

Der Bundesrat sieht daher keine Veranlassung, an der bestehenden verfassungsmässigen Kompetenzverteilung zwischen Bund, Kantonen und Gemeinden etwas zu ändern. Er spricht sich deshalb gegen die Annahme der Volksinitiative «Schutz vor Sexualisierung in Kindergarten und Primarschule» aus.(bm)

Quelle: Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI

Datum

09.04.2014