Teil-Rückschlag für Schaffhauser Kindergartenlehrpersonen

Das Bundesgericht hat am 21. Februar 2018 entschieden, dass die Löhne der langjährigen Kindergartenlehrpersonen des Kantons Schaffhausen nicht geschlechterdiskriminierend sind. Das Obergericht prüft nun eine rechtsungleiche Behandlung von älteren gegenüber jüngeren Kindergartenlehrpersonen. 

Im Jahr 2005 trat ein neues Lohnsystem für Mitarbeitende der Verwaltung des Kantons Schaffhausens in Kraft, dadurch wurde der Lohn von jüngeren Kindergartenlehrpersonen in ein neues Lohnband angehoben. Da der Lohn von langjährigen Kindergartenlehrpersonen dabei weniger stark erhöht wurde, forderten diese eine rückwirkende Lohnerhöhung wegen Geschlechterdiskriminierung. Der Regierungsrat wies dies zunächst ab. Das Obergericht kam aber zum gegenteiligen Schluss und erklärte den Lohn als geschlechtsbedingt diskriminierend. Daraufhin erhob der Regierungsrat Beschwerde beim Bundesgericht.

Beschwerde teilweise gutgeheissen
In seiner öffentlichen Beratung vom 21. Februar 2018 hat das Bundesgericht die Beschwerde nur teilweise gutgeheissen. Laut dem Entscheid konnten die Kindergartenlehrpersonen nicht glaubhaft machen, dass es sich beim früheren Besoldungssystem um eine geschlechterspezifische Lohndiskriminierung gehandelt hat. Damit bestätigt das Bundesgericht den Entscheid vom 2017, als Kindergartenlehrpersonen des Kantons Zürichs wegen Diskriminierung eine Klage eingereicht haben. Auch diesmal ist der Entscheid mit drei zu zwei Stimmen knapp ausgefallen. Da die Kindergartenlehrpersonen jedoch auch eine rechtsungleiche Behandlung von älteren gegenüber jüngeren Kindergartenlehrpersonen geltend gemacht haben, geht der Fall zurück ans kantonale Obergericht. Dieses wird nun prüfen und sich äussern müssen, ob der Regierungsrat diesbezüglich das Gleichbehandlungsgebot verletzt hat.

Lohndifferenzen beheben
In vielen Kantonen bestehen immer noch Lohndifferenzen zwischen Kindergartenlehrpersonen und Lehrpersonen der Primarschulstufe. «Die Anforderungen an Kindergartenlehrpersonen sind, ebenso wie sonst in der Gesellschaft, gestiegen. Das begründet die gleichwertige Ausbildung und einen gleichwertigen Lohn», erklärt Ruth Fritschi, Mitglied der Geschäftsleitung LCH und Präsidentin der Stufenkommission 4bis8 im Interview mit der Sendung «10vor10» vom 21. Februar 2018. Der LCH fordert, dass Kindergartenlehrpersonen und Lehrpersonen der Primarschulstufe für die gleiche Ausbildung auch den gleichen Lohn erhalten, und setzt sich weiter für eine Anhebung der Löhne von Kindergartenlehrpersonen ein. (ff / Bild: Schweizerisches Bundesgericht)

Weitere Informationen
Medienmitteilung des Bundesgerichts vom 21. Februar 2018: «Geschlechtsbedingte Lohndiskriminierung der langjährigen Schaffhauser Kindergartenlehrkräfte zu Unrecht bejaht» 

Beitrag im «10vor10» auf SRF 1 vom 21. Februar 2018: «Kindergärtnerinnen kämpfen für mehr Lohn und Anerkennung»

Artikel im 20 Minuten vom 21. Februar 2018: «Rückschlag für die langgedienten Lehrkräfte»

Artikel im Tages Anzeiger vom 21. Februar 2018: «Rückschlag für Schaffhauser Kindergärtnerinnen»

Artikel in der Aargauer Zeitung vom 21. Februar 2018: «Schaffhauser Kindergärtnerinnen erleiden Rückschlag vor Bundesgericht»

Datum

22.02.2018