Volksinitiative AHVplus formell zustande gekommen

Die Volksinitiative «AHVplus: Für eine starke AHV» ist formell zustande gekommen. Von den 112‘114 letzten Dezember eingereichten Unterschriften waren nur gerade 419 ungültig. Damit ist klar, dass den Plänen des Bundesrats zur «Altersvorsorge 2020» mit AHVplus nun ein eigentliches Gegenprojekt gegenübersteht.

Die Volksinitiative «AHVplus: Für eine starke AHV» ist formell zustande gekommen. Von den 112‘114 letzten Dezember eingereichten Unterschriften waren nur gerade 419 ungültig. Damit ist klar, dass den Plänen des Bundesrats zur «Altersvorsorge 2020» mit AHVplus nun ein eigentliches Gegenprojekt gegenübersteht, mit dem die künftigen Renteneinkommen gestärkt statt geschwächt würden. Dies ist dringend notwendig. Denn die AHV-Renten hinken immer mehr den Löhnen hinterher und die Leistungen der zweiten Säule stehen unter Druck. Die Renteneinkommen aus erster und zweiter Säule sind deshalb für viele Menschen zu gering. Ohne Gegenmassnahmen wird sich das Problem für künftige Rentnerinnen und Rentner noch verschärfen. Das Projekt «Altersvorsorge 2020» will die Leistungen der AHV gar noch verschlechtern, indem der Teuerungsausgleich in Frage gestellt wird.

Statt die AHV-Leistungen abzubauen, braucht es eine Stärkung des wichtigsten Sozialwerks der Schweiz. Denn die AHV ist die sicherste, effizienteste und sozialste Altersvorsorge der Schweiz. Die Initiative verlangt, die AHV-Renten um 10 Prozent zu erhöhen. Für Alleinstehende würde die durchschnittliche AHV-Rente um rund 200 Fr. und für Ehepaare um rund 350 Fr. pro Monat angehoben. Dank dem genialen und solidarischen Finanzierungsmodell ist eine Stärkung der ersten Säule für Versicherte mit tiefen und mittleren Einkommen viel effizienter und kostengünstiger als das private Sparen, wo die Banken und Versicherungen mitverdienen. Wegen dem viel besseren Preis-Leistungsverhältnis der ersten Säule ist es gerade für die junge Generation interessant, die AHV zu stärken.

Überdurchschnittlich profitieren würden insbesondere die Frauen: Wegen Mutterschaft und Kinderbetreuung erhalten Frauen oft nur kleine Pensionskassenrenten. Bei der AHV dagegen werden die Erwerbsunterbrüche dank Erziehungsgutschriften ausgeglichen, so dass auch Frauen mit Kindern gute AHV-Renten ausbezahlt werden.


Quelle: www.sgb.ch

Datum

20.01.2014