Weg für «Horizon 2020» ist frei

Die Personenfreizügigkeit zwischen der Schweiz und der EU wird auf Kroatien ausgeweitet. Möglich machte dies der Beschluss des Parlaments für ein Gesetz zur Zuwanderungsinitiative. Der Entscheid ermöglicht der Schweiz eine umfassende Teilnahme als vollassoziiertes Mitglied am Forschungsprogramm Horizon 2020. 

Die Schweiz ratifiziert das Protokoll zur Erweiterung der Personenfreizügigkeit auf Kroatien. Diese Ratifizierung ist gemäss Medienmitteilung des Staatssekretariats für Bildung, Forschung und Innovation SBFI vom 16. Dezember ein wichtiges Element für die vom Bundesrat angestrebte Konsolidierung und Weiterentwicklung des bilateralen Wegs. Sie ermögliche ferner ab 1. Januar 2017 eine umfassende Teilnahme der Schweiz als vollassoziiertes Mitglied am Forschungsprogramm Horizon 2020. «Dies ist von zentraler Bedeutung für die Qualität und Reputation des Forschungsplatzes Schweiz sowie für die Wettbewerbsfähigkeit unseres Landes. Damit können sich Schweizer Forschende wieder vollumfänglich an den durch das Programm finanzierten europäischen Forschungsprojekten beteiligen», schreibt das SBFI weiter. Ebenso wichtig wie die finanziellen Aspekte sei die internationale Vernetzung der Schweizer Hochschulen.

Ende der Übergangsmassnahmen
Seit 1988 beteiligen sich Forschende in der Schweiz an EU-Forschungsrahmenprogrammen, entweder im Status der Schweiz als Drittstaat oder als assoziierte Partnerin. Am 1. Januar 2014 startete die neuste, achte Generation «Horizon 2020 – das Rahmenprogramm der EU für Forschung und Innovation». Dieses dauert bis 2020 und umfasst ein Gesamtbudget von rund 80 Milliarden Euro.
Aufgrund des Abstimmungsresultats vom 9. Februar 2014 zur Masseneinwanderungsinitiative und der damit verbundenen Nicht-Unterzeichnung des Kroatien-Protokolls lehnte die Europäische Union eine Vollassoziierung der Schweiz am gesamten Horizon 2020-Paket ab. Stattdessen einigten sich die Schweiz und die EU über eine Teilassoziierung, welche provisorisch am 15. September 2014 in Kraft trat und bis Ende 2016 gilt. Mit dem Gesetz zur Zuwanderungsinitiative und der Ratifizierung des Kroatien-Protokolls kann die Schweiz wieder vollumfänglich an Horizon 2020 teilnehmen. (Quelle: SBFI)
 

Weitere Informationen
Medienmitteilung des Staatssekretariats für Bildung, Forschung und Innovation SBFI vom 16. Dezember 2016: Schweiz ratifiziert Kroatien-Protokoll
Informationswebsite des SBFI zum Status der Schweiz in Horizon 2020
 

Pressestimmen

Schweiz weitet Personenfreizügigkeit auf Kroatien aus (SRF online, 16.12.2016)

Schweiz erweitert Personenfreizügigkeit auf Kroatien (Tagesanzeiger, 16.12.2016)
 

Datum

20.12.2016