Die gute Zusammenarbeit zwischen den Lehrpersonen und den Eltern, bezogen auf das einzelne Kind und die Schulklasse, ist heute ein unbestrittener Standardanspruch. Neueren Datums ist die Forderung nach Zusammenarbeit auf Schulebene im Sinne einer geregelten Mitwirkung der Elternschaft. Der LCH bejaht klar auch diesen Anspruch. Der Vollzug der Elternmitwirkung muss jedoch örtlich massgeschneidert erfolgen und ein vielfältiges Repertoire an Zusammenarbeitsformen situationsgerecht und zweckmässig einsetzen.
LCH zur Elternmitwirkung auf Schulebene
Positionspapiere
Eltern
Der LCH zur Elternmitwirkung auf Schulebene
Datum
Ort
Zürich
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