Der LCH nimmt in seiner Vernehmlassungsantwort an das Bundesamt für Justiz Stellung zur Meldepflicht bei Verdacht auf Gefährdung des Kindeswohls. Der LCH unterstützt grundsätzlich alle Bestrebungen, welche Kindern grösseren Schutz vor Übergriffen bieten. Alle Betreuungs- und Freizeitangebote für Kinder und insbesondere obligatorische Schulen unterliegen einer hohen Sorgfaltspflicht. Im Falle einer Ausweitung der Meldepflicht auf Personen, die regelmässigen Kontakt mit Kindern haben, sollte der Bund zwingend den Vollzug enger begleiten, damit Lehrpersonen, die für Gefährdungsbeobachtungen nicht speziell ausgebildet sind, genügend Unterstützung erfahren.
Vernehmlassungsantwort: Meldepflicht bei Verdacht auf Gefährdung des Kindeswohls
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Integrität
Vernehmlassungsantwort: Meldepflicht bei Verdacht auf Gefährdung des Kindeswohls
Datum
Ort
Zürich
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