Schule Pfäffikon ZH

LCH verurteilt Entlassung eines homosexuellen Lehrers

Beim entlassenen Lehrer aus Pfäffikon haben die Schulleitung und die Schulpflege ihre Fürsorgepflicht nicht wahrgenommen und versagt. Dies schreibt die Geschäftsleitung LCH in einer Stellungnahme. Das Vorgehen sei inakzeptabel und unwürdig.

In Pfäffikon (ZH) musste ein Lehrer seine Stelle verlassen, nachdem ihn Eltern wegen seiner Homosexualität drangsaliert hatten. Foto: iStock/Natalia Bodrova

Ein homosexueller Lehrer verliert im Februar 2024 im Kanton Zürich seine Stelle. Dies nachdem er nach pädagogisch korrekt durchgeführtem und obligatorischem Sexualkundeunterricht massiv von wertkonservativen Eltern kritisiert wurde (mehr dazu im Artikel «Schulleitung lässt homosexuellen Lehrer fallen»).

Kolleginnen und Kollegen sowie anfänglich auch die Schulleitung stellten sich hinter den Lehrer.
Der Widerstand gewisser Eltern gegen den Lehrer wurde jedoch so gross, dass die Schule in Pfäffikon (ZH) einknickte und den Lehrer entliess.

Problematisch aus zwei Gründen

Für den Dachverband Lehrerinnen und Lehrer Schweiz (LCH) ist dies gleich in zweierlei Hinsicht hoch problematisch.

Erstens erhielt der Lehrer keine nachhaltige Unterstützung von Seiten der Schulleitung, obwohl er sich gemäss heutigem Kenntnisstand nichts hat zuschulden kommen lassen.

Zweitens zeigt sich, dass der Lehrer nicht aufgrund seines Unterrichts, sondern aufgrund seiner Homosexualität von Eltern diskriminiert wurde. Die Schulleitung und die Schulpflege haben eine Fürsorgepflicht und müssen sich als Arbeitgeber schützend vor ihre Angestellten stellen. In dieser Hinsicht haben beide Instanzen versagt.

Nulltoleranz bei Homophobie, Diskriminierung und Rassismus

Die Vorgehensweise von Schulleitung und Schulpflege ist für den LCH inakzeptabel und einer Bildungsinstitution, in welcher gegenseitiger Respekt und Toleranz gelebt werden soll, unwürdig. Denn auch gegenüber Lehrpersonen muss eine Nulltoleranz in Bezug auf Homophobie, Diskriminierung und Rassismus gelten.

Datum

30.04.2024

Autor
Geschäftsleitung LCH