Der LCH unterstützt die ausgearbeitete Gebührenverordnung des Bundesamtes für Sport BASPO für dessen umfassendes Dienstleistungsangebot. Die Gebühren entsprechen der bisherigen Praxis und sind moderat. Weiterhin gebührenfrei bleiben Leistungen in Zusammenhang mit den Sportförderungsprogrammen (J&S, ESA) des Bundes.
Stellungnahme LCH
Stellungnahmen
Anhörungsantwort Gebührenverordnung BASPO
Datum
Ort
Zürich
Publikation
Stellungnahmen