Der LCH unterstützt die ausgearbeitete Gebührenverordnung des Bundesamtes für Sport BASPO für dessen umfassendes Dienstleistungsangebot. Die Gebühren entsprechen der bisherigen Praxis und sind moderat. Weiterhin gebührenfrei bleiben Leistungen in Zusammenhang mit den Sportförderungsprogrammen (J&S, ESA) des Bundes.
 
 Stellungnahme LCH
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Anhörungsantwort Gebührenverordnung BASPO
  Datum 
  
  Ort 
 Zürich 
  Publikation 
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