Eidgenössisches Berufsattest ist eine Erfolgsstory

Im Jahr 2004 wurde die zweijährige berufliche Grundbildung mit eidgenössischem Berufsattest EBA eingeführt. Seither sind 56 EBA-Grundbildungen entstanden, wie ein kürzlich veröffentlichter Bericht zeigt. Auch sonst fällt die Bilanz positiv aus: Die Akzeptanz der EBA-Angebote ist bei allen Beteiligten hoch.

Seit der gesetzlichen Einführung der zweijährigen beruflichen Grundbildung mit eidgenössischem Berufsattest EBA im Jahre 2004 sind 56 EBA-Grundbildungen geschaffen worden. Dies belegt der Bericht «Einführung des Eidgenössischen Berufsattests – eine Bilanz», den der Bundesrat in Erfüllung eines Postulats des ehemaligen Nationalrats Jean Christophe Schwaab erstellt und am 22. März 2019 verabschiedet hat. Der Bericht zeigt auch auf, dass die EBA-Grundbildungen primär praktisch begabte Personen gut für den ersten Arbeitsmarkt qualifizieren und ihnen den Zugang zu weiterführenden Abschlüssen auf Sekundarstufe II (Eidgenössisches Fähigkeitszeugnis EFZ) sowie Weiterbildungen eröffnen.

Fit für den Arbeitsmarkt
Sowohl die EBA-Lernenden wie auch die Ausbildungsverantwortlichen in den Betrieben und Berufsfachschulen sind gemäss den Evaluationen mit den EBA-Angeboten zufrieden. So gelingt den EBA-Absolventinnen und -Absolventen in den meisten Fällen ein erfolgreicher Einstieg in den Arbeitsmarkt. Deren Erfolgsquoten und Arbeitsmarktfähigkeit haben sich seit der Einführung entwickelt und stabilisiert. 93 Prozent der 2017 angetretenen Kandidatinnen und Kandidaten bestanden die Lehrabschlussprüfung. 70 Prozent der Personen, die eine EBA-Grundbildung begonnen haben, schliessen diese auch ab. Rund ein Drittel der EBA-Absolventinnen und -Absolventen treten nach Abschluss in eine EFZ-Grundbildung über. Insgesamt schlossen seit der Einführung nahezu 50'000 Personen eine EBA-Grundbildung erfolgreich ab.

Die zweijährige berufliche Grundbildung mit EBA wurde als wesentliche Neuerung mit dem Bundesgesetz über die Berufsbildung (BBG) eingeführt und 2004 in Kraft gesetzt. Sie richtet sich vorwiegend an praktisch begabte Schulabgängerinnen und -abgänger und führt – im Gegensatz zu den früheren Anlehren – zu einem eidgenössischen Abschluss auf Sekundarstufe II mit schweizweit einheitlichen Kompetenzen. Die Organisationen der Arbeitswelt entscheiden, ob es in ihrem Berufsfeld eine EBA-Grundbildung geben soll. Bund und Kantone leisten als Verbundpartner ihren Beitrag, indem sie die nötigen Rahmenbedingungen schaffen. (pd/mw; Foto: Claudia Baumberger)

Weitere Informationen
Bericht des Bundesrats in Erfüllung des Postulats 14.3740 «Einführung des Eidgenössischen Berufsattests – eine Bilanz» 
 

Datum

04.04.2019