Ein ausgewogener Kompromiss für die berufliche Vorsorge

In einer Vernehmlassungsantwort an den Bundesrat begrüsst der LCH die Reform der beruflichen Vorsorge, die von den Sozialpartnern ausgearbeitet worden ist. Mit diesem Vorschlag könne die zweite Säule gestärkt, die Rentenleistung erhalten und in manchen Fällen gar verbessert werden, schreibt der LCH.

Im Juli 2019 haben der Schweizerische Arbeitgeberverband, der Schweizerische Gewerkschaftsbund und Travail.Suisse auf Einladung des Bundesrats einen Vorschlag zur Revision der zweiten Säule gemacht. Ziel dabei ist es, das Finanzierungsproblem der beruflichen Vorsorge zu vermindern, das Rentenniveau zu sichern und die soziale Absicherung von Erwerbstätigen mit kleinen Löhnen zu verbessern. So sollen auch Teilzeitbeschäftigte, und damit insbesondere Frauen, besser abgesichert werden.

Teilzeitarbeitende absichern

Der Dachverband Lehrerinnen und Lehrer Schweiz (LCH) hebt in seiner Vernehmlassungsantwort besonders Punkte hervor, die für die Lehrerinnen und Lehrer von zentraler Bedeutung sind. So betont der LCH, dass der Vielzahl an Teilzeitbeschäftigten «endlich auch in der beruflichen Vorsorge Rechnung getragen werden muss». Mit über 70 Prozent arbeite in den Lehrberufen ein sehr hoher Anteil der Erwerbstätigen Teilzeit. Wenn also nun mit dem Modell der Sozialpartner die Koordinationsabzüge halbiert werden, käme dies den teilzeitarbeitenden Lehrpersonen zu Gute und jenen, die in mehreren Anstellungsverhältnissen mit verschiedenen kleinen Pensen beschäftigt sind. Mit der Halbierung des Koordinationsabzuges wird nämlich der versicherte Lohn erhöht.

Höherer Rentenzuschlag

Eine weitere Massnahme ist der lebenslange monatliche Rentenzuschlag für künftige Bezügerinnen und Bezüger von Alters- und Invalidenrenten der beruflichen Vorsorge. Der LCH sieht diesen als effizientes Element zur Besserversicherung von Lehrpersonen, denen es nicht möglich ist, in der kurzen verbleibenden Zeit ihres Erwerbslebens das Sparkapital deutlich zu erhöhen. Mit dem bestehenden Vorschlag der Sozialpartner werde es ermöglicht, die zweite Säule zu stärken und die Rentenleistung trotz Senkung des Mindestumwandlungssatzes zu erhalten und für Teilzeitarbeitende sogar zu verbessern.

Weitere Informationen

«Bundesrat eröffnet Vernehmlassung zur Reform der beruflichen Vorsorge», Medienmitteilung vom Bundesrat (13.12.2019)

Datum

19.03.2020

Autor
Anna Walser