Die Kinderbetreuungsverordnung (KiBeV) des Bundes bringt eine Bewilligungspflicht für institutionalisierte Kinderbetreuung. Dies sichert die Qualität der Betreuungsangebote und damit das Wohl der Kinder. Der LCH legt grossen Wert auf kompetente familienergänzende Kinderbetreuung und befürwortet die Schaffung einer Kinderbetreuungsverordnung.
Kinderbetreuungsverordnung
Stellungnahmen
Ja zur neuen Kinderbetreuungsverordnung
Datum
Ort
Zürich
Publikation
Stellungnahmen