Seit 1. Januar 2011 liegt die Verantwortung für die Sonderpädagogik bei den Kantonen. Eine Studie im Auftrag des LCH zeigt grosse Unterschiede beim Angebot und der Ressourcenzuteilung. Ein 100%-Pensum für integrierende Heilpädagogik muss im einen Kanton für 45 Kinder reichen, im anderen für 250! Es fehlt an Transparenz zu den praktizierten Modellen. Nicht einmal die Hälfte der Deutschschweizer Kantone ist bisher dem Sonderpädagogik-Konkordat beigetreten, darunter ZH, BE, AG und SG. Ein Drittel aller Kantone hat noch immer kein kantonales Rahmenkonzept.
Medienmitteilung
Studie Umsetzung Sonderpädagogik
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Medienmitteilung und Studie Umsetzung Sonderpädagogik
Datum
Ort
Zürich
Publikation
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