Das Urteil des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte stützt damit auch das Bundesgericht. Dieses entschied bereits im November 2014, dass der Unterricht für Primarschüler zumutbar sei. Im Urteil des Europäischen Gerichtshof wird klar betont, dass der Sexualkunde ein wichtiger Bestandteil der Schulerziehung sei. Es gehe darum, Schüler auf die durchaus reale Gefahr von sexuellen Übergriffen und Missbrauch vorzubereiten.
Beat W. Zemp, Zentralpräsident des Dachverbands Lehrerinnen und Lehrer Schweiz LCH, ist zufrieden mit dem Urteil. «Unsere Lehrpersonen unterrichten Sexualkunde alters- und situationsgerecht», bestätigt er gegenüber dem Tages-Anzeiger vom 18. Januar 2018. Zemp geht davon aus, dass damit auch der Sexualkundeunterricht, wie ihn der Lehrplan 21 vorsieht, rechtlich abgesegnet ist. Für ihn geht es im Sexualkundeunterricht primär um den Schutz vor sexuellen Übergriffen. Kinder müssten schon im Kindergartenalter wissen, dass ihr Körper ihnen gehöre. Auf der Oberstufe komme der Schutz vor sexuell übertragbaren Krankheiten hinzu. «Diese beiden Risiken sind die Legitimation dafür, dass die Schule einen Eingriff in die sexuelle Erziehungshoheit der Eltern machen darf», erklärte Zemp in einem Interview vom 22. Januar 2018 mit dem Portal swissinfo.ch. (pd/bm/mw; Foto: Thinkstock/itakdalee)
Pressestimmen
Schüler müssen Sexualkunde besuchen (Tages-Anzeiger online, 18.01.2018)
Basler Sexualkundeunterricht verletzt keine Grundrechte (Tages-Anzeiger online, 18.01.2018)
Sexualkundeunterricht in Basler Kindergärten rechtens (Rendez-vous, Radio SRF 4 News, 18.01.2018)