Der Bundesrat hat am 29. April 2020 entschieden, dass ab dem 11. Mai der Präsenzunterricht an den obligatorischen Schulen wieder stattfinden kann. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) hat dazu die «COVID- 19 Grundprinzipien Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts an obligatorischen Schulen als Grundlage für die Ausarbeitung der Schutzkonzepte der Schulen unter Berücksichtigung der Betreuungseinrichtungen und Musikschulen» erarbeitet. Der LCH begrüsst, dass die BAG-Grundprinzipien vom Bundesrat als verbindlich erklärt wurden. Schulen dürfen nur unter Einhaltung der BAG-Grundprinzipien den Präsenzunterricht wieder aufnehmen. Weitergehende, verbindliche Regelungen wären aber nötig gewesen. Es ist ja bereits heute erkennbar, dass es in den Kantonen deutliche Divergenzen in Bezug auf die Ausgestaltung der Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts gibt.
Medienmitteilungen
Stellungnahme des LCH zu den COVID-19 Grundprinzipien des BAG
In seiner Medienmitteilung vom 30. April 2020 begrüsst der LCH, dass die BAG-Grundprinzipien vom Bundesrat als verbindlich erklärt wurden. Schulen dürfen nur unter Einhaltung der BAG-Grundprinzipien den Präsenzunterricht wieder aufnehmen. Weitergehende, verbindliche Regelungen wären aber nötig gewesen.
Datum
Ort
Zürich
Publikation
Medienmitteilungen