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Stellungnahme LCH: Änderung des Bundesgesetz über die Gleichstellung von Frau und Mann (Gleichstellungsgesetz GLG)

Seit fast 35 Jahren steht in der Bundesverfassung der Grundsatz, dass für gleichwertige Arbeit gleicher Lohn bezahlt werden muss. Dennoch besteht nach wie vor ein Lohngefälle zwischen Mann und Frau. Der LCH hat Stellung genommen zur geplanten Änderung des Gleichstellungsgesetzes. Er begrüsst grundsätzlich das Bestreben des Bundesrates, dem Verfassungsauftrag der Lohngleichheit zum Durchbruch zu verhelfen, sieht die Gesetzesvorlage jedoch als ungenügend an. Es brauche weitergehende Massnahmen und die Übernahme der Verantwortung durch den Bund.


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Stellungnahme LCH: Änderung des Bundesgesetz über die Gleichstellung von Frau und Mann (Gleichstellungsgesetz GLG)

Datum

03.03.2016

Ort
Zürich

Publikation
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