Support für Lehrplan 21 und Jugendschutz

Am 7. März 2021 haben zwei Kantone über bildungspolitisch relevante Vorstösse abgestimmt. Im Baselbiet wurde eine Beschränkung der Kompetenzbeschreibungen im Lehrplan 21 abgelehnt. Das Berner Stimmvolk hat einen verstärkten Jugendschutz für Verkauf und Abgabe von E-Zigaretten befürwortet.

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Der Fokus am gestrigen Abstimmungssonntag vom 7. März 2021 gehörte ganz klar den drei nationalen Vorlagen. Gleichwohl standen aus bildungspolitischer Sicht zwei interessante Vorstösse auf kantonaler Ebene zur Abstimmung. Im Kanton Basel-Landschaft haben die Stimmberechtigten die formulierte Gesetzesinitiative «Die gigantische und unerfüllbare Anzahl von 3'500 Kompetenzbeschreibungen in den Lehrplan auf ein vernünftiges Mass reduzieren» mit 65,6 Prozent klar abgelehnt. 

Rückmeldeprozess läuft weiter wie gewohnt 

Das von der Organisation «Starke Schule beider Basel» lancierte Volksbegehren forderte, die Kompetenzbeschreibungen in den Stufenlehrplänen der Primar- und Sekundarschule auf maximal 1000 zu beschränken. Darüber hinaus sollten die Stoffinhalte und Themen auf der Sekundarstufe I auf die Inhalte und Anforderungen der beruflichen Grundbildung, der Fachmittelschule und des Gymnasiums abgestimmt sein. Aus Sicht von Regierungsrat und Landrat hätte die Initiative den fachlich breit abgestützten Rückmeldeprozess zum Lehrplan 21 übersteuert und zum Abbruch geführt. Zudem hätte der Kanton einen neuen, eigenen Lehrplan mit den entsprechenden Folgekosten erarbeiten müssen. Die Baselbieter Bildungsdirektorin Monica Gschwind zeigte sich erleichtert und hofft, dass die Initiativflut im Bildungsbereich nun ein Ende habe. 

Ja zu mehr Jugendschutz bei den E-Zigaretten 

Im Kanton Bern ging es um eine Änderung des Gesetzes über Handel und Gewerbe. Die Hauptvorlage umfasste Anpassungen in zwei unterschiedlichen Bereichen. Einerseits sollten für elektronische Zigaretten und vergleichbare Produkte die gleichen gesetzlichen Vorgaben wie für herkömmliche Raucherwaren gelten. Jugendliche unter 18 Jahren sollten demnach keine E-Zigaretten mehr kaufen dürfen. Zum anderen sollten für Detailhandelsgeschäfte neu jährlich vier statt wie bisher zwei bewilligungsfreie Sonntagsverkäufe möglich sein. Der Eventualantrag verlangte, dass nur die erste Anpassung umgesetzt wurde. 

Anders als die Ausweitung der Ladenöffnungszeiten war der verstärkte Jugendschutz für die Abgabe und den Verkauf von E-Zigaretten nicht nur im Berner Parlament, sondern auch in der Stimmbevölkerung weitgehend unbestritten. Diese nahm den Eventualantrag mit 72,9 Prozent an und lehnte zugleich die Hauptvorlage mit 53,9 Prozent ab. Zusätzliche Sonntagsverkäufe im Kanton Bern sind damit vom Tisch. 

Datum

08.03.2021

Autor
Maximiliano Wepfer