Mitte September hat das Zürcher Verwaltungsgericht die Lohndiskriminierungsklage der Kindergartenlehrpersonen abgelehnt, siehe auch den Online-Bericht vom 23. September und die aktuelle Ausgabe von BILDUNG SCHWEIZ. Der Verband der Kindergartenlehrpersonen des Kantons Zürich VKZ, der Zürcher Lehrerinnen- und Lehrerverband Zürich ZLV und der Verband des Personals öffentlicher Dienste VPOD haben nun bekanntgegeben, die Klage an das Bundesgericht weiterzuziehen.
Sie werfen dem Verwaltungsgericht vor, wesentliche Fakten nicht berücksichtigt zu haben. So wurde die tiefere Einstufung der Kindergartenlehrpersonen vom Verwaltungsgericht unter anderem aufgrund einer standardisierten Arbeitsplatzbewertung für alle kantonalen Berufsgruppen begründet. «Die Kindergartenlehrpersonen bestreiten die Aktualität dieser im letzten Jahrtausend durchgeführten Bewertung. Denn die Volksschulreform 2008 machte den Kindergarten zur ersten Bildungsstufe mit einem klar definierten Berufsauftrag, obligatorischem Lehrplan und entsprechend höheren Berufsanforderungen», schreiben die Verbände in einer Medienmitteilung vom 24. Oktober. Sie verlangen gemäss Mitteilung auch aus der Warte der Gleichstellung von Mann und Frau eine Neubeurteilung des Falles.
Abbau im Schulbereich vorerst abgelehnt
Kämpferisch zeigte sich auch der Verband der Bündner Lehrpersonen LEGR. In der Oktobersession im Grossen Rat stand ein parlamentarischer Auftrag an, welcher eine Teilrevision des Schulgesetzes verlangte. «Die zentrale Forderung dabei ist, die Kostentreiber der Totalrevision des Schulgesetztes zu eruieren und geeignete Massnahmen für Kostensenkungen vorzulegen. Die Regierung ist in ihrer Antwort nicht bereit, den Auftrag entgegenzunehmen», schrieb der LEGR Anfang Oktober in einer Medienmitteilung. Und weiter: «Die Geschäftsleitung LEGR wehrt sich gegen den geplanten Abbau. Sie betont dabei, dass die Volkschule nicht nur als Kostentreiber sondern auch als Mehrwert gesehen werden muss.» Ihre Argumente und eine detaillierte Auflistung der Neuerungen, die mit dem neuen Schulgesetz 2013 in Kraft getreten sind, legte der LEGR auch in einer Stellungnahme zuhanden der Grossrätinnen und Grossräte vor. Diese entschieden kürzlich an der Oktobersession mit 55:36 Stimmen, den Auftrag für eine Teilrevision des Schulgesetzes nicht zu überweisen. (dc)
Weitere Informationen
Newsbericht auf www.LCH.ch: Lohnklage der Zürcher Kindergartenlehrpersonen abgelehnt
Medienmitteilung ZLV, VPOD, VKZ vom 24.10.2016: Weiterzug ans Bundesgericht –Kindergartenlehrpersonen ziehen Kampf gegen Lohndiskriminierung durch
Medienmitteilung LEGR vom 3.10.2016: Lehrpersonen wehren sich gegen Bildungsabbau
Stellungnahme LEGR zum Auftrag Casanova betreffend Teilrevision des Schulgesetzes
Pressestimmen
«Bundesgericht muss Löhne prüfen» (Der Landbote online, 24.10.2016)
«Die Schuldebatte, die keine sein sollte, wird auch keine werden» (Südostschweiz online, 19.10.2016)