Begrenzte Aufgabe der Schulen

Am 4. Dezember 2017 wurde der Öffentlichkeit ein Nationaler Aktionsplan zur Verhinderung und zur Bekämpfung von Radikalisierung und gewalttätigem Extremismus vorgestellt. Beat W. Zemp, Zentralpräsident LCH, befürwortet diesen, sieht aber klare Grenzen des Einbezugs von Schulen und Lehrpersonen. 

«Die beste Prävention gegen Radikalisierung und gewalttätigen Extremismus ist eine gute Integration in unsere Klassen und in unseren Arbeitsmarkt», sagt Beat W. Zemp, Zentralpräsident LCH. Ausgrenzung könne zu Radikalisierung und damit auch zu Gewalt gegen die eigene Gruppe führen, dies zeige sich jeweils bei Amokläufen an Schulen. Lehrpersonen sollen eine Gefährdungsmeldung machen, wenn sie einen Verdacht auf Radikalisierung einer Schülerin oder eines Schülers haben. Beat W. Zemp befürwortet deshalb grundsätzlich den breit abgestützten Nationalen Aktionsplan zur Verhinderung und zur Bekämpfung von Radikalisierung und gewalttätigem Extremismus. Dieser wurde am 4. Dezember 2017 den Medien präsentiert. Der Zentralpräsident LCH spricht sich für die darin vorgeschlagene Sensibilisierung und entsprechende Weiterbildung von Fachpersonen, unter anderem Lehrpersonen, zum Thema aus. Für ihn gibt es aber auch klare Grenzen bezüglich der Aufgaben, die Schulen und Lehrpersonen in diesem Bereich übernehmen. «Die Vertrauensbeziehung zu den Schülerinnen und Schülern sowie zu den Eltern ist das wichtigste Kapital einer Lehrperson. Ein systematisches Screening von ganzen Klassen anhand eines Kriterienkatalogs lehnen wir daher klar ab.» Lehrpersonen seien keine Mitarbeitenden von Polizei und Nachrichtendienst, die Abklärung des Einzelfalls sei Sache der Fachleute. 

Präventiv gegen Radikalisierung vorgehen
Der Bund, die Kantone und die Gemeinden haben beschlossen, gemeinsam einen Nationalen Aktionsplan zu erarbeiten und präventiv gegen Radikalisierung und gewalttätigen Extremismus vorzugehen sowie Massnahmen für den Ausstieg und die Reintegration vorzuschlagen. Der am 4. Dezember 2017 vorgestellte Aktionsplan enthält 26 Massnahmen, die fünf Handlungsfeldern zugeordnet sind. Er soll innerhalb von fünf Jahren umgesetzt und evaluiert sein. (pd/dc, Bild: SRF)

Weitere Informationen
Medienmitteilung des Bundesrats vom 4. Dezember 2017: Nationaler Aktionsplan zur Verhinderung und Bekämpfung von Radikalisierung und gewalttätigem Extremismus
Download: Nationaler Aktionsplan zur Verhinderung und Bekämpfung von Radikalisierung und gewalttätigem Extremismus

Medienmitteilung des Dachverbands Offene Kinder- und Jugendarbeit Schweiz DOJ vom 4. Dezember 2017: Extremismus und Radikalisierung durch Stärken bestehender Strukturen der Kinder- und Jugendförderung verhindern und bekämpfen


Pressestimmen
«FOKUS: Nationaler Aktionsplan gegen Extremismus vorgestellt» (SRF1, 10vor10, 4.12.2017)
«Aktionsplan gegen Extremismus: Hinschauen und reden» (SRF 1, Tagesschau, 4.12.2017)
«Aktiv werden, bevor es zu Gewalt kommt» (Basler Zeitung online, 4.12.2017)
«Der Bund geht mit Fussballtrainern gegen Terror vor» (NZZ online, 4.12.2017)

 

Datum

05.12.2017