Alle Lehrerinnen und Lehrer wissen, dass die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen zeitweise belastend sein kann. Zeigt sich eine grenzverletzende Situation, ist dies ein Alarmzeichen – und vielleicht erst die Spitze des Eisbergs. Darunter verbirgt sich eine belastende Situation, welcher es auf den Grund zu gehen gilt.
Jede Situation ist ein Einzelfall mit seiner eigenen Entstehungsgeschichte. Diese gilt es umgehend aufzuarbeiten, indem der Vorfall detailliert beschrieben und alle Betroffenen involviert werden. Entscheidend ist, dass die Lehrperson nicht allein gelassen wird.
Dazu sind klare Verfahren an Schulen erforderlich: Transparente Richtlinien zu Verantwortlichkeiten und Massnahmen schaffen Orientierung. Schulen brauchen niederschwellige Unterstützungs- und Beratungsangebote – innerhalb und ausserhalb der Schule.
Es ist unabdingbar, dass angehende Lehrpersonen in ihrer Ausbildung die rechtlichen Grundlagen kennenlernen und vertiefte pädagogische Kompetenzen erlangen.
Zu einer lebendigen Schulkultur gehört es, mögliche Grenzverletzungen zu thematisieren und dafür zu sensibilisieren. Dies kann beispielsweise in einem Schulhauskodex mit dem Bekenntnis zu einer wertschätzenden und achtsamen Haltung im Umgang miteinander geschehen. Wird die Schule sowohl von Schülerinnen und Schülern als auch von Lehrerinnen und Lehrern als sicherer, gewaltfreier und respektvoller Ort erlebt, ist dies die beste Prävention.
Auch ist es unabdingbar, dass angehende Lehrpersonen in ihrer Ausbildung die rechtlichen Grundlagen kennenlernen und vertiefte pädagogische Kompetenzen erlangen. Wichtig ist auch, dass wir unser professionelles Handeln fortlaufend reflektieren, uns der emotionalen Belastungsgrenzen bewusst werden und Bewältigungsstrategien erlernen. Dafür benötigen die Lehrpersonen genug Zeit im Alltag.
Der LCH appelliert an die Schulen und ihre Trägerschaften, die Voraussetzungen für eine klare Haltung und ein unterstützendes Umfeld zu schaffen. Nur gemeinsam kann eine respektvolle und achtsame Schulkultur gefördert werden, die Grenzüberschreitungen verhindert und die Würde schützt.