Neue Bestimmungen des BLD

Seit anfangs Woche gelten die neuen Bestimmungen des BLD bezüglich Covid-19. Insbesondere die Maskenpflicht auch für Schülerinnen und Schüler ist eine einschneidende Massnahme. Der KLV ist aber nicht nur mit dem Virus beschäftigt. Es gilt auch die übrige Verbandsarbeit weiterzuführen und für uns Lehrpersonen wichtige Themen zu bearbeiten.

Seit anfangs Woche gelten die neuen Bestimmungen des BLD bezüglich Covid-19. Insbesondere die Maskenpflicht auch für Schülerinnen und Schüler ist eine einschneidende Massnahme.

Bereits im Frühling hat der KLV Einsitz in die Covid-19 Gruppe des BLD genommen. Diese Gruppe wurde und wird vom BLD eingeladen, wenn es darum geht, Auswirkungen der Coronakrise auf die Schule zu besprechen. Konkrete Entscheide werden aber jeweils nicht von diesem Gremium, sondern vom Bildungsdepartement getroffen.

Der KLV hat sich von Anfang an auf den Standpunkt gestellt, dass die Gesundheit aller bei allfälligen Entscheiden im Vordergrund zu stehen hat. Natürlich hat sich der Wissensstand rund um das neue Virus in den letzten Monaten verändert. So ist es für den KLV das oberste Ziel, erneute Schulschliessungen zu verhindern, damit alle Kinder weiterhin vom Präsenzunterricht profitieren können, der insbesondere auf der Volksschule unmöglich vom Fernunterricht ersetzt werden kann. Daneben gilt es auch die Gesundheit aller Beteiligten im Auge zu behalten und schliesslich ist es dem KLV ein grosses Anliegen, dass in allen Schulen im Kanton die gleichen Regelungen gelten. Ein Flickenteppich an Massnahmen war und ist zu verhindern.

Der KLV begrüsst deshalb, dass das BLD klare und verbindliche Regelungen für die Schule erlassen hat. Aufgrund der aktuellen Situation scheinen uns die Massnahmen angemessen, auch wenn uns klar ist, dass man durchaus unterschiedlicher Meinung zu einzelnen Punkten der Weisungen sein kann. Dies gilt es aber auszuhalten, solange diese Regelungen dazu dienen, die Schulen offen zu halten und die Verbreitung des Virus möglichst einzudämmen. Und genau dies ist bei der Maskenpflicht auch für Schülerinnen und Schüler der Oberstufe der Fall. Es müssen nicht mehr zwingend ganze Klassen in Quarantäne, wenn es in der Klasse einen positiven Fall gibt, was der KLV unterstützt.

Der KLV ist aber nicht nur mit dem Virus beschäftigt. Es gilt auch die übrige Verbandsarbeit weiterzuführen und für uns Lehrpersonen wichtige Themen zu bearbeiten. Nach wie vor beschäftigt uns die von der DV beschlossene Neuorganisation sehr. Die Statuten und dazugehörigen Reglemente sind in einem ersten Entwurf erarbeitet und werden nun vom Vorstand in erster Lesung behandelt. Bereits anfangs Dezember sollen diese Papiere dann in eine breite, verbandsinterne Vernehmlassung gehen.

Themen, welche uns in den kommenden Monaten beschäftigen werden, sind u.a. der Personalpool und das Reglement über den Berufsauftrag, die Ausarbeitung der konkreten Regelungen in Folge des Urteils zur Kindergartenklage (diesbezüglich finden laufend Sitzungen unter Einbezug aller Anspruchsgruppen statt), die Rahmenbedingungen des Lehrplans und dabei insbesondere die künftige Ausgestaltung des Fachs ERG oder die Aufgleisung unserer neuen Homepage. Ebenso sind wir laufend gefordert, wenn Mitglieder sich an die Beratungsstelle des KLV wenden, sei es in rechtlichen oder persönlich-pädagogischen Fragen.

Datum

04.11.2020