Aufhebung der Maskenpflicht auf Stufe Sek 1

Der St. Galler Bildungsrat hebt per Ende Mai die Maskenpflicht für Schülerinnen und Schüler auf der Sekundarstufe 1 auf. Der KLV kann diesen Schritt nicht nachvollziehen.

Das Bildungsdepartement hat am Mittwoch 26.05.2021 alle Schulträger informiert, dass die Maskenpflicht für Schülerinnen und Schüler ab dem 31. Mai aufgehoben wird. Ebenso werden die Quarantänevorschriften, welche bisher galten, aufgeweicht, um zu verhindern, dass ganze Schulklassen in Quarantäne gehen müssen. Begründet wird dieser Schritt mit den Fortschritten beim Impfen. So habe sich eine Mehrheit der impfwilligen Lehrpersonen über 50 bis Ende Mai mindestens einmal impfen lassen können.

Der KLV St. Gallen versteht diesen aus unserer Sicht verfrühten Schritt nicht. Es ist nicht einzusehen, warum Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren in öffentlich zugänglichen Gebäuden, im ÖV und in Läden nach wie vor Masken tragen müssen, in der Schule aber nicht. Zwar ist auch der KLV erfreut über die Fortschritte beim Impfen, doch sind noch längst nicht alle Lehrpersonen, welche dies wünschen, nur schon einmal geimpft. Die Maskenpflicht gab den Lehrpersonen und insbesondere den verunsicherten Lehrpersonen – die es in allen Altersklassen gibt - bisher eine gewisse Sicherheit, diese fällt nun dahin. Natürlich freut sich auch der KLV für alle Schülerinnen und Schüler sowie die Lehrpersonen, wenn die Maskenpflicht an Schulen aufgehoben werden kann, doch ist jetzt noch nicht der richtige Zeitpunkt dafür.

Wie das BLD selbst schreibt, erhöht sich das Risiko, dass nach bisherigen Regelungen ganze Klassen in Quarantäne geschickt werden müssten. Dass auf dieses erhöhte Risiko dahingehend reagiert wird, dass die Hürden für eine Quarantäne gesenkt werden, ist aus unserer Sicht völlig unverständlich. Geradezu absurd mutet die Regelung an, dass in allenfalls betroffenen Klassen Lehrpersonen (und auch Schülerinnen und Schüler) privat in Quarantäne müssen, sich aber zum Unterricht im Schulhaus einzufinden haben.

Der KLV hat sich während der Pandemie stets an die beiden Grundsätze gehalten, die Schulen möglichst offen halten zu wollen und die Gesundheit aller Personen in der Schule so gut wie möglich zu schützen. Vor diesem Hintergrund hätte es der KLV begrüsst, die Maskenpflicht auch auf Stufe Sek 1 vorläufig beizubehalten, zumal auch eine Priorisierung der Lehrpersonen beim Impfen von der Regierung abgelehnt worden ist. Andere Kantone, wie die beiden Basel oder auch Zürich, halten an der Maskenpflicht bis zu den Sommerferien fest, teilweise sogar auch auf der Primarstufe. Es irritiert, dass der Kanton St. Gallen einen anderen Weg wählt.

Jede Ansteckung sollte jetzt, wo Licht am Ende des Tunnels ist, vermieden werden. Die Strategie des Kantons ist dafür nicht förderlich. Der KLV St. Gallen bedauert aus diesen Gründen den voreiligen Schritt der Kantonsregierung.

Datum

26.05.2021