Rückmeldungen wegen Rückwirkenden Zahlungen Pausenaufsicht

An die Kindergartenlehrpersonen im Kanton St. Gallen: Meldet uns, ob die Zahlungen bei euch laufen oder ob es Probleme gibt. Unsere Mailadresse: info@klv-sg.ch

Die Vorstände/Präsidien von KLV, KKGK und SGV haben sich betreffend rückwirkenden Entschädigungen von Kindergarten-Pausenaufsichten auf einen Vergleich geeinigt.

Für alle drei Verbände stand die Suche nach einer möglichst einfach zu handhabenden und in möglichst kurzer Zeit umsetzbaren Lösung im Vordergrund. Die vorgeschlagene Pauschallösung von CHF 1‘900.00 pro Kindergartenklasse / Jahr stellt einen Kompromiss dar, der sowohl die finanziellen Möglichkeiten der Schulträger als auch die Forderung der Kindergartenlehrpersonen nach einer angemessenen Entschädigung berücksichtigt und der dazu beitragen soll, Gerichtsverfahren zu vermeiden.

Die rückwirkende Zahlung steht allen Kindergartenlehrpersonen zu, welche von August 2015 bis Januar 2021 wöchentlich mehr als eine Pausenaufsicht geleistet haben.

Vereinbarung SGV-KLV-KKGK

Schreiben zur Vereinbarung vom 03.05.2021

Muster Vergleich Schulträger - Kindergartenlehrperson

Beispiel Vergleich Schulträger - Kindergartenlehrperson

 

 

Datum

07.06.2021