Stellungnahmen

Vernehmlassungsantwort LCH: Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention)

Schulen leisten aufgrund ihres Bildungsauftrags einen Beitrag an die Prävention von Gewalt. Mit häuslicher Gewalt werden sie konfrontiert, wenn ihre Schülerinnen und Schüler davon betroffen sind. Aufgrund der Meldepflicht Artikel 443 ZGB sind Schulen verpflichtet, Meldung zu erstatten, wenn eine Person hilfsbedürftig erscheint. Der LCH erwartet vom Bund, dass er mit den Kantonen auf Tuchfühlung geht, damit auch im föderal organisierten Bildungswesen eine praxisnahe Unterstützung der Schulen zu Stande kommt. Lehrpersonen möchten ihre präventiven gesetzlichen Aufgaben verantwortungsbewusst, wirksam und mit dem nötigen Support wahrnehmen können.


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Vernehmlassungsantwort LCH: Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention)

Datum

17.12.2015

Ort
Zürich

Publikation
Stellungnahmen