Kinder und Jugendliche sind bisher im Internet sogenanntem Cybergrooming schutzlos ausgesetzt. Der LCH unterstützt darum die Schaffung eines Tatbestands, der sexuelle Kommunikation mit Kindern unter 16 unter Strafe stellen soll. Der vorgeschlagene Artikel deckt genau jene Verhaltensweisen ab, die heute häufig straflos bleiben. Für die betroffenen Kinder können sie aber schwerwiegende folgen haben.
28.
Oktober 2026
Endlich strafbar: Cybergrooming
Der Nationalrat plant, Cybergrooming mit Minderjährigen unter Strafe zu stellen. Damit wird endlich ein eigenständiger Strafttbestand für die sexuelle Kommunikation mit Kindern geschaffen. Der LCH hat eine Stellungnahme eingereicht, in der er die geplante Gesetzesänderung begrüsst.
Vollständige LCH-Stellungnahme
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Publikation
Stellungnahmen