27.
September 2021

Stimmrechtsalter 16 scheitert in Uri

16- und 17-Jährige dürfen im Kanton Uri immer noch nicht an die Urne. Auch im zweiten Anlauf haben die Stimmberechtigten die Einführung des Stimmrechtsalters 16 auf kantonaler Ebene deutlich abgelehnt. 

Bild: iStock/twinsterphoto

Der Abstimmungssonntag vom 26. September stand im Zeichen der eidgenössischen Vorlagen «Ehe für alle» und «Löhne entlasten, Kapital gerecht besteuern». Doch auch auf kantonaler Ebene hatten die Stimmberechtigten über wichtige Anliegen zu entscheiden. So müssen Urner Teenager weiterhin warten, bis sie 18 Jahre alt sind, um abstimmen und wählen zu können. Die Einführung des kantonalen Stimmrechtsalters 16 wurde deutlich bachab geschickt. Die Urnerinnen und Urner stellten sich mit 68 Prozent gegen die notwendigen Änderungen der kantonalen Verfassung und des Wahlgesetzes. 

Auch im zweiten Anlauf klappt es nicht 

Das Ergebnis überrascht insofern, als sich nicht nur Regierung und Parlament, sondern auch alle Kantonalparteien mit Ausnahme der SVP für eine Senkung des Stimmrechtsalters ausgesprochen hatten. Konkret wollte Uri ein passives Stimm- und Wahlrecht für 16- und 17-Jährige einführen. Sie hätten damit zwar abstimmen und wählen, nicht aber selber für ein Amt kandidieren können. Es war bereits die zweite Abstimmung für das Stimmrechtsalter 16 im Kanton Uri. 2009 lehnte das Urner Stimmvolk eine entsprechende kantonale Volksinitiative ab. 

Damit bleibt Glarus der einzige Kanton, der das Stimmrechtsalter 16 auf kantonaler Ebene kennt und dieses bereits 2007 eingeführt hat. Zurzeit laufen aber in mehreren Kantonen Vorstösse zum Stimmrechtsalter 16. Und auf Bundesebene bereitet die Staatspolitische Kommission des Nationalrats zurzeit den Gesetzesentwurf zur Einführung des aktiven Stimm- und Wahlrechts für Jugendliche ab 16 Jahren vor. 

Datum

27.09.2021

Autor
Maximiliano Wepfer