LCH-VERNEHMLASSUNGSANTWORT

LCH für Änderung des Schweizerschulgesetzes

Sollen Lehrpersonen mit schweizerischer Lehrberechtigung sowie Schulleitungspersonen künftig in der Schweiz angestellt sein? Der LCH begrüsst eine vorgeschlagene Änderung des Bundesgesetzes über die Vermittlung schweizerischer Bildung im Ausland. Eine zentrale Anstellung des Personals würde die Rahmenbedingungen verbessern.

Schweizer Lehrpersonen und Schulleitungen soll es erleichtert werden, im Ausland an anerkannten Schweizerschulen im Ausland zu unterrichten. Hierzu arbeitete die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Ständerates eine Initiative aus. Zur Umsetzung dieser fand eine Vernehmlassung statt, im Rahmen derer auch der Dachverband Lehrerinnen und Lehrer Schweiz (LCH) Stellung beziehen konnte.

Durch die zentrale Anstellung des Personals an Schweizerschulen bei Educationsuisse würden die Arbeitsbedingungen verbessert, schreibt der LCH in seiner Stellungnahme. Auch stärkt sie die Absicherung in den Schweizer Sozialwerken, erleichtert die Rekrutierung von qualifiziertem Personal und kann Lehrpersonen den Schritt an eine Schweizerschule im Ausland erleichtern.

 

Datum

21.10.2026

Publikation
Stellungnahmen