Bern will entlasten, Nidwalden mehr bezahlen

Klassenlehrpersonen müssen momentan besonders viel leisten. Im Kanton Bern sollen sie darum temporär stärker entlastet werden. In Nidwalden werden finanzielle Anreize diskutiert.

Neben dem Unterricht warten auf Klassenlehrpersonen zahlreicheweitere Aufgaben, die es zu erledigen gilt. Foto: istock/izusek

Der Mangel an Fachkräften fordert insbesondere Lehrpersonen und Schulleitungen heraus. Viele sind überlastet. Die Bildungs- und Kulturdirektion Bern informierte am 10. August im Rahmen einer Medienkonferenz über Massnahmen, die sie zur Unterstützung der Schulen ergreifen möchte. Zu den Mass­nahmen, die zusammen mit dem Verband Bernischer Gemeinden und in Rücksprache mit den Berufs- und Personalverbänden sowie der Pädagogischen Hochschule Bern getroffen werden, gehört eine zweite Entlastungslektion für Klassenlehrpersonen. Diese soll künftig unbürokratisch und so lange gewährt werden, bis definitive Massnahmen für die Zukunft geregelt sind.

Aufwand soll entlastet werden
«Die Lehrpersonen erhalten nur dann eine zweite Entlastungslektion, wenn sie durch ausserordentliche Vorkommnisse deutlich mehr Arbeitsaufwand leisten müssen», erklärt Franziska Schwab, Leiterin Pädagogik bei Bildung Bern. Dazu gehören beispielsweise schwierige Klassenzusammensetzungen oder die Aufnahme von geflüchteten Kindern. «Wir als Berufsverband fordern hingegen schon lange eine flächendeckende Einführung der zweiten Entlastungslektion.» 
Dagmar Rösler, Zentralpräsidentin des LCH, befürwortet das Prinzip ebenfalls. «Klassenlehrpersonen erfüllen heutzutage wichtige Führungsaufgaben und übernehmen die Hauptverantwortung einer Klasse, nebst vielen administrativen Arbeiten und umfassender Elternarbeit. Dieser Aufwand muss entlastet werden.»

Mehr Geld bei höherem Pensum
Die zweite Entlastungslektion ist auch in anderen Kantonen ein Thema. Im Kanton Nidwalden schlägt Bildungsdirektor Res Schmid vor, Lehrpersonen mit einem höheren Pensum besser zu entlöhnen. Klassenlehrpersonen übernehmen Zusatzaufgaben, von denen Lehrpersonen mit Kleinstpensen befreit seien, meint Schmid. Dagmar Rösler sieht in diesem Vorschlag Nachteile. «Ich finde das Prinzip weniger geeignet, weil dadurch Lehrpersonen mit kleinerem Pensum bestraft werden. Dabei gibt es meist Gründe, weshalb jemand weniger Lektionen unterrichtet – etwa aufgrund der Familienbetreuung.» 

Datum

24.08.2022

Autor
ck