Bund legt mögliche Gesetzesregelung zum Sprachenunterricht vor

Im Streit um den Fremdsprachenunterricht kann der Bund den Kantonen unter Umständen vorschreiben, die Kinder bereits in der Primarschule in einer zweiten Landessprache zu unterrichten. Nicht festlegen darf er jedoch, welches die erste Fremdsprache ist.

Dies hält das Bundesamt für Kultur (BAK) in einem Bericht fest, welchen die Bildungskommission des Ständerates (WBK) verlangt hatte. Der am Freitag publizierte Bericht wird als Grundlage zur Behandlung diverser parlamentarischer Vorstösse dienen.

Als mögliche gesetzliche Regelung schlägt das BAK folgende Formulierung vor: «Sie (Bund und Kantone) setzen sich im Rahmen ihrer Zuständigkeit für einen Fremdsprachenunterricht ein, der gewährleistet, dass die Schülerinnen und Schüler am Ende der obligatorischen Schulzeit über Kompetenzen in mindestens einer zweiten Landessprache und einer weiteren Fremdsprache verfügen. Der Unterricht in den Landessprachen trägt den kulturellen Aspekten eines mehrsprachigen Landes Rechnung. In der zweiten Landessprache beginnt der Unterricht auf der Primarschulstufe.»

Diese Lösung würde die Stellung der zweiten Landessprache auf Primarschulstufe formell sichern, schreibt das BAK im Bericht. Sie lehne sich an die HarmoS-Lösung an, ohne die Einstiegsfremdsprache, die Reihenfolge und ein bestimmtes Schuljahr für den Beginn des jeweiligen Fremdsprachenunterrichts festzulegen. Die Handlungsfreiheit der Kantone bleibe damit gewahrt. Regionale Koordinationen blieben möglich, ebenso Sonderlösungen für die Kantone Tessin und Graubünden.

Der Bund schlägt diese Lösung als Alternative zu zwei parlamentarischen Initiativen der nationalrätlichen Bildungskommission vor. Deren Vorschläge sind aus Sicht des BAK problematisch, da der Bund damit in die Kompetenz der Kantone eingreifen würde.

Quelle: sda

Datum

23.02.2015