Das Velofahren stärken

Am 23. September 2018 entscheiden die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger über den «Bundesbeschluss Velo». Mit ihm sollen Velowege künftig rechtlich gleich behandelt werden wie Fuss- und Wanderwege. Der Bund müsste dadurch Grundsätze für Velowegnetze festlegen. Der LCH unterstützt das Anliegen. 

Alle Szenarien des Bundes zeigen, dass in den nächsten Jahren durch das Wachstum von Bevölkerung und Wirtschaft auch der Verkehr stark zunehmen wird. Ein Teil davon wird auf Schiene und Strasse entfallen, ein beträchtlicher Teil aber auch auf den Langsamverkehr. Am 23. September 2018 kommt der «Bundesbeschluss Velo» vors Stimmvolk. Wird dieser angenommen, kann der Bund die Kantone, Städte und Gemeinden bei der Planung von Velowegnetzen unterstützen. Die Verfassungsergänzung stärkt das Nebeneinander von Auto, ÖV, Fussverkehr und Velo, sowohl in der Freizeit als auch im Alltag. Die Kompetenz des Bundes wird allerdings eingeschränkt. Diesem soll nur die Aufgabe übertragen werden, Massnahmen zugunsten von Velowegen zu unterstützen und zu koordinieren. Die Zuständigkeiten bleiben aber explizit bei den Kantonen.

Direkter Gegenvorschlag zur Velo-Initiative
Das ist ein Unterschied zur im März 2015 lancierten Velo-Initiative. Laut dieser sollten Kantone und Gemeinden ein attraktives und sicheres Velonetz planen, erstellen und betreiben – und der Bund sollte sie dabei fachlich, koordinierend und finanziell unterstützen. Für den Bund wäre dies mit einer Förderpflicht verbunden gewesen. Der direkte Gegenvorschlag von Bundesrat und Parlament gibt dem Bund hingegen die Möglichkeit, Velowege zu unterstützen. Die Verbesserung der Infrastruktur und der Sicherheit für Velofahrende ist auch dem LCH ein Anliegen. Er spricht sich daher für ein Ja zum Bundesbeschluss Velo aus. (pd/dc, Bild: Bundesbeschluss Velo Ja)

Weitere Informationen
https://bundesbeschlussvelo-ja.ch

Datum

21.08.2018