LCH.ch: Was ist die Aufgabe der neuen Arbeitsgruppe Hilfspersonal?
CHRISTIAN HUGI: Der LCH stellt fest, dass in den Schulen zunehmend auch Hilfspersonal, wie beispielsweise Klassenassistenzen, Zivildienstleistende oder Seniorinnen und Senioren eingesetzt werden. Für die Lehrpersonen bedeutet dies zum einen eine Unterstützung im vielseitigen, anspruchsvollen Schulalltag. Zum anderen erweitern sich dadurch auch die Zuständigkeiten des Lehrberufs. Neben der fachlichen Zusammenarbeit mit anderen Lehr- und Fachpersonen kooperieren Lehrerinnen und Lehrer heute auch mit Schulpersonal, das nicht oder nur teilweise pädagogisch ausgebildet ist. Der LCH möchte darum wissen, welche Auswirkungen dies auf den Lehrberuf und auf den Unterricht hat. Zudem nimmt der Berufsverband für sich in Anspruch mitzubestimmen, wie entsprechendes Personal eingesetzt und ausgebildet wird. Dazu setzte der LCH eigens eine Arbeitsgruppe ein, welche die Grundlagen dafür erarbeiten sollte. Die Arbeitsgruppe hat diesen Auftrag in drei Sitzungen zwischen September 2023 und März 2024 erfüllt. Nun geht die Arbeit in der Geschäftsleitung und weiteren LCH-Gremien weiter. Der LCH wird seine Position bekannt machen, sobald diese erarbeitet und konsolidiert wurde.
Lehrpersonen an Schulen mit Tagesstruktur übernehmen oft auch Betreuungsfunktionen. Was bedeutet das für ihren Berufsalltag und die Arbeitsbelastung?
Der LCH setzt sich seit 2004 für den flächendeckenden, bedarfsgerechten Auf- und Ausbau von Tagesstrukturen ein. Er fordert dies in verschiedenen Positionspapieren und auch in der Öffentlichkeit. Tagesschulen bedeuten in vielen Fällen, dass die Unterrichtsaufgaben und die Betreuungsaufgaben einer Schule stärker miteinander verknüpft werden. Dies bietet verschiedene Chancen, etwa für erweiterte Lernmöglichkeiten der Schülerinnen und Schüler sowie für die Schule als gemeinsamer Lebensraum. Das zeigt sich beispielsweise darin, dass Lehr- und Betreuungspersonal in einem engeren Austausch stehen und Schülerinnen und Schüler ganzheitlicher betrachtet und begleitet werden können. Gleichzeitig ist es dem LCH sehr wichtig, dass Lehrpersonen sich weiterhin vollumfänglich auf den Unterricht konzentrieren können und der Berufsauftrag nicht auf Betreuungsaufgaben ausgeweitet wird. Konkret: Lehrpersonen sollen selbst und frei entscheiden können, ob sie im Rahmen der Tagesschule auch Betreuungsaufgaben übernehmen wollen oder nicht. Eine Verpflichtung für Betreuungsaufgaben im Rahmen der Tagesschule lehnt der LCH ab.