EIDGENÖSSISCHE ABSTIMMUNGEN

Die 13. AHV-Rente soll jenen helfen, die knapp bei Kasse sind

Am 3. März kommt die Volksinitiative «Für ein besseres Leben im Alter» zur Abstimmung. Sie fordert eine 13. AHV-Rente. Der LCH unterstützt das Anliegen.

Am 3. März entscheidet das Stimmvolk, ob Pensionierte künftig eine 13. AHV-Rente erhalten sollen. Foto: iStock/Gilgatron

Das Schweizer Stimmvolk wird 2024 an zwei Abstimmungsterminen zur Altersvorsorge befragt. Später im Jahr wird es um die Reform der beruflichen Vorsorge, also die Pensionskassen, gehen. Am 3. März stehen zwei Vorlagen zur AHV (Alters- und Hinterbliebenenversicherung) auf dem Stimmzettel. Für die Rente aus der Pensionskasse wird individuell gespart, die AHV hingegen ist solidarisch aufgebaut und basiert auf dem Umlageverfahren. Vereinfacht gesagt funktioniert das so: Was die arbeitende Bevölkerung einzahlt, wird an die Rentnerinnen und Rentner ausgezahlt.

Zwei Initiativen zur AHV

Die eine Abstimmungsvorlage vom 3. März will die Auszahlung einer 13. AHV-Rente erreichen, analog zum etablierten 13. Monatslohn. Die Volksinitiative wurde von Gewerkschaften lanciert und eingereicht. Die andere Vorlage ist ebenfalls eine Volksinitiative. Sie stammt von den Jungliberalen und will das AHV-Alter an die Lebenserwartung koppeln. Hält der heutige Trend an, würde dies ein langsamer Anstieg des Pensionsalters bedeuten.

Haltung des LCH

Die Geschäftsleitung des Dachverbands Lehrerinnen und Lehrer Schweiz (LCH) spricht sich für eine 13. AHV-Rente aus und empfiehlt darum am 3. März ein Ja zur Volksinitiative «Für ein besseres Leben im Alter».

Frauen und Altersarmut

Derzeit erhalten in der Schweiz knapp 2,5 Millionen Personen eine AHV-Rente, knapp 350 000 beziehen Ergänzungsleistungen. Letztere werden gewährt, wenn die minimalen Lebenskosten nicht mehr bezahlt werden können.

Gewerkschaften und linke Parteien wollen nun mit der 13. AHV-Rente Menschen mit knappem Budget entlasten. Denn die Altersarmut nehme zu, argumentieren sie. Insbesondere Frauen benötigten diesen Zustupf. Die Gegnerschaft, darunter die bürgerlichen Parteien und Wirtschaftsorganisationen, weisen darauf hin, dass eine solche Massnahme zu wenig gezielt sei. Denn die zusätzliche Auszahlung würden alle erhalten, also auch jene, die sie finanziell nicht benötigten.

Kostenfrage ungeklärt

Die Mehrkosten werden vom Bundesamt für Sozialversicherungen beim Start auf 4,1 Milliarden Franken beziffert, danach würden die Auslagen wachsen. Dies bei einem jährlichen Auszahlungsvolumen von 47,8 Milliarden Franken. Wie die Mehrkosten finanziert würden, sagt die Initiative nicht. Momentan ist das Auszahlungsvolumen ungefähr so hoch wie die Einnahmen. 2021 lag es darüber, 2022 darunter. 2021 schrieb die AHV dank positivem Anlageergebnis dennoch einen Gewinn von 2,6 Milliarden Franken, 2022 war es dann umgekehrt und es resultierte ein Verlust in der Höhe von 2,7 Milliarden.

Wegen dem demografischen Wandel – der Anteil alter Menschen an der Gesamtbevölkerung steigt – ist die Finanzierung momentan bis 2030 gesichert. Ohne Gegenmassnahmen ist danach mit Defiziten zu rechnen.

In Liechtenstein etabliert

Die Schweiz würde mit einer 13. AHV-Rente nicht Neuland betreten. Im Fürstentum Liechtenstein gibt es seit 1992 eine solche. Sie wurde seither sogar mehrfach ausgebaut. Vorerst wurde die Dezemberrente um einen Viertel, 1994 dann um die Hälfte erhöht und 1998 verdoppelt. In Liechtenstein heisst die zusätzliche Rente Weihnachtsgeld.

Die Schweizer Volksinitiative sieht eine zusätzliche volle Rente vor. 2022 lag die durchschnittliche AHV-Rente laut AHV-Statistik für Männer bei 2006 Franken, für Frauen bei 1537 Franken. Die schlechte Situation der Frauen ist dem Umstand geschuldet, dass viele Frauen wegen der Verteilung von Einkommens- und Haushaltsarbeit in der Familie weniger Beitragsjahre vorweisen können.

Gezieltere Massnahmen in Vorbereitung

Aktuell werden im Bundesparlament Vorstösse beraten, die eine gezielte Erhöhung der AHV-Renten für Bedürftige fordern. Der Nationalrat hat im Dezember eine Motion überwiesen. Sie geht nun an den Ständerat. Dort ist ein weiterer Vorstoss mit ähnlicher Stossrichtung hängig. Allerdings ist zum jetzigen Zeitpunkt keineswegs sicher, ob diese Vorstösse dann tatsächlich angenommen werden. Definitive Entscheide fallen nach der Volksabstimmung vom 3. März.

 

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Kommentar zum Thema von Antoinette Killias, Geschäftsführerin LCH

Datum

30.01.2024

Autor
Christoph Aebischer