Einsatz von Zivis an Schulen erlaubt

Zivildienstleistende dürfen künftig auch an Schulen eingesetzt werden. Nach dem positiven Entscheid des Ständerates hat am 15. September auch der Nationalrat mit knapper Mehrheit zugestimmt. Der LCH bewertet die Möglichkeit, Zivis mit Assistenz- und Betreuungsaufgaben zu betrauen, als grossen Mehrwert.

Während sich der Nationalrat am 5. Mai 2015 noch gegen Einsätze von Zivildienstleistenden an Schulen ausgesprochen hatte, kam am 15. September überraschend die Wende: Mit 97 zu 87 Stimmen und bei 5 Enthaltungen beschloss er, Zivildienstleistende an Schulen künftig nun doch zuzulassen. Damit hat der Nationalrat die letzte Differenz zum Ständerat ausgeräumt und den Weg für das neue Zivildienstgesetz geebnet.

Der Dachverband Lehrerinnen und Lehrer Schweiz LCH freut sich über diesen Erfolg. Die vielen Gespräche und das intensive Lobbyieren haben sich gelohnt. Mit grossem Engagement haben das Anliegen insbesondere Bundesrat Johann Schneider-Ammann (FDP) sowie die beiden Nationalrätinnen Rosmarie Quadranti (BDP) und Kathy Riklin (CVP) unterstützt. Dank der geschlossenen Zustimmung der SP und der Grünen Partei konnte so mit Hilfe der Mitteparteien eine knappe Mehrheit erreicht werden.

Beat W. Zemp, Zentralpräsident LCH, zeigt sich zufrieden. Der Bedarf, Zivildienstleistende an Schulen einzustellen, sei gross. Zugleich stellt er klar: «Zivis dürfen nicht unterrichten, sie übernehmen lediglich eine Assistenzrolle und ersetzen damit keine Lehrpersonen.» Die Arbeitsbereiche, in denen Zivildiensleistende eingesetzt werden können, sind vielfältig. Vorgesehen sind Assistenzaufgaben im Unterricht, Mithilfe in Sportlagern, in der Pausenaufsicht, Aufgabenhilfe sowie am Mittagstisch oder im Hausdienst.

Das neue Gesetz macht den Einsatz von Zivildienstleistenden an Schulen flächendeckend möglich. «Die Schulen selbst sind jedoch frei in der Entscheidung, ob sie Zivildienstleistende einsetzen möchten oder nicht. Wichtig ist, dass das Pflichtenheft jedes einzelnen Zivis sehr detailliert ausgehandelt wird», erklärt Beat W. Zemp. Zum neuen Gesetz gehört auch, dass junge Zivildienstleistende für alle Arten von Einsätzen Kursbesuche absolvieren müssen. (bm; Foto: Peter Schneider)


Weitere Informationen

Ständerat befürwortet Zivis an Schulen (LCH online, 10.09.2015)

Grosser Bedarf an Zivildienstleistenden (LCH online, 25.08.2015)

«Nein für Zivildienstleistende an Schulen» (LCH online, 08.05.2015)

 

Datum

17.09.2015