Vergangenen November haben der Dachverband Lehrerinnen und Lehrer Schweiz (LCH) und der Verein Schweizerischer Gymnasiallehrerinnen und Gymnasiallehrer (VSG) eine Konferenz zu den Auswirkungen des Lehrplans 21 auf die Sekundarstufe II abgehalten. Der Übergang zwischen der Volksschule und der Sekundarstufe II wurde mit der Einführung des Lehrplans 21 vermehrt zum Thema. Dieser wird nicht nur beim eigentlichen Übertritt Folgen haben. Die Kompetenzorientierung, die neuen Inhalte und ihre Gewichtung, aber auch die individuellen Ansprüche für die Schulen der Sekundarstufe II stellen allesamt eine grosse Herausforderung dar.
Es gibt Handlungsbedarf
In verschiedenen Workshops wurde deutlich, wie unterschiedlich die einzelnen Kantone den Übertritt und die mit dem Lehrplan 21 einhergehenden Anpassungen angehen. Die Teilnehmenden waren sich einig, dass der stufenübergreifende Dialog gefördert und die Zusammenarbeit aller Schultypen institutionalisiert werden müssen. Überdies sei es wichtig, dass Lehrpersonen der Sekundarstufe II allgemein und fachspezifisch über den Lehrplan 21 informiert werden. Dies sollte wenn möglich durch Lehrpersonen der Volksschule – beispielsweise im Rahmen von Unterrichtsbesuchen – geschehen, präzisierten sie. Des Weiteren verorteten die Teilnehmenden Handlungsbedarf bei den Lehrplänen der Sekundarstufe II, wenn sie nicht bereits kompetenzorientiert sind. Auch bei der Erstellung, Korrektur und Evaluation von Prüfungen wie auch bei den Lehrplänen und Lehrmitteln in Untergymnasien sahen sie Handlungsbedarf.
Forderungen formuliert
Daraus resultierend haben der LCH, der VSG und der Verband Berufsbildung Schweiz BCH in ihrer Erklärung verschiedene Forderungen beschlossen. Neben der Dialogförderung fordern sie einerseits, dass sich der Fokus der Bildungspolitik auch auf die Schnittstelle zwischen Volksschule und Sekundarstufe II richten muss. Andererseits sprechen sie sich für ein Verfahren aus, das die abgebende und aufnehmende Stufe wie auch kantonale Besonderheiten berücksichtigt und die Chancengerechtigkeit gewährleistet.
Weitere Informationen
Erklärung zum Übergang Volksschule – Sekundarstufe II (16.11.2019)