Finanzierung der Berufsbildung

Die Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren EDK macht in ihrer Medienmitteilung vom 18. März 2016 auf die steigenden Kosten der öffentlichen Hand für die höhere Berufsbildung aufmerksam. In der Botschaft des Bundes zur Förderung von Bildung, Forschung und Innovation sei dies zu wenig berücksichtigt worden. 

Die Kantone unterstützen eine Stärkung der höheren Berufsbildung. So wie die Botschaft des Bundes zur Förderung von Bildung, Forschung und Innovation (BFI-Botschaft) jetzt aber ausgestaltet sei, würde diese Stärkung allerdings zulasten anderer Bereiche gehen, heisst es in der Medienmitteilung der EDK vom 18. März 2016. Die Kantone fordern deshalb eine Anpassung der im Berufsbildungsgesetz (BBG) festgeschriebenen Finanzierungsgrundsätze für die Berufsbildung.

Das Berufsbildungsgesetz des Bundes (BBG) bildet in der BFI-Botschaft die Grundlage für die Finanzierung der Berufsbildung. Es sieht vor, dass der Bund einen Viertel der Aufwendungen der öffentlichen Hand für die Berufsbildung trägt, die Kantone finanzieren drei Viertel. Das BBG von 2004 soll nun erstmals auch die Finanzierung der Höheren Berufsbildung regeln. Die EDK beurteilt diese Vervollständigung des Gesetzes als «folgerichtige Weiterentwicklung». Sie betont aber, dass diese Revision auch die Finanzierungsgrundsätze neu beurteilen müsse. «Übernimmt der Bund in diesem Bildungsbereich, den er vollumfänglich reglementiert, noch weitere Zuständigkeiten und dehnt er die Finanzierungspflicht der Kantone auf weitere Bereiche aus, dann ist auch der Bundes-Richtwert anzupassen», fordert die EDK. Die Kantone fordern deshalb eine Anpassung der im Berufsbildungsgesetz (BBG) festgeschriebenen Finanzierungsgrundsätze für die Berufsbildung.

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Medienmitteilung EDK vom 18.03.2016: «BFI: Kantone warnen vor Sparmassnahmen in der Berufsbildung»
 

Datum

18.03.2016