Mit der Vermittlung von kulturellen und sprachlichen Kompetenzen in den Landessprachen leistet die Schule einen Beitrag zum nationalen Zusammenhalt und zur Förderung des schweizerischen Selbstverständnisses. In der Deutsch- und Westschweiz gehört dazu auch der Unterricht in Italienisch als dritter Landessprache.
Gemäss den Empfehlungen setzen sich die Kantone dafür ein, dass jede Gymnasiastin und jeder Gymnasiast die Möglichkeit hat, Italienisch als Maturitätsfach (Grundlagenfach, Schwerpunktfach) zu belegen. Aus organisatorischen oder betriebswirtschaftlichen Gründen ist es nicht jeder Schule möglich, dieses Angebot selber zu gewährleisten. In diesen Fällen wird den Kantonen empfohlen, das Angebot in Zusammenarbeit mit anderen Schulen (des gleichen Kantons oder über die Kantonsgrenzen hinweg) zu gewährleisten. Der Unterricht soll in zumutbarer Nähe zum Wohnort stattfinden und für die Schülerinnen und Schüler keine Mehrkosten verursachen. Bereits heute bietet die Mehrheit der Gymnasien Italienisch an. Dieses Angebot soll gesichert und gestärkt werden, namentlich auch durch die Zusammenarbeit mit anderen Schulen.
Damit bieten die Empfehlungen eine Interpretationshilfe zum bestehenden Maturitätsanerkennungsreglement. Dieses haben Bund und Kantone 1995 erlassen (Reglement der EDK, Verordnung des Bundesrates).
Medienmitteilung EDK vom 09.07.2014
Quelle: Schweizerische Konferenz der Erziehungsdirektoren EDK